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Elektrotechnik | Kabel und Leitungen

Leiterkennzeichung in der Farbe Orange

ep12/2010, 2 Seiten

In der VDE 0113 (DIN EN 60204-1) wird in dem Abschnitt 5.3.5 auf die Identifizierung von Leitern durch die Farbe eingegangen. Hier wird empfohlen bzw. vorgegeben, Stromkreise, die nach dem Ausschalten der Netztrenneinrichtung weiterhin unter Spannung stehen, in der Verdrahtungsfarbe Orange auszuführen, wie wir es bereits seit Jahren praktizieren. In Schaltschränken mit einer Betriebsnennspannung von z. B. 400 V AC stehen die Verdrahtungsleitungen von der Reihenklemme der Netzeinspeisung, an der die Zuleitung angeschlossen ist, zu dem Hauptschalter der Netztrenneinrichtung auch bei ausgeschaltetem Hauptschalter unter Spannung. Gibt es Vorgaben, welche Verdrahtungsfarbe für die Außenleiter L1, L2 und L3 auf dieser Strecke (Klemme – Hauptschalter) zu verwenden ist? Bisher wurden diese in der Farbe Schwarz verdrahtet. Ich möchte diese Außenleiter jedoch besonders kenntlich machen und die Verdrahtungsfarbe Orange verwenden, um zu verdeutlichen, dass auch diese Leitungen, wie z. B. andere Verriegelungsstromkreise, unter Spannung stehen. Spricht irgendetwas gegen mein Vorgehen oder ist es sogar unzulässig L1, L2 und L3 in Orange zu verdrahten?


