Feuer, Wasser, Sturm
Auch der Berliner Makler Bert Heidekamp hat diesen Satz von seinen Klienten aus Handwerk und Gewerbe schon häufiger gehört – versehen mit dem Nachsatz, wie froh man sei, eine Absicherung für diese Fälle zu haben.
Betriebsinhaltspolice kann helfen
Eine Betriebsinhaltsversicherung kommt für solche Sachschäden auf. „Sie ist faktisch die Hausratversicherung für den Betrieb“, erklärt der Makler im Beratungsgespräch. Die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, Waren und Vorräte sind damit üblicherweise gegen die Gefahren Feuer (Bild 1), Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Sturm (Bild 2) und Hagel – als Grunddeckung – abgesichert. Mit einer Betriebsinhaltspolice ist der Unternehmer auf der sicheren Seite und mit Sicherheitsmaßnahmen teils auch bei der Prämie bessergestellt.
Vom Basisschutz bis zur Allgefahrendeckung
Über diese Grunddeckung hinaus gibt es auch neuere Angebote. Diese schließen jetzt auch Schäden zum Beispiel durch innere Unruhen, Fahrzeugaufprall, böswillige Beschädigung und Sprinklerleckage ein. „Die Absicherung dieser sogenannten EC-Gefahren kannte man bisher nur aus der Industrieversicherung“, informiert Markus Hill vom Anbieter Inter, dort zuständig für Betriebsversicherungen.
Inzwischen sei das auch ein Trend im Handwerkerbereich. Das Kürzel EC steht dabei für „Extended Coverage“ – erweiterte Deckung.
Einige Policen gehen nochmals darüber hinaus und bieten neuerdings auch für das Betriebsinventar des Handwerkers eine uneingeschränkte Allgefahren-Deckung. „Hier sind dann auch sämtliche Risiken mitversichert, die im Kleingedruckten der Inhaltsversicherung nicht aufgeführt sowie dort nicht ausgeschlossen sind – sogenannte unbenannte Gefahren“, erläutert Heidekamp.
Zusatzbausteine aufstocken
Je nach Bedarf lässt sich der Schutz für das Betriebsinventar um weitere Bausteine aufstocken (s. Fonds). Hier kommt es auf die Größe des Handwerksbetriebs, die Tätigkeit des Handwerkers und den Standort des Betriebs an.
Prioritäten setzen
Es gibt aber durchaus auch Betriebe, die eine Inhaltsversicherung nicht unbedingt vordringlich benötigen, so Heidekamps Erfahrung.
Bei Existenzgründern etwa besteht das Home Office nach seinen Worten manchmal nur aus PC und Drucker. „Das Material wird auf dem Weg zur Baustelle direkt beim regionalen Zulieferer geholt.“
Ihnen ist demnach anfangs manchmal mehr mit einer Autoinhaltsversicherung gedient, die bei Diebstahl des dort mitgeführten Materials und Werkzeugs greift.
Eine sehr gute Hausratversicherung versichert gleichzeitig den betrieblichen Inhalt für das Home Office, aber auch teilweise Arbeitsgeräte, die in der Garage lagern. Diese „kostenfreie Mitversicherung“ sei oft nicht bekannt, so Heidekamp. Allerdings sei hier die Versichererauswahl begrenzt.
Die meisten Handwerksunternehmer belassen es nach seinen Worten beim Standardpaket für den Betriebsinhalt inklusive Betriebsunterbrechungsschutz und damit beim Nötigsten.
Betriebsinventarnicht unterschätzen
An die Ermittlung der Versicherungssumme sollte jeder Betriebsinhaber dabei mit großer Sorgfalt gehen. Selbst wenn man Waren und Ersatzteile erst nach Kundenauftrag und Kundenwunsch bestellt und deshalb nicht in großen Mengen vorhält, kommt in der Regel einiges an Werten zusammen. Schon allein die Werkzeugtaschen oder Werkzeugkoffer, die Elektrohandwerker bei Kundenbesuchen oder auf der Baustelle dabeihaben, verkörpern mit Bohrmaschinen, Akkuschraubern und Messgeräten usw. häufig einen Wert von mehreren Tausend Euro.
