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Betriebsführung

Orientierungshilfe für den Policencheck

ep10/2007, 5 Seiten

Risikoschutz – aufstocken und abspecken, nachbessern und kündigen – eine regelmäßige Durchsicht und Anpassung der betrieblichen Policen wie auch der privaten Versicherungen für den Firmenchef und seine Familie ersparen im Schadensfall Ärger und Geld. Eine Orientierungshilfe soll dabei die Arbeit erleichtern.


Policen auf dem Prüfstand Experten sprechen aus der Praxis Viele Firmen sind falsch versichert und merken es erst im Schadensfall. Dann hat Werner Fütterer einen neuen Kunden. Der Versicherungsberater und Sachverständige für Haftpflichtschäden soll im Nachhinein geradebiegen, was oftmals schon im Vorfeld schief gelaufen ist. Der Risikoschutz der Firma stimmt vorn und hinten nicht. „Man muss sich mit dem Thema alle paar Jahre immer wieder neu auseinandersetzen; muss prüfen, stimmt denn das alles überhaupt noch? Und selbst wenn es stimmt, muss man schauen, ob der Preis noch richtig ist. Insbesondere nach langjähriger Schadenfreiheit sollte mit den Versicherern über Beitragssenkungen verhandelt und ggf. auch von anderen Anbietern Angebote eingeholt werden“, so der Versicherungsberater. Er kümmert sich dann darum, dass die Policen auf den aktuellen Stand gebracht werden oder hilft beim Wechsel zu einem günstigeren Anbieter. „Unwichtige Versicherungen sind da, wichtige fehlen. Und da, wo die richtigen Versicherungen abgeschlossen werden, werden sie in der Regel zu teuer bezahlt.“ Das erlebt auch der unabhängige Versicherungsberater Hans-Hermann Lüschen aus Berlin bei der Absicherung im Firmenbereich nur zu oft. Nach seiner Beobachtung wird häufig Geld in teure Forderungsausfall- und Rechtsschutzpolicen gesteckt, statt existenzbedrohende Elementarschäden abzusichern. Versicherungsmittler treiben zudem oft die Prämie durch unsinnige Versicherungssummen in die Höhe. Auch im Privatschutz vieler Selbstständiger sieht es oftmals keinen Deut besser aus: „Die Leute geben ihr gutes Geld für Luxusversicherungen wie Zahnersatz- oder Insassenunfallversicherung aus - Fehlanzeige dagegen bei Berufsunfähigkeits-oder Risikolebensversicherungen“, wie Lüschen leider auch hier immer wieder feststellen muss. Jährlicher Policencheck zahlt sich aus Deshalb sollte man sich mindestens einmal im Jahr den Ordner mit den Firmenpolicen, aber auch die Policen als Privatperson, für eine Tiefenprüfung vornehmen. Das kann im Schadensfall neben Ärger auch Geld sparen. Es ist in der Kfz-Versicherung inzwischen gang und gäbe, dass viele Kunden die jährliche Gelegenheit zu einem Spurwechsel nutzen. 1. Betriebshaftpflicht Risikocheck. Es ist zu prüfen, inwieweit sich die Risiken in den vergangenen zwölf Monaten für die Firma verändert haben: · Wurden zum Beispiel neue Arbeitsmaschinen angeschafft? · Gibt es neue Zweigstellen? ·Arbeitet die Firma neuerdings mit Subunternehmen zusammen, in anderen Gewerken oder außerhalb des Betriebsgrundstücks? · Welche Risiken sind weggefallen? Das fragt der Versicherer jährlich im so genannten Prämienregulierungsbogen. Tipp: „Auf jeden Fall ausgefüllt zurückschicken. Sei es auch nur mit dem Hinweis: Es hat sich nichts geändert“, rät Versicherungsberater Fütterer. Falsch eingestuft. Es kann auch sein, dass die Firma