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Betriebsführung

Haftpflichtversicherung: Wann Subunternehmer zahlen

ep5/2004, 2 Seiten

Bei eiligen oder großen Aufträgen holen auch Handwerksfirmen zunehmend Subunternehmer ins Boot oder sitzen umgekehrt selbst als Sub-Firma mit drin. Im Schadenfall ist der Ärger oft programmiert. Im Folgenden wird gezeigt, worauf es bei der Haftpflichtversicherung ankommt.


Ohne Versicherung kann es teuer werden Der Flughafenbrand in Düsseldorf vor acht Jahren hat die Brisanz des Themas überdeutlich gemacht: Schadenersatzforderungen in mehrstelliger Millionenhöhe und jahrelange Gerichtsprozesse waren die Folge für viele Bauunternehmen. Auslöser des Infernos war Funkenflug beim Schweißen - die ausführende Firma ein Subunternehmer. Aktuelle Beispiele sind zwar ein paar Nummern kleiner, aber deswegen nicht weniger problematisch: Mehrere hunderttausend Euro für beschädigte Fenster und Türen durch Funkenflug beim Schweißen wollte ein Bauherr von einer Baufirma, die dafür einen Subunternehmer eingesetzt hatte. In dessen Haftpflichtpolice waren Bearbeitungsschäden aber gar nicht versichert. Letztlich bedeutete dies das Aus für die Sub-Firma. Die Versicherung des Hauptunternehmers sprang dann zwar ein - jedoch nur in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme von 25 000 Euro. Den Rest musste der Unternehmer aus eigener Tasche bestreiten. Dieser geriet damit an die Grenze zur Insolvenz. Wann muss der Subunternehmer zahlen, wann der Hauptunternehmer? Das ist oft strittig. Auch wegen wachsender grenzüberschreitender Bauaktivitäten und mit der jetzt größer gewordenen EU gewinnt die Problematik weiter an Bedeutung. Die Gesetzeslage „Der Hauptauftragnehmer muss für die Fehler des Subunternehmers gegenüber seinem Auftraggebe geradestehen, selbst wenn ihn keine Schuld trifft“, so stellt der gerichtlich zugelassene Versicherungsberater Werner Fütterer aus Vienenburg die Rechtslage dar. Das Gesetz (Paragraph 278 BGB) sagt dazu sinngemäß: Wer sich zur Erfüllung seiner Verpflichtung Dritter bedient, muss für diese haften. Auch ohne eigenes Verschulden. Er kann diese Verantwortung auf niemanden abwälzen und auch nicht beschränken. Daneben bleibt selbstverständlich auch der Subunternehmer zum Schadenersatz verpflichtet. Sicherheit für den Hauptunternehmer Wenn eine Firma Subunternehmer einsetzt, hat sie hierfür nach den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen, die allen Haftpflichtpolicen zugrunde liegen, zunächst grundsätzlich Versicherungsschutz. Allerdings ist dieser Risikoschutz in vielen Verträgen durch Klauseln begrenzt. Einige Gesellschaften klammern das Subunternehmer-Risiko sogar gänzlich aus. Tipp: Haftpflichtpolicen mit Subunternehmerklausel sollte man genau prüfen, rät Werner Fütterer, der unter anderem für den Norddeutschen Fachverband Elektrotechnik einen Haftpflicht-Rahmenvertrag ausgehandelt hat. Harmlos ist z. B. folgende Formulierung: „Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beauftragung fremder Subunternehmer. Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Subunternehmers.“ Wenn mehr im Vertrag steht, kann es sein, dass die Firma für ihren Subunternehmer nur Versicherungsschutz hat, wenn sie prüft ob er ausreichend versichert ist und seine Jahresprämie bezahlt hat. Darüber hinaus gilt vielfach eine Quotenregelung. Erbringt die Firma einen wesentlichen Teil ihrer Leistungen über Subunternehmen, kostet die Haftpflichtpolice zumeist mehr. Die meisten Versicherer ziehen die Grenze bei zehn oder 20 Prozent vom jährlichen Auftragsvolumen. Bis dahin muss man nichts zuzahlen. Wer sich darüber hinaus absichern will, zahlt einen Zuschlag von beispielsweise zehn Prozent. Eine Praxis, die Werner Fütterer kritisiert: „Genau andersherum wäre es akzeptabel. Ich verlange dafür deutliche Nachlässe. Denn je mehr Subunternehmer beschäftigt werden, um so geringer das Risiko für den Versicherer. Es wird auf andere Schultern verlagert.