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Kabel und Leitungen

Leiterfarben für Fremdspannung - ausgenommene Stromkreise

ep4/2016, 2 Seiten

Bei uns im Schaltschrankbau gibt es Meinungsverschiedenheiten zum Thema Fremdspannungen hinsichtlich Aderfarbe und Umfang der Verdrahtung. Bei der Aderfarbe Orange sind wir uns überwiegend einig, aber zur Definition des Begriffs gibt es unterschiedliche Ansätze: 1. Fremdspannung ist jede Spannung, die von außen in den Schaltschrank eingeführt wird, unabhängig von der Höhe. 2. Fremdspannung ist jede Spannung, die auch bei ausgeschaltetem Hauptschalter noch ansteht und vor dem Hauptschalter abgegriffen wird. 3. Die externe Spannung wird nur bis zum nächsten Schutzorgan im Schaltschrank orangefarben verdrahtet, und ab da wieder in der normalen Aderfarbe z. B. Dunkelblau für DC 24 V. 4. Bei einer Anlage mit mehreren Schaltschränken wird z. B. die Steuerspannung DC 24 V in einem Schrank generiert und in die anderen Schränke eingespeist. Wird die Steuerspannung in den anderen Schränken als Fremdspannung deklariert, wäre die Konsequenz eine komplett orangefarbene Steuerspannungsverdrahtung. Muss der Schaltschrankbauer dazu seine eigenen (sinnvollen) Festlegungen treffen oder gibt es eindeutige normative Aussagen?


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Bei der farblichen Identifizierung stellt sich immer wieder die Frage – auf die auch ich keine normative Antwort habe –, ob die Farbe Orange auch für den betreffenden Neutralleiter anzuwenden ist. Aus meiner Sicht würde ich dies eindeutig verneinen, da der Neutralleiter zwar ein aktiver Leiter ist, aber üblicherweise keine gefährliche Spannung aufweist. Das sehe ich auch unter dem Gesichtspunkt, dass es für SELV- und PELV-Stromkreise – die auch nicht als Stromkreise mit gefährlicher Spannung betrachtet werden – keine Ausnahmen gibt.

Fazit. Die Farbe Orange ist also nicht mehr auf Stromkreise für Verriegelung begrenzt, sondern darf/soll auch für alle anderen Stromkreise, die nicht durch die Netz-Trenneinrichtung abgeschaltet werden, angewendet werden.

Leider gibt es aber keine Festlegung, wie mit den Leitern zu verfahren ist, für die es eine eigene Trenneinrichtung gibt. Aus meiner Sicht ist es aber ausreichend, nur die Leiter bis zur Trenneinrichtung z. B. durch die Farbe Orange zu kennzeichnen/getrennt zu verlegen und hinter der Trenneinrichtung die Leiter wie die anderen Leiter zu kennzeichnen/zu verlegen. Das setzt aber einen eindeutigen Hinweis/eine eindeutige Kennzeichnung an dieser zusätzlichen Trenneinrichtung voraus.

Zu den unterschiedlichen Ansätzen:

Zu Ansatz 1. Hier gilt, dass jede Spannung, die von außen eingeführt und nicht von der Netztrenneinrichtung abgeschaltet wird, als ausgenommener Stromkreis zu betrachten ist. Dies gilt auch für die Zuleitung der Einspeisung bis zur Netz-Trenneinrichtung, wobei diese Leiter üblicherweise durch ein gemeinsames Kabel, bzw. durch entsprechend getrennte Verlegung zu erkennen sind, sodass auf die Farbe Orange verzichtet werden kann.

Zu Ansatz 2. Hier gilt, dass auch die Stromkreise, die an/vor der Netz-Trenneinrichtung abgegriffen werden, als ausgenommene Stromkreise zu betrachten sind.

Zu Ansatz 3. Hier gilt, dass es eine normative Festlegung nicht gibt. Würde ich aber aus meiner Sicht so sehen und auch so ausführen, siehe oben.

Zu Ansatz 4. Hier gilt, wenn die 24-V-Versorgung hinter der Netz-Trenneinrichtung generiert wird, dann handelt es sich nicht um einen ausgenommenen Stromkreis, der entsprechend ausgeführt sein müsste. Sollte die 24-V-Versorgung jedoch vor der Netz-Trenneinrichtung abgenommen werden bzw. sollten die anderen Schaltschränke eine eigene Netz-Trenneinrichtung aufweisen, dann ist diese 24-V-Versorgung jeweils als ausgenommener Stromkreis zu betrachten und es ist, entsprechend obiger Aussagen, zu verfahren. Hierbei gilt aber, dass die Verbindungen außerhalb des Schaltschrankes nicht mit orangefarbener Kennzeichnung versehen werden müssen.

Schlussbetrachtung. Das ganze Thema könnte sicher einfacher und klarer in der Norm behandelt werden. Insbesondere gilt das für die Verriegelungsstromkreise, die nun mit allen anderen ausgenommenen Stromkreise in einen Topf geworfen werden, obwohl durch diese Stromkreise auch noch andere Gefahren als die eines elektrischen Schlags hervorgerufen werden können.


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Literatur

DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1):2007-06 Sicherheit von Maschinen – Elektrische Ausrüstung von Maschinen – Teil 1: Allgemeine Anforderungen.


Autor
  • W. Hörmann
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