beim Versicherer in der falschen „Schublade“ steckt und zu viel Haftpflichtprämie zahlt, wie im Praxisbeispiel (Beispiel 1). Eine jährliche Haftpflichtprämie von 12000 Euro konnte Versicherungsberater Fütterer nach einem solchen Check und anschließendem Wechsel zu einer anderen Gesellschaft für seinen Mandanten halbieren. Der Fall: Es handelte sich dabei um eine Firma, die vormals vorrangig als Zulieferer für die Elektroindustrie arbeitete, inzwischen aber hauptsächlich Schaltungen als Endprodukte herstellt. Hintergrund: Über so genannte Wagniskennziffern - eine vierstellige Zahl - stufen die Gesellschaften die Betriebe je nach Risikoart in der Haftpflichtpolice in bestimmte Risikogruppen ein. Im Handwerk gehören z. B. Dachdecker zur höchsten Risikogruppe. Elektrofirmen sind meist im mittleren Bereich eingestuft. Dabei wird zwischen den einzelnen Neue Preisdimensionen Die von Renault beim rumänischen Hersteller Dacia installierte Auto-Produktion und die damit verbundene Niedrigpreis-Strategie sorgt auch hierzulande für Furore. Dacia fertigt auf Basis von bewährten Renault-Bauelementen. Besonders sorgte das nach der Limousine vorgestellte Modell MCV für Aufsehen, weil es nicht nur adrett aussieht, sondern mit 2,54 m3 Laderaum auch mitten in die Phalanz der City-Laster trifft. Aus dem MCV entsteht der Van (Bilder bis ), der mit stabilem Stahlblech statt der Seitenfenster ausgerüstet ist. Sein Radstand ist um 20,3 cm länger als bei der Limousine. Innen im Van herrscht wie beim MCV simple Hartplastik vor, die einfacher wirkt als die Materialien im Skoda Praktik. Die Zuladung beträgt bis 700 kg (Tafel ). Das Motorenprogramm für den Van umfasst zwei Benziner und einen Diesel. Das Fahrwerk besteht aus Federbeinen vorn und platzsparender Koppellenkerachse hinten, die langhubige Federung bietet guten Fahrkomfort. Damit und durch die große Bodenfreiheit eignet sich der Dacia auch für unebene Fahrwege. Auf der Straße wirkt er nicht sehr agil, bietet aber sicheres Fahrverhalten. Ohne die optionale Servolenkung ist er schwer zu rangieren. Serienmäßig wird er mit ABS, nicht mit ESP ausgerüstet. Gegenüber dem Skoda Praktik ist er vor allem im Vorteil, wenn es um den größeren Laderaum und um härtere Einsatz-Bedingungen geht. Die Palette wächst Insgesamt tummeln sich zehn Fabrikate der kleinen Klasse auf dem deutschen Markt mit 1,8 bis 2,3 t Gesamtgewicht und 2,5 bis 4 m3 Laderaum (Tafel ). Die Hersteller bauen ihr Angebot weiter aus. So bietet z. B. Fiat seinen Doblo Cargo zusätzlich auch als Maxi an, der mit Hochdach und längerem Radstand auf 4 m3 Laderaum kommt. Auch vom VW Caddy kündigt sich eine Langversion an. Vom Kangoo Rapid von Renault soll ebenfalls in Kürze eine neue Version auf den Markt kommen. K. Böttcher, J. Sachse Elektropraktiker, Berlin 61 (2007) 10 880 BETRIEBSFÜHRUNG Orientierungshilfe für den Policencheck Risikoschutz - aufstocken und abspecken, nachbessern und kündigen - eine regelmäßige Durchsicht und Anpassung der betrieblichen Policen wie auch der privaten Versicherungen für den Firmenchef und seine Familie ersparen im Schadensfall Ärger und Geld. Eine Orientierungshilfe soll dabei die Arbeit erleichtern. Beispiel 1: Ein Elektrobetrieb mit einer Jahreslohn- und Gehaltssumme von 150000 Euro zahlt in der betrieblichen Haftpflichtversicherung