Vorweg: Die Verdrahtungsfarbe Orange ist eine der drei Alternativen aus DIN EN 60204-1 (DIN VDE 0113-1) [1]. Es ist richtig und zulässig, dass gemäß Abschnitt 5.3.5 von [1] nicht alle Stromkreise durch die Netz-Trenneinrichtung abgeschaltet werden müssen – so sind z. B. sind Stromkreise zur Verriegelung ausgenommen. Jedoch ist festgelegt, unter welchen Bedingungen diese Ausnahmen erlaubt sind (siehe nachfolgende Aufzählung). Wenn ein Stromkreis nicht durch die Netz-Trenneinrichtung abgeschaltet wird, dann:
  • muss ein (ggf. mehrere) dauerhaftes Warnschild in der Nähe der Netz-Trenneinrichtung angebracht sein und
  • muss eine entsprechende Aussage in dem Wartungshandbuch enthalten sein.
Außerdem müssen zusätzlich eine oder auch mehrere dieser Anforderungen erfüllt sein:
  • Es wird ein dauerhaftes Warnschild in der Nähe jedes ausgenommenen Stromkreises angebracht oder
  • der ausgenommene Stromkreis wird räumlich getrennt von anderen Stromkreisen verlegt oder
  • die Leiter sind unter Berücksichtigung der Empfehlung von Abschnitt 13.2.4 in [1] farblich identifizierbar.
Der Anfragende scheint sich bezüglich der Alternativen für die farbliche Kennzeichnung entschlossen zu haben. Somit würde nach Abschnitt 13.2.4 von [1] gelten:
Für die Identifizierung von Leitern durch eine Farbcodierung wird empfohlen, die folgende Zuordung zu verwenden:
 • Schwarz: Hauptstromkreise für Wechselund Gleichstrom
 • Rot: Steuerstromkreise für Wechselstrom
 • Blau: Steuerstromkreise für Gleichstrom
 • Orange: Ausgenommene Stromkreise nach Abschnitt 5.3.5
was eben, bei Verwendung der farblichen Kennzeichnung, für alle nicht durch die Netz-Trenneinrichtung abgeschalteten Stromkreise die Farbe Orange bedeutet.
Ob das wirklich so gewollt ist, ist für mich fraglich, denn diese Anforderungen weichen ganz erheblich von den bisherigen Festlegungen, der inzwischen ungültigen DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1):1998-11 ab. Dort war die Farbe Orange nur für Steuerstromkreise zugelassen, die der Verriegelung dienen. Damit war zwar nicht ausgeschlossen, die anderen „ausgenommenen Stromkreise“ auch durch Farben zu kennzeichnen, nicht jedoch durfte dafür die Farbe Orange verwendet werden. Häufig wurde für diese anderen ausgenommenen Stromkreise die Farbe Braun verwendet. Allerdings wurde ungeachtet der klaren Festlegung auch für andere Stromkreise (anderen als den Verriegelungsstromkreisen) die Farbe Orange verwendet. Auch Kabel/Leitungen mit einem orangefarbigen Mantel kamen zur Anwendung. Bei der Zuleitung zur Netz-Trenneinrichtung wurde meist die sichtbare Trennung zu den anderen Stromkreisen angewendet.
Diese strikte Differenzierung hatte aus meiner Sicht Sinn gemacht, da es bei Stromkreisen für Verriegelung nicht so sehr auf mögliche gefährliche Spannung ankam, sondern in erster Linie auf die Gefahren, die sich durch eine mögliche unabsichtliche Unterbrechung ergaben. Eine solche Gefahr wäre z. B. gegeben, wenn jemand einen Leiter von einem Not-Halt-Kreis einer im Verbund befindlichen Maschine unterbricht. Dann wäre an dieser anderen Maschine der Not-Halt ausgelöst worden – ggf. mit negativen Auswirkungen auf die Produktion. Aber auch eine Unterbrechung der Ansteuerung eines notwendigen Hilfsaggregates konnte gegeben sein, was nicht im Sinne der zuverlässigen Produktion sein konnte.
Daher ist meine persönliche Meinung, dass man dieses Vorgehen beibehalten sollte, weil sich dabei eine klare und übersichtliche Zuordnung ergab. Wichtig ist jedoch eine eindeutige Dokumentation.
Wenn man aber die neue DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1) [1] zugrunde legt (und die muss nun zugrunde gelegt werden), dann dürfte für alle ausgenommenen Stromkreise – also auch für die Zuleitung zu der Netz-Trenneinrichtung oder für Licht- und/oder Steckdosenstromkreise usw. – die Leiterfarbe Orange verwendet werden.
Zu der Frage bezüglich der Verdrahtungsfarbe für die Außenleiter zwischen Schaltschrank-Eingangsklemmen und Netz-Trenneinrichtung, gilt Folgendes:
Hinweis: Eingangsklemmen sind übrigens nicht vorgeschrieben. Stattdessen sollte die Zuleitung nach Abschnitt 5.1 von [1] vorzugsweise direkt an der Netz-Trenneinrichtung angeschlossen werden. Für diese Verbindungen zwischen Klemmen und Netztrenneinrichtung sind alle der drei Alternativen einzeln oder gemeinsam anwendbar. Wenn aber die farbliche Kennzeichnung zur Anwendung kommt, muss der Abschnitt 5.3.5 von [1] so interpretiert werden, dass dann die Farbe Orange anzuwenden ist.
Da ich diese Zuordnung der Farbe Orange für die Zuleitung zur Netz-Trenneinrichtung nicht für sinnvoll halte, würde ich versuchen, die Zuleitung möglichst direkt an der Netz-Trenneinrichtung anzuschließen (dabei den äußeren Mantel bis nahe an die Anschlüsse mitführen) oder eine andere Alternative bezüglich der getrennten Verlegung anzuwenden. Diese getrennte Verlegung muss ja nicht unbedingt eine räumliche Trennung bedeuten, sondern es wäre auch ausreichend, diese Leitungen in einem gemeinsamen Schlauch, Isolierrohr oder Leitungskanal zu führen.
Ein Verbot, die Farbe Orange für solche Leiter zu verwenden, kann jedoch nicht abgeleitet werden.
Es sei nochmals darauf hingewiesen, dass ungeachtet der gewählten Variante immer mindestens ein Warnschild in der Nähe der Netz-Trenneinrichtung vorgesehen werden muss. Außerdem müssen entsprechende Hinweise in den Wartungsunterlagen/Schaltungsunterlagen enthalten sein.

Quellen

DIN EN 60204-1 (DIN VDE 0113-1):2007-06 Sicherheit von Maschinen – Elektrische Ausrüstung von Maschinen – Teil 1: Allgemeine Anforderungen.


Autor
  • W. Hörmann
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