In die Versicherungssumme gehören im Weiteren auch die verschiedenen Geräte und Kleinmaschinen, die in der Werkstatt oder auf Baustellen zum Einsatz kommen. Einbrüche in Handwerksbetriebe zielen häufig direkt auf solche Kleinmaschinen. Der Schaden durch aufgebrochene Türen, Fenster und Schränke sowie durch Vandalismus sei dabei oft noch größer, so Heidekamp.
Viele Unternehmer unterschätzen den Wert ihres Betriebsinhalts und setzen deshalb die Versicherungssumme viel zu niedrig an. Das stellt der Berliner Makler immer wieder fest und muss dann erst einmal über die Konsequenzen aufklären: Wegen Unterversicherung wird ein möglicher Schaden nur anteilig ersetzt. So ist eine Versicherungssumme von 100 000 Euro für einen Betrieb mit zum Beispiel fünf Beschäftigten durchaus realistisch.
Neuwertersatz: Goldene Regel beachten
An dieser Stelle weist er auf einen Haken bei der Absicherung hin: Wenn beispielsweise betriebliche Sachen und Einrichtungen nur noch einen Wert von unter 40 % des Neuwertes haben, wird häufig nur noch der Zeitwert entschädigt. Hier kann es auch für einen Handwerksbetrieb schnell finanziell eng werden und sogar an die unternehmerische Existenz gehen, wenn er dann die Lücke aus eigenen Mitteln abdecken muss (Beispiel 1).
Wichtig: Man sollte deshalb darauf achten, dass im Vertrag möglichst die sogenannte goldene Regel mit abgedeckt ist, rät Heidekamp. Die Versicherung verzichtet dann auf den Abzug und ersetzt den Neuwert – hier also 6 000 Euro –, auch wenn der Zeitwert unter 40 % liegt. Doch nur wenige Tarife enthalten eine diesbezügliche Regelung.
Auch Fremdeigentumberücksichtigen
Sollten in den Betriebsräumen auch Materialien von Subunternehmern lagern, muss das und ggf. auch anderes Fremdeigentum in der Versicherungssumme mit berücksichtigt werden. Darauf weist der Makler aus Berlin im Weiteren hin. Es sei denn, man hat vorher die Absicherung klar getrennt. Beides wird nicht selten vergessen, stellt er häufig bei der Überprüfung und Optimierung vorhandener betrieblicher Policen fest.
Juristisch gesehen, sei der Versicherungsnehmer für das Feststellen der Versicherungssumme zuständig, so Markus Hill. „Aber hier müssen wir als Versicherer unser Know-how einbringen. Der Handwerker kann uns dabei mit seiner Inventarliste und mit der letzten Feststellung von seinem Steuerberater unterstützen.“
Tipp: Es empfiehlt sich zudem ein regelmäßiger Check der Inhalts-Versicherungssumme.
Versicherer mit mehr Auflagen als Rabatten
Immer mehr Handwerksbetriebe wappnen sich ergänzend zur Inhaltspolice mit Bewegungsmeldern und Sicherheitskameras. Manchmal gereicht auch die Lage des Betriebs zum Vorteil: Gleich neben einem öffentlichen Gebäude oder einem größeren Unternehmen, wo ein Wachdienst nachts Streife fährt. „Gefahrenmindernde Umstände – zum Beispiel die Feuerwehr oder Polizei in unmittelbarer Nachbarschaft – können eine günstigere Prämieneinstufung bringen“, so Heidekamp. Rabatte für Sicherheitsvorkehrungen sind in der Inhaltsversicherung mittlerweile rar geworden.