bei einem Anbieter zum Beispiel rund 1700 Euro - bei richtiger Einstufung nur 1350 Euro. Aber auch hier ist die Prämie unter Umständen noch nicht ausgereizt. EP1007-878-889 20.09.2007 8:10 Uhr Seite 880 Fachrichtungen und tatsächlichen Betriebstätigkeiten deutlich unterschieden. Vermittler, insbesondere Einfirmenvertreter, gehen meist nur nach ihrem Tarifbuch, ohne sich hier sonderlich für den Kunden ins Zeug zu legen. Ggf. muss man hier nach neuen Wegen suchen, um zu einer objektiven und fairen Einstufung zu kommen. Berufe und Berufsbilder unterliegen schließlich einem ständigen Wandel. Große Prämiendifferenzen Über 100 Gesellschaften bieten hierzulande betrieblichen Haftschutz an; die Prämien driften weit auseinander. „Das geht manchmal bis zu Spannen von 1000 %,, so Fütterer. ,,Vor allem Neugründungen, die noch nicht so in dem Thema stecken, zahlen öfter schon mal das Drei- bis Fünffache im Vergleich zu etablierten Firmen mit mehr Marktkenntnis.“ Durch eine vernünftige Auswahl von vielleicht einem halben Dutzend Haftpflichtanbietern lassen sich Fütterer zufolge zwischen 30 bis 100 % Prämie einsparen - sogar bei gleichen oder noch besseren Vertragsbedingungen - zugleich die schwierigste Klippe. „Viele der beruflichen Tätigkeiten sind nur schlagwortartig abgedeckt. Aber nicht im Feinen“, erläutert er. Deshalb sollte man sich selbst über die eigenen Risiken Gedanken machen. Tücken der Allmählichkeitsschäden Gerade die tückischen Allmählichkeitsschäden werden in der Betriebshaftpflichtversicherung häufig vergessen - ein Thema, das vor allem Bauhandwerker angeht. Fütterer rät dazu, die betriebliche Haftpflichtversicherung an Prämie und Bedingungswerk festzumachen. Viele Gesellschaften halten sich an die Musterbedingungen vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Nur wenige trauen sich, zugunsten ihrer Kunden bessere Lösungen anzubieten. „Die Haftpflichtversicherung ist ja im Prinzip eine Allrisk-Deckung, bei der man sich nur die besonderen Ausschlüsse näher anschauen muss“, erklärt er. Jede Gesellschaft handhabt das anders - jeweils nachzulesen in den besonderen Versicherungsbedingungen, die auf die Allgemeinen Haftpflicht-Versicherungsbedingungen (AHB) folgen. Aber bis dahin kommen viele beim Lesen des Kleingedruckten oft erst gar nicht, so die Praxiserfahrung. Thema Umwelt Auch hier muss die Firma sehen, dass sie mit ihrer Haftpflicht-Absicherung auf dem Laufenden bleibt. Die gesetzlichen Haftungsbestimmungen wurden in den letzten Jahren hier immer mehr verschärft. „Überall da, wo mit giftigen oder umweltrelevanten Betriebsstoffen bzw. an umweltrelevanten Anlagen gearbeitet wird, auf die Umweltdeckung achten und die betriebliche Haftpflicht-Grunddeckung ggf. um diesen Baustein bzw. eine eigene Umwelthaftpflichtpolice ergänzen“, weist Fütterer auf ein oft unterschätztes bzw. vergessenes Risiko hin. Elektrofirmen, die Ingenieurleistungen für Dritte erbringen, brauchen eine spezielle Haftpflichtversicherung für Planer. Manche Firmeninhaber der älteren Jahrgänge haben sogar zwei betriebliche Haftpflichtpolicen - eine davon noch aus „grauer Vorzeit“, etwa den 80er-Jahren, mit niedrigen Deckungssummen und geringem Prämienniveau, um die sich bis dato keiner mehr gekümmert hatte. Das hat Versicherungsberater Lüschen schon mehrfach erlebt. Die Verträge selbst fehlen, sind irgendwo „verbuddelt“ worden. Sein Tipp: Anhand der Buchhaltungsunterlagen prüfen, welche Prämien überhaupt abgebucht werden. 2. Betriebsinventar Sie wird auch als Inhaltsversicherung bezeichnet. Ganz einfach gesagt, sind das die Sachversicherungen der Firma - in der Regel für die Risiken Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Einbruchdiebstahl. Hier ist zu überprüfen: · Hat die Firma neue Geräte/Maschinen/Büroinventar angeschafft? · Wurden die Lagerbestände aufgestockt? · Stimmt die Versicherungssumme noch? Besonders ältere Firmen sind unterversichert Versicherungsberater Lüschen dazu: „Oft sind Laden und Werkstatt mit 15000 Euro versichert. Aber schon die zig Einzelteile im Lager sind so viel wert“ - also eine extreme Unterversicherung. Er weist darauf hin, dass insbesondere ältere Betriebe nicht einfach nur den bilanztechnischen Inventarwert zugrunde legen können. Nicht selten ist Kommissionsware am Lager oder Geräte sind zur Reparatur. Das summiert sich. Spätestens bei Fälligkeit der nächsten Jahresprämie sollte die Gesellschaft über die aktuelle Versicherungssumme Bescheid wissen. Hier fragt sie nicht nach. Tipp: Im Vorfeld klären - ist die Firma zum Neu-, Zeit- oder Buchwert versichert. Wenn das nicht mehr nachvollziehbar ist, raten Experten in der Regel zum Zeitwert, damit die Prämie bezahlbar bleibt. In Ausnahmefällen kann eine Neuwertversicherung Sinn machen - aber nur mit hohem Selbstbehalt - als gängige Faustregel. Zum Buchwert versichert - das kommt selten vor. „Man kann damit großen Schiffbruch erleiden“, so Lüschen . Erst jüngst geschehen: Ein Tischlereibetrieb mit 30 Jahre alten Maschinen ging nach einem Brand faktisch leer aus. „Bei Maschinen, die nach zehn Jahren nur noch mit einem Euro Erinnerungswert in den Büchern stehen, kann man sich die Versicherung im Prinzip schenken, so-Elektropraktiker, Berlin 61 (2007) 10 882 BETRIEBSFÜHRUNG IM ÜBERBLICK Weitere wichtige Tipps Private Haftpflicht. Sie sollte nicht mehr als 50 Euro kosten. Häufig ist sie auch kostenlos zur betrieblichen Betriebshaftpflichtpolice erhältlich. Bei der privaten Absicherung können inzwischen Risiken versichert werden, die in alten Standardverträgen undenkbar waren: z. B. Allmählichkeitsschäden, Hobbys usw. Ein kostenloser Fragenboden für den persönlichen Risiko-Check gibt es bei Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz im Internet. Die Risikoanalyse kann dann dem Versicherer vorgelegt werden. Muss dieser bei bestimmten Risiken passen, prüfen Verbraucherschützer auf Wunsch, welche Gesellschaft das versichert. Wenn die Privathaftpflichtpolice in die betriebliche Haftpflichtversicherung eingeschlossen ist, gibt es meist nicht nur eine beachtliche Prämienersparnis. Dadurch, dass beide Risiken bei ein- und derselben Gesellschaft über eine Police versichert sind, ist eine nahtlose Deckung gegeben. Andernfalls kann es im Schadensfall zu Abgrenzungsschwierigkeiten kommen: War der Firmeninhaber privat oder geschäftlich unterwegs? Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Hier sollte man sich grundsätzlich beraten lassen. Die Bedingungen reichen von absolut untauglich bis sehr gut. Die BU sollte man nicht an eine Kapitallebens-oder Rentenversicherung koppeln, da dies zu teuer und zu unflexibel bei wirtschaftlichen Problemen ist. Risikolebensversicherung. Den Todesfall des Hauptverdieners sollte man nicht mit ,,Alibi-Summen“ absichern: Dreimal das Jahresbrutto für Paare und fünfmal so viel, wenn Kinder im Haus sind - so lautet die Expertenempfehlung. Am besten ist es, eine Police mit Nachversicherungsgarantie abzuschließen und zu nutzen. Die Summe kann dann auch noch nachträglich ohne erneute Gesundheitsprüfung aufgestockt werden - z. B. bei Geburt eines Kindes, Uni- oder Meisterabschluss. Vergleichbare Angebote gibt es auch für die BU. Unfallversicherung. Ist eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn von dort ein ablehnender Bescheid kam. Mehr als 80 Cent pro 1000 Euro Versicherungssumme im Jahr sollte der Risikoschutz nicht kosten. Bei 100000 Euro Versicherungssumme wären das dann 80 Euro im Jahr. Kinderunfallversicherung. Sie wird häufig zu teuer bezahlt. Nicht mehr als 60 Cent pro 1000 Euro Versicherungssumme sollte man dafür ausgeben - bei ebenfalls 100000 Euro Versicherungssumme sind das 60 Euro im Jahr. EP1007-878-889 20.09.2007 8:10 Uhr Seite 882 Elektropraktiker, Berlin 61 (2007) 10 BETRIEBSFÜHRUNG fern nichts Neues hinzukommt", meint der Versicherungsberater. Übrigens: In letzter Zeit taucht die Versicherung zum Buchwert in Verträgen immer häufiger auf - und sieht natürlich von der Prämie her sehr günstig aus. Häufig überversichert Wenn die Versicherungssumme zu hoch angesetzt ist, wird Prämie verschenkt. So ist das Warenlager in der Inventarversicherung immer nur zum Einkaufswert versichert - ohne Mehrwertsteuer und ohne Gewinnaufschlag. Mancher Firmeninhaber rechnet diese beiden Positionen fälschlicherweise aber mit ein. Im Schadensfall wird der Bruttowert aber nicht ersetzt. Bei der Inventarversicherung, aber auch in der Gebäudeversicherung ist zu überlegen, ob man bestimmte Sachen und Risiken ausklammert. Hintergrund: Meist werden betriebliche Einrichtung und Vorräte gleich im Kombipaket gegen Feuer, Einbruchdiebstahl und Leitungswasser versichert. In manchen Räumlichkeiten - hauptsächlich Lagerräumen - existieren aber gar keine Wasserleitungen. In solchen Fällen kann unnötiger Risikoschutz abgespeckt und so Prämie gespart werden. In der Gebäudeversicherung stehen insbesondere alte abbruchreife Immobilien zur Disposition. Sind sie nicht mehr in Schuss, zahlt die Gesellschaft ohnehin nicht - beispielsweise, wenn sich bei einem Sturm die Dachpfannen gelöst und fehlende Türen dem Vorschub geleistet haben. Wenn das Gebäude in absehbarer Zeit abgerissen werden soll, wäre jedoch zu überlegen, ob man es wenigstens zum Zeitwert weiter gegen Feuer versichert, um bei einem Brand zumindest die Abbruchkosten zu erhalten. „All das, was man selbst oder auch der Versicherer nicht mehr für versicherungswürdig hält, weil es keinen Wert mehr darstellt, kann vom Versicherungsschutz ausgeklammert werden“, fasst Lüschen zusammen. 3. Betriebsunterbrechung Es gibt sie für alle Inhaltsrisiken wie - Feuer, Leitungswasser, Sturm- und Hagel, Einbruchdiebstahl - und das meist für sechs Monate oder ein Jahr. „Bei einem Brand kommt das hin. Bei einem Leitungswasserschaden hat man den Betrieb aber oft schon nach einem Monat wieder flott“, sagt Versicherungsberater Lüschen. Vermittler schlagen jedoch fast immer alles über einen Leisten, beobachtet er. Es ist ratsam zu prüfen, bei welchen Szenarien überhaupt eine Betriebsunterbrechung mit Risiken für die Firma behaftet ist. Das Beispiel eines Landwirts (Beispiel 2) kann durchaus auch für andere Branchen stehen: Tipp: Kürzere Dauer oder späterer Beginn der Police - z. B. erst nach dem 7. oder 15. Tag - sparen Prämie. U. U. kann man gänzlich darauf verzichten. Unbedingt sollte man prüfen, ob eventuell eine Betriebsunterbrechungs-Versicherung für Elementarschäden erforderlich ist - beispielsweise dann, wenn die Firma ihren Standort dicht an einem Gewässer hat. Das aus der ver-Beispiel 2: Kein Geld gab es aus der Betriebsunterbrechungsversicherung, nachdem der Betrieb im Sommer 2005 abgebrannt war. Auf die Beschwerde des Landwirts hin kam vom Versicherer nur die lapidare Frage: Wieso, geben Ihre Kühe auf der Weide jetzt keine Milch mehr? - Ergo, keine Betriebsunterbrechung, da es in diesem Fall ja laufend weitere Einnahmen gab. EP1007-878-889 20.09.2007 8:10 Uhr Seite 883 Herstellerspezifische Planungshilfe Die Firma Hensel zählt zu den führenden mittelständischen Herstellern von Elektroinstallations-und Verteilungssystemen in Deutschland. Zum Sortiment dieser Firma gehören neben den verschiedenen Verteilern, auch Kabelabzweigkästen, Kabelträger, Leitungseinführungssysteme, ein modulares KNX/EIB-System sowie typgeprüfte Niederspannungs-Schaltanlagen und anwendungsbezogene Systemlösungen. Schwerpunkt des Produktsortimentes sind aber zweifellos die Verteiler für den Industrie-und Zweckbau. Um dem Praktiker den Einsatz der Produkte zu erleichtern, wird mit HENPAS eine Planungshilfe für KV- Mi- und MC-Verteiler bereitgestellt. Das in Zusammenarbeit mit der CAT Computerakademie Thüringen erstellte Programm wird in zwei Versionen angeboten. Das kostenlose Katalog-Modul HENPAS-K umfasst eine Projektverwaltung. Auf der Basis des Zugriffs auf den elektronischen Katalog erfolgt die System- und Produktauswahl. Im Ergebnis der Bearbeitung erhält man Stücklisten und Leistungsbeschreibungen. Die kostenpflichtige Profi-Version HEN-PAS-P (181,40 Euro zzgl. MwSt.) enthält darüber hinaus ein CAD-Modul. Sie ermöglicht damit die Erstellung von Aufbau- und Schaltplänen, die automatisch mit der Stückliste verknüpft werden können. Der Leistungsumfang der Profi-Version steht zu Testzwecken (kein Drucken und kein DXF-Export) in der kostenlosen Version HENPAS-K bereit. HENPAS ist problemlos installierbar; erfordert aber einen halbwegs aktuellen Rechner (Tafel ), da auf umfangreiche Datenbanken zugegriffen wird und die Anzeige von Grafiken erfolgt. Für die Arbeit mit der Profi-Version sollte zumindest ein 17"-Monitor mit einer Auflösung von 1024x768 Pixel zur Verfügung stehen. Gehäuse und Geräte auswählen Nach dem Programmstart gelangt man zunächst in das Katalog-Modul mit einem recht übersichtlichen Hauptmenü. Vor der Elektropraktiker, Berlin 61 (2007) 10 884 BETRIEBSFÜHRUNG Verteiler für Industrie- und Zweckbauten planen Wer eine elektrotechnische Anlage plant, wendet sich nach der Bedarfermittlung zuerst der Planung der Verteiler zu. Verteiler sind die Knoten jeder Verbraucheranlage und deshalb ist deren sachgerechte Auswahl und Bemessung von entscheidender Bedeutung für die Funktionsfähigkeit der Anlage. Die Planung von Verteilern erfordert neben dem