“ Was kleineren Betrieben verwehrt wird, ist bei großen Firmen bereits üblich. „Die Versicherer bieten bei einer klassischen Generalunternehmerpolice bereits standardmäßig eine geringere Haftpflichtprämie. Kleinere Firmen müssen hier selbst aktiv werden“, meint Fütterer. Schutz für den Subunternehmer „Auch wenn der Hauptunternehmer bzw. dessen Versicherung zunächst zahlen muss, ist das kein Freibrief für den Subunternehmer“, sagt Fach-Versicherungsmakler Antonio Cuciuffo aus Saarbrücken, der sich auf die Baubranche spezialisiert hat. Hat der Subunternehmer den Schaden verschuldet, nimmt ihn die Versicherung in Regress. Subunternehmer sollten deshalb selbst ausreichend versichert sein. In welcher Höhe, das richtet sich danach, welche Aufträge sie annehmen. Ist die Firma regelmäßig für Privatleute tätig, dürften die üblichen Deckungssummen von zwei bis drei Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden in der betrieblichen Haftpflichtversicherung ausreichen, so die Erfahrung von Werner Fütterer. Wird die Firma aber beispielsweise im Auftrag eines vorgeschalteten Unternehmens plötzlich auf einem Flughafen oder an einem anderen gewerblichen Großoxbjekt tätig, sollte sie sich generell oder jeweils auftragsbezogen höher versichern oder jeweils auftragsbezogen. Man kann für einen bestimmten Auftrag bzw. zeitlich befristet Deckungssummen dazu kaufen. Das ist die so genannte Exzedentenlösung. Der Hauptunternehmer kann die Subunternehmer aber auch über seine Haftpflichtpolice mitversichern. Das muss aber ausdrücklich vereinbart werden und kostet entsprechend mehr. Er wird in dem Fall von den beteiligten Firmen anteilig Prämie kassieren. Generalunternehmer verfahren in der Regel so. Eine andere Variante: Wenn der Subunternehmer eine geringere Deckungssumme als der Auftraggeber hat, kann dieser für ihn die bestehende Differenz bei seiner eigenen Versicherung dazukaufen. Letztlich belastet das aber seine Police. Er hat den schlechteren Schadenverlauf. „Ich rate keinem, sich ohne Not zusätzliche Risiken ans Bein zu binden. Weil er das unter Umständen auch über eine steigende Prämie bezahlt.“ sagt Versicherungsberater Werner Fütterer. Tipp: „Der Hauptauftragnehmer ist gut beraten, wenn er sich die Haftpflichtpolice seines Subunternehmers zeigen lässt, ebenso den aktuellen Prämienbeleg - und eine Kopie davon zu seinen Akten legt“, sagt Fachmakler Antonio Cuciuffo aus Saarbrücken. „Oder er verlangt direkt vom Versicherer eine so genannte Deckungsbestätigung einschließlich der versicherten Summen.“ Doppelstrategie fahren Auf der sicheren Seite ist man unterm Strich nur mit doppelter Absicherung: „Der Hauptunternehmer ist versichert - aber auch sein Subunternehmer, so dass man im Zweifel das Risiko auf den anderen abwälzen kann“, erklärt Haftpflichtexperte Fütterer. Ganz gleich, ob Ihre Elektrofirma als Hauptauftragnehmer oder Subunternehmer in Erscheinung tritt: Die betriebliche Haftpflichtpolice sollte standardmäßig die typischen Risiken des Gewerks absichern und darüber hinaus Gefahren einschließen, die sich aus Aufgaben bzw. Projekten ergeben: · Brand und Elektroschlag: sind ausnahmslos in allen Haftpflichtpolicen versichert. Zu prüfen ist die Höhe der Police. · Bearbeitungsschäden: „Wo immer Handwerker in Innenräumen renovieren oder modernisieren, treffen sie auf vorhandene Installationen. Werden diese dabei beschädigt, ist das i.d.R. ein Bearbeitungsschaden, der längst nicht in allen Policen von vornherein versichert ist. Und wenn doch, dann oft nicht in ausