Feuer, Wasser, Sturm
Tipp: In jedem Fall sollte man mehrere Versicherungsgesellschaften anfragen oder besser über Makler oder Versicherungsberater eine Ausschreibung unter den Anbietern machen lassen.
Gut zu wissen: Je nach Angebot, können für einzelne Gefahren unterschiedliche Selbstbeteiligungen bestehen, zum Beispiel bei Elementarereignissen und Diebstahl.
Prämiennachlass. Das ist je nach Anbieter ggf. möglich – zum Beispiel wenn der Betrieb bisher schadenfrei war – ein sogenannter Vorschadenfreiheitsrabatt, zudem bei regelmäßiger fachmännischer Überprüfung der Elektroinstallationen. Nachlass kann erlangt werden, wenn Alarmanlagen mit dem Prüfsiegel der Versicherer (VdS geprüft) versehen sind; dann Bündelrabatt bei Absicherung mehrerer Risiken sowie darüber hinaus; auch Existenzgründer und Innungsmitglieder können Nachlass erhalten.
Neuwertersatz. Das heißt, man bekommt das gleiche Gerät in gleicher Art und Güte wieder. In Standardverträgen ist oft nur der Zeitwert versichert. Neuwert-Regelungen sind teilweise schwammig.
Tipp: Schriftliche Bestätigung für echten Neuwertersatz ohne Abzüge vom Versicherer einholen. In guten Verträgen findet die sogenannte goldene Regel Anwendung.
„Goldene Regel“. Diese spezielle Regel (Klausel) in den Policen sichert den Neuwertersatz von in Gebrauch befindlichen Betriebseinrichtungen. Sie sollte nach Möglichkeit immer enthalten sein. Auch wenn der Zeitwert deutlich unter 40 % liegt, es wird immer der Neuwert ersetzt.
Grobe Fahrlässigkeit. Sie sollte immer mit abgedeckt sein. Mittlerweile ändern immer mehr Gesellschaften ihre Bedingungswerke dahin gehend.
Tipp: Bestandsverträge prüfen.
Unterversicherungsverzicht. Auch bei Unterversicherung zahlt der Versicherer dann den versicherten Schaden komplett. Allerdings auch wieder nur innerhalb eines vorgegebenen Rahmens. Die „Schmerzgrenze“ der Gesellschaften ist durchaus verschieden.
Leistungs-Upgrade-Garantie. Automatische kostenfreie Anpassung bestehender Verträge an bestimmte Leistungsverbesserungen, die ansonsten nur in neuen Verträgen zu haben sind.
Zusatzbausteine
Sie kommen je nach Größe, Art, Ausstattung, Standort und Finanzkraft des Betriebs in Betracht (vgl. Kasten).
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EC-Deckung. Neben der Grunddeckung sind – gegen Mehrbeitrag – außerdem innere Unruhen, Fahrzeugaufprall, böswillige Beschädigung und Sprinklerleckage und weitere Risiken versichert.
Unbenannte Gefahren. Zusätzlich zur Grunddeckung sind alle Risiken versichert, die im Vertrag nicht auftauchen und dort auch nicht ausgeschlossen sind. Dieser Baustein ist jedoch nur dann versicherbar, wenn alle anderen Gefahren auch versichert wurden, somit auch Elementar- und EC-Gefahrendeckung.
Außenversicherung. Darüber sind z. B. auch Materialien auf Baustellen oder auf dem Betriebsgelände – mit Sicherheitsauflagen – Tag und Nacht mitversichert.
Kleinbetriebsunterbrechungsversicherung. Sie ersetzt entgangenen Gewinn und laufende Kosten, wenn der Betrieb durch Feuer, Einbruchdiebstahl/Vandalismus, Leitungswasserschaden, Sturm und Hagel zum Erliegen kommt. Kann immer nur in Verbindung mit der jeweiligen Sachversicherung abgeschlossen werden.
Elementarschadenversicherung. Diese sichert das Betriebsinventar u. a. gegen Hochwasserschäden, Starkregen, Lawinen, Schneedruck und Erdbeben ab. Sie muss extra – d. h. ergänzend zu bestehenden Verträgen vereinbart werden. Das gilt auch für den Schutz gegen Betriebsunterbrechung infolge Hochwasser usw. und für das Betriebsgebäude.
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- C. Fritz
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