notwendigen elektrotechnischen Fachwissen, vor allem räumliches Vorstellungsvermögen und konkrete Produktkenntnisse. Tafel Systemanforderungen - empfohlene Ausstattung Anforderung an: Katalog-Modul Profi-Version CPU Pentium IV oder Pentium IV oder gleichwertig gleichwertig Betriebssystem Windows 2000/XP RAM min. 256 Mbyte min. 512 Mbyte Festplattenplatz rund 100 Mbyte Grafikkarte 128 Mbyte 256 Mbyte Sonstiges Grafik 800x600 Grafik 1280x1024 19"-Monitor Drucker, Internetzugang, CD-ROM-Laufwerk, Adobe Reader 7 und Web-Browser Expertenrat kann sich am Ende doch bezahlt machen kürzten Betriebsunterbrechungszeit gesparte Geld könnte man dann dafür verwenden. 4. Privatschutz für Selbstständige Als Grundregel empfiehlt es sich, nach dem „Gau-Prinzip“ vorzugehen und nur das größte anzunehmenden Risiko (finanzielle Katastrophe) abzusichern. Für die private Absicherung eines Single-Haushaltes sind Privathaftpflicht-, Berufsunfähigkeits-und Krankenversicherung unbedingt nötig. Bei Familien ist darüber hinaus eine Risikolebensversicherung erforderlich, die die Hinterbliebenen absichert. Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung für Autobesitzer versteht sich von selbst. Das wäre - auch aus Sicht von Verbraucherschützern - das lebensnotwendige Minimum. Dann kommt lange nichts. Empfehlenswert ist für Kinder eine zusätzliche Unfallversicherung. Für Immobilienbesitzer wichtig ist eine Wohngebäudeversicherung. Nicht falsch, jedoch nicht lebensnotwendig ist eine Hausratversicherung. „Luxussparten meiden“, so rät Lüschen. Glas- und Reparaturkostenversicherung sind nicht lebensnotwendig. Bei Rechtsschutzversicherungen ist abzuwägen. Vorgehensweise Expertenrat einholen. Es ist sinnvoll, die Firma mit Hilfe eines unabhängigen Experten (Bild ) nach Risiken zu durchleuchten (Im Überblick - weitere Tipps). Auf dieser Basis sollte man mit dem Versicherer neu verhandeln. Nicht um jeden Preis wechseln. Wer sich bei seiner Betriebshaftpflichtversicherung gut aufgehoben fühlt, sollte da auch bleiben. Risiko beim Wechsel beachten. Umsätze aus der Vergangenheit und damit in Verbindung stehende Haftpflichtschäden sind beim neuen Versicherer meist vom Risikoschutz ausgeklammert. Der alte Haftpflichtversicherer ist dann aber dafür auch nicht mehr zuständig. So kann man schnell auf einem Schaden sitzen bleiben. Deshalb ist es meist besser, erst mit dem derzeitigen Versicherer über günstigere Konditionen zu verhandeln. Berater und Beratungskosten. Um die 100 Euro pro Beratungsstunde beim Versicherungsberater muss man etwa rechnen. Unter 030 41777325 kann man nach Beratern mit entsprechender Spezialisierung fragen. Fristgemäß, aber nicht vorzeitig kündigen. Erst kündigen, wenn die neue Deckungszusage der Gesellschaft vorliegt. Achtung bei Schnäppchenangeboten - vorher ist zu prüfen, ob diese tatsächlich mit gleichwertigem Versicherungsschutz ausgestattet sind. Die meisten Verträge haben eine Kündigungsfrist von einem Vierteljahr - ausgenommen die Kfz-Policen mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen. Weitere Informationen zum Thema erhalten ep-Leser über die monatliche Hotline der ep-Experten oder unter www.elektropraktiker.de. C. Fritz EP1007-878-889 20.09.2007 8:10 Uhr Seite 884

Autor
  • C. Fritz
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