Leiterfarben für Fremdspannung - ausgenommene Stromkreise
Bei der farblichen Identifizierung stellt sich immer wieder die Frage – auf die auch ich keine normative Antwort habe –, ob die Farbe Orange auch für den betreffenden Neutralleiter anzuwenden ist. Aus meiner Sicht würde ich dies eindeutig verneinen, da der Neutralleiter zwar ein aktiver Leiter ist, aber üblicherweise keine gefährliche Spannung aufweist. Das sehe ich auch unter dem Gesichtspunkt, dass es für SELV- und PELV-Stromkreise – die auch nicht als Stromkreise mit gefährlicher Spannung betrachtet werden – keine Ausnahmen gibt.
Fazit. Die Farbe Orange ist also nicht mehr auf Stromkreise für Verriegelung begrenzt, sondern darf/soll auch für alle anderen Stromkreise, die nicht durch die Netz-Trenneinrichtung abgeschaltet werden, angewendet werden.
Leider gibt es aber keine Festlegung, wie mit den Leitern zu verfahren ist, für die es eine eigene Trenneinrichtung gibt. Aus meiner Sicht ist es aber ausreichend, nur die Leiter bis zur Trenneinrichtung z. B. durch die Farbe Orange zu kennzeichnen/getrennt zu verlegen und hinter der Trenneinrichtung die Leiter wie die anderen Leiter zu kennzeichnen/zu verlegen. Das setzt aber einen eindeutigen Hinweis/eine eindeutige Kennzeichnung an dieser zusätzlichen Trenneinrichtung voraus.
Zu den unterschiedlichen Ansätzen:
Zu Ansatz 1. Hier gilt, dass jede Spannung, die von außen eingeführt und nicht von der Netztrenneinrichtung abgeschaltet wird, als ausgenommener Stromkreis zu betrachten ist. Dies gilt auch für die Zuleitung der Einspeisung bis zur Netz-Trenneinrichtung, wobei diese Leiter üblicherweise durch ein gemeinsames Kabel, bzw. durch entsprechend getrennte Verlegung zu erkennen sind, sodass auf die Farbe Orange verzichtet werden kann.
Zu Ansatz 2. Hier gilt, dass auch die Stromkreise, die an/vor der Netz-Trenneinrichtung abgegriffen werden, als ausgenommene Stromkreise zu betrachten sind.
Zu Ansatz 3. Hier gilt, dass es eine normative Festlegung nicht gibt. Würde ich aber aus meiner Sicht so sehen und auch so ausführen, siehe oben.
Zu Ansatz 4. Hier gilt, wenn die 24-V-Versorgung hinter der Netz-Trenneinrichtung generiert wird, dann handelt es sich nicht um einen ausgenommenen Stromkreis, der entsprechend ausgeführt sein müsste. Sollte die 24-V-Versorgung jedoch vor der Netz-Trenneinrichtung abgenommen werden bzw. sollten die anderen Schaltschränke eine eigene Netz-Trenneinrichtung aufweisen, dann ist diese 24-V-Versorgung jeweils als ausgenommener Stromkreis zu betrachten und es ist, entsprechend obiger Aussagen, zu verfahren. Hierbei gilt aber, dass die Verbindungen außerhalb des Schaltschrankes nicht mit orangefarbener Kennzeichnung versehen werden müssen.
Schlussbetrachtung. Das ganze Thema könnte sicher einfacher und klarer in der Norm behandelt werden. Insbesondere gilt das für die Verriegelungsstromkreise, die nun mit allen anderen ausgenommenen Stromkreise in einen Topf geworfen werden, obwohl durch diese Stromkreise auch noch andere Gefahren als die eines elektrischen Schlags hervorgerufen werden können.
Literatur
DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1):2007-06 Sicherheit von Maschinen Elektrische Ausrüstung von Maschinen Teil 1: Allgemeine Anforderungen.
- W. Hörmann
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