Anbieter
Einige Anbieter, wie etwa die Inter, honorieren zum Beispiel auf diese Weise die fachmännische Überprüfung der elektrischen Anlagen im Betrieb, den sogenannten E-Check. Für einen Elektrofachbetrieb dürfte das ohnehin selbstverständlich sein. – Von einem elektrischen Kurzschluss bis zu einem Brandschaden ist es häufig nicht weit.
Nachlass gewährt bei solcher Vorsorge zum Beispiel die Münchener Verein – des Weiteren auch, sofern Brandmeldeanlage, Spanabsaugung und Sprinkler vorhanden sind.
Häufiger aber ist es umgekehrt. Die Versicherer stellen Auflagen. „Teils wird der Versicherungsschutz an Mindestverpflichtungen, wie zum Beispiel Sprinkleranlagen, geknüpft“, so Heidekamp. Auch Einbruchmeldeanlagen werden nicht selten gefordert.
Eine Empfehlung, die er gibt: Wer den Versicherer wechseln will und bisher ohne Schaden war, sollte die neue Gesellschaft daraufhin ansprechen. „Einige Anbieter gewähren hierfür Rabatt.“ Aber auch Makler selbst können aufgrund ihrer größeren Marktmacht im Vergleich zum einzelnen Unternehmer bei den Gesellschaften für ihre Klienten Rabatte oder auch direkt Sondertarife aushandeln.
Betriebsinhalt im Detail
Bei der Betriebsinhalts-/Inventarversicherung handelt es sich um eine kombinierte Deckung aus Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Einbruchdiebstahlversicherung/Vandalismus für das Betriebsinventar. Je nach Bedarf kann man zwar einzelne Risiken abwählen. Dann geht allerdings ein möglicher Bündelrabatt verloren.
Vier wichtige Bausteine der Grunddeckung
Mit den folgenden vier Grundbausteinenwird die Versicherung auch als Grunddeckung bezeichnet:
Feuer. Die Versicherung ersetzt die zerstörten Sachen, sie zahlt auch für Lösch- und Aufräumarbeiten sowie Schadenminderungsmaßnahmen. Banken verlangen i.d.R. bei Kreditvergabe eine Feuerpolice.
Einbruchdiebstahl mit Vandalismusrisiko. Sie zahlt für alles, was Einbrecher mitgehen lassen oder wenn Mitarbeiter inner- und außerhalb des Grundstücks beraubt wurden; übernimmt auch Instandsetzungskosten, wenn Gebäude beschädigt wurden und die Betriebseinrichtung demoliert wurde.
Leitungswasser. Sie kommt u. a. dann infrage, wenn ein Rohrbruch beispielsweise das ganze Material- und Warenlager vernichten könnte. Versichert sind Schäden durch Wasser aus Wasserleitung und Heizung, aber keine Regen- und Hochwasserschäden. Hierfür muss zusätzlich die sogenannte Elementarschadendeckung vereinbart werden.
Sturm. Die Versicherung zahlt ab Windstärke 8. Inzwischen braucht man sie nahezu in jeder Region.
Vertragsinhalt – worauf zu achten ist
Beim Prüfen des Vertragsinhalts kann es von Vorteil sein, Expertenrat einzuholen, da hier viele Details zu berücksichtigen sind:
Pauschaldeklaration – Kleingedrucktes im Anhang. Dort steht, was ergänzend zur betrieblichen Einrichtung, zu Waren und Vorräten versichert ist und bis zu welcher Höhe (Sublimits) sowie mit welchen Selbstbehalten und Einschränkungen inklusive Verwahrungsvorschriften. Zum Beispiel ist darüber geregelt, in welcher Höhe Aufräumkosten nach einem Brand übernommen werden. Tipp: Darauf achten, dass die Sublimits in Höhe der Grunddeckungssumme eingeschlossen sind. Bei vielen Versicherern gibt es dafür unterschiedliche Prozentsätze – diese sind unbedingt zu vergleichen. Das betrifft auch die Absicherung von Bargeld, Akten, Geschäftsplänen.
