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Elektrotechnik | Arbeits- und Gesundheitsschutz

Rüstarbeiten an Transformatoren

ep12/2010, 2 Seiten

Wir sind die Betreiber eines Industrienetzes im Bereich der Nieder-, Mittel- und Hochspannung. Für Instandsetzungs- und Umbaumaßnahmen müssen oftmals Baugerüste an oder in der Nähe von Transformatoren durch elektrotechnische Laien errichtet werden. Die durch Öl gekühlten/isolierten Trafos stehen im Freien, sind eingezäunt, mit Warnschildern versehen und ab der Hochspannungsebene gegen unbefugtes Betreten gesichert. Die spannungsführenden Teile sind isoliert. Für die Errichtung eines Baugerüsts ist es notwendig, den jeweiligen Mitarbeitern der Rüsterfirma Zugang zu den Trafobereichen zu ermöglichen. Bei dieser Tätigkeit arbeiten mehrere Rüstarbeiter unmittelbar neben den Transformatoren und Kabeln. Dabei werden untereinander Metallstangen und Holzbohlen unterschiedlicher Länge und unterschiedlichen Gewichts zugereicht und miteinander verbunden. Vor dem Hintergrund der Anlagensicherheit bzw. Verfügbarkeit ergeben sich oft unterschiedliche Auslegungen der Vorschriften. Gelten die beschriebenen Rüstarbeiten als "Arbeiten an Transformatoren" oder als "Arbeiten an Kabeln und isolierten Leitungen"? Wie ist das Errichten des Baugerüsts innerhalb eines Trafogartens zu bewerten? Welche Vorschriften sind bei der Freigabe von Rüstarbeiten an elektrischen Betriebsmitteln zu beachten? Darf ein Transformator der oben genannten Spannungsebenen mit einem Baugerüst eingerüstet werden, wenn er ober- und unterspannungsseitig eingeschaltet ist? Darf ein Transformator überhaupt betrieben werden, wenn er eingerüstet ist?


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„Arbeiten in der Nähe aktiver Teile
In der Nähe aktiver Teile elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, die nicht gegen direktes Berühren geschützt sind, darf, abgesehen von den Festlegungen in § 8, nur gearbeitet werden, wenn
  • deren spannungsfreier Zustand hergestellt und für die Dauer der Arbeiten sichergestellt ist oder
  • die aktiven Teile für die Dauer der Arbeiten, insbesondere unter Berücksichtigung von Spannung, Betriebsort, Art der Arbeit und der verwendeten Arbeitsmittel, durch Abdecken oder Abschranken geschützt worden sind oder
  • bei Verzicht auf vorstehende Maßnahmen die zulässigen Annäherungen nicht unterschritten werden.“

„Bei Bauarbeiten und sonstigen nichtelektrotechnischen Arbeiten, wie z. B.
  • Gerüstbau;
  • Arbeiten mit Hebezeugen, Baumaschinen und Fördermitteln;
  • Montagearbeiten;
  • Transportarbeiten;
  • Anstrich- und Ausbesserungsarbeiten;
  • Bewegen von sonstigen Geräten und Bauhilfsmitteln;
muss stets ein festgelegter Abstand eingehalten werden, insbesondere beim Ausschwingen von Lasten, Trag- und Lastaufnahmemitteln. Dieser Abstand muss vom nächstgelegenen Leiter oder blanken unter Spannung stehenden Teil gemessen werden. Dieser festgelegte Abstand muss abhängig von der Spannung abgeleitet werden aus den Werten DV der Tabelle A.1 der Norm, erhöht um einen weiteren Abstand. Bei dessen Festlegung sind zu berücksichtigen:
  • die Spannungshöhe;
  • die Art der Arbeit;
  • die verwendete Ausrüstung;
  • die Tatsache, dass die beteiligten Personen keine elektrotechnischen Kenntnisse haben.
Es ist dringend zu empfehlen, dass dieser festgelegte Abstand nicht kleiner oder aber vorzugsweise größer als DV ist.
Bei Freileitungen sind alle möglichen Bewegungen der Leiterseile in Betracht zu ziehen sowie jede Bewegung oder Verlagerung, jedes Ausschwingen, Wegschnellen oder Herunterfallen von Gegenständen, die bei der Arbeit benutzt werden. Wegen der großen Vielfalt und Unterschiede bei solchen Arbeiten werden in dieser Norm keine Empfehlungen für diesen Abstand gegeben.“

Praktisch bedeutet dies,



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Literatur

DIN VDE 0101 (VDE 0101):2000-01 Starkstromanlagen mit Nennwechselspannungen über 1 kV.

BGV A3 Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ vom 1. April 1979 in der Fassung vom 1. Januar 1997 mit Durchführungsanweisungen vom Oktober 1996. Aktualisierte Nachdruckfassung 2005.

DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100):2009-10 Betrieb von elektrischen Anlagen – Teil 100: Allgemeine Festlegungen.

DIN VDE 1000-10 (VDE 1000-10: 2009-01 Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen.

Arbeitschutzgesetz (ArbSchG) vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246), zuletzt geändert durch Artikel 15, Absatz 89 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160).


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Autor
  • H. H. Egyptien
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