Versicherungssumme. Einige Gesellschaften setzen hier prinzipiell den jemals erreichten absoluten Höchststand an Waren und Vorräten an. Andere berücksichtigen saisonal schwankende Lagerbestände. Diese Unternehmen sind vom Promillesatz her zwar etwas teurer. Dafür ist man aber nicht das ganze Jahr über mit einer Riesensumme versichert.
Tipp: Versicherungssumme regelmäßig überprüfen, um die Gefahr einer Unterversicherung auszuschließen.
Vorsorgeversicherung. Damit ist man als Unternehmer im Handwerk im Schadenfall geschützt, wenn der Material- und Warenvorrat vorübergehend doch über den versicherten Betrag hinausgeht, ebenso bei Neuanschaffungen innerhalb dieses Rahmens. Tipp: Vorsorgesumme von mindestens 10 % der Versicherungssumme vereinbaren.Prämie: Sie richtet sich u. a. nach Art des Handwerksbetriebs, Inventarsumme, Einzelrisiken, Postleitzahl/Anschrift des Risikoortes und nach den gewünschten zu versichernden Gefahren, beispielsweise Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Vandalismus sowie Sturm und Hagel (Beispiel 2).
Tipp: In jedem Fall sollte man mehrere Versicherungsgesellschaften anfragen oder besser über Makler oder Versicherungsberater eine Ausschreibung unter den Anbietern machen lassen.
Gut zu wissen: Je nach Angebot, können für einzelne Gefahren unterschiedliche Selbstbeteiligungen bestehen, zum Beispiel bei Elementarereignissen und Diebstahl.
Prämiennachlass. Das ist je nach Anbieter ggf. möglich – zum Beispiel wenn der Betrieb bisher schadenfrei war – ein sogenannter Vorschadenfreiheitsrabatt, zudem bei regelmäßiger fachmännischer Überprüfung der Elektroinstallationen. Nachlass kann erlangt werden, wenn Alarmanlagen mit dem Prüfsiegel der Versicherer (VdS geprüft) versehen sind; dann Bündelrabatt bei Absicherung mehrerer Risiken sowie darüber hinaus; auch Existenzgründer und Innungsmitglieder können Nachlass erhalten.
Neuwertersatz. Das heißt, man bekommt das gleiche Gerät in gleicher Art und Güte wieder. In Standardverträgen ist oft nur der Zeitwert versichert. Neuwert-Regelungen sind teilweise schwammig.
Tipp: Schriftliche Bestätigung für echten Neuwertersatz ohne Abzüge vom Versicherer einholen. In guten Verträgen findet die sogenannte goldene Regel Anwendung.
„Goldene Regel“. Diese spezielle Regel (Klausel) in den Policen sichert den Neuwertersatz von in Gebrauch befindlichen Betriebseinrichtungen. Sie sollte nach Möglichkeit immer enthalten sein. Auch wenn der Zeitwert deutlich unter 40 % liegt, es wird immer der Neuwert ersetzt.
Grobe Fahrlässigkeit. Sie sollte immer mit abgedeckt sein. Mittlerweile ändern immer mehr Gesellschaften ihre Bedingungswerke dahin gehend.
Tipp: Bestandsverträge prüfen.
Unterversicherungsverzicht. Auch bei Unterversicherung zahlt der Versicherer dann den versicherten Schaden komplett. Allerdings auch wieder nur innerhalb eines vorgegebenen Rahmens. Die „Schmerzgrenze“ der Gesellschaften ist durchaus verschieden.
Leistungs-Upgrade-Garantie. Automatische kostenfreie Anpassung bestehender Verträge an bestimmte Leistungsverbesserungen, die ansonsten nur in neuen Verträgen zu haben sind.
Zusatzbausteine
Sie kommen je nach Größe, Art, Ausstattung, Standort und Finanzkraft des Betriebs in Betracht (vgl. Kasten).
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EC-Deckung. Neben der Grunddeckung sind – gegen Mehrbeitrag – außerdem innere Unruhen, Fahrzeugaufprall, böswillige Beschädigung und Sprinklerleckage und weitere Risiken versichert.
Unbenannte Gefahren. Zusätzlich zur Grunddeckung sind alle Risiken versichert, die im Vertrag nicht auftauchen und dort auch nicht ausgeschlossen sind. Dieser Baustein ist jedoch nur dann versicherbar, wenn alle anderen Gefahren auch versichert wurden, somit auch Elementar- und EC-Gefahrendeckung.
Außenversicherung. Darüber sind z. B. auch Materialien auf Baustellen oder auf dem Betriebsgelände – mit Sicherheitsauflagen – Tag und Nacht mitversichert.
Kleinbetriebsunterbrechungsversicherung. Sie ersetzt entgangenen Gewinn und laufende Kosten, wenn der Betrieb durch Feuer, Einbruchdiebstahl/Vandalismus, Leitungswasserschaden, Sturm und Hagel zum Erliegen kommt. Kann immer nur in Verbindung mit der jeweiligen Sachversicherung abgeschlossen werden.
Elementarschadenversicherung. Diese sichert das Betriebsinventar u. a. gegen Hochwasserschäden, Starkregen, Lawinen, Schneedruck und Erdbeben ab. Sie muss extra – d. h. ergänzend zu bestehenden Verträgen vereinbart werden. Das gilt auch für den Schutz gegen Betriebsunterbrechung infolge Hochwasser usw. und für das Betriebsgebäude.
Autoinhaltsversicherung. Sie greift u. a. bei Diebstahl der dort mitgeführten Materialen und Maschinen, ist allerdings nicht bei jedem Versicherer erhältlich. Einige Anbieter haben hier auch die Nachtzeitklausel gestrichen. Der Fahrzeuginhalt ist dann auch in der kritischen Zeit zwischen 22:00 bis 6:00 Uhr versichert.
Glasversicherung. Sie kann wichtig für Elektrobetriebe mit angeschlossenem Ladengeschäft sein – vor allem wegen der teuren Reklameschriften.
Elektronik-Versicherung und Maschinenversicherung. Beide bieten eine sogenannte Allgefahrendeckung. Alles, was im Vertrag nicht ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeklammert ist, ist versichert.
Für einen Elektroinstallationsbetrieb, Neugründung Juli 2013, ansässig in Berlin, kostet sie zum Beispiel bei einer Versicherungssumme von 100 000 Euro für das Inventar inklusive Betriebsunterbrechung ab etwa 328 Euro (mit 2 500 Euro Selbstbehalt) bis über 900 Euro (ohne Selbstbehalt) im Jahr.
Wer zusätzlich zu den genannten Risiken noch Elementarschäden, wie zum Beispiel Überschwemmungen, absichern will, muss im Schnitt mit einen Aufschlag von etwa 5 bis 10 % auf die Prämie rechnen. In Hochrisikogebieten dürfte das allerdings nicht reichen – wenn dort überhaupt Schutz erhältlich ist.
Besonders das Thema Elementarschäden gewinnt immer mehr an Bedeutung – vgl. auch Beitrag: „Wenn das Wetter verrücktspielt“, ep 08-2012, S. 639–641. Hier wird auf die steigenden Gefahren von Unwetterereignissen hingewiesen, nachzulesen im ep-Archiv unter: www.elektropraktiker.de
Durch einen Brandschaden wird eine ältere Maschine zerstört. Der Neuwert der Maschine lag bei 6 000 Euro, der Zeitwert liegt jetzt bei 20 % des Neuwerts. In der Regel wird von der Versicherung der Zeitwert erstattet, also hier 1 200 Euro, da der Zeitwert der Maschine unter 40 % lag.
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- C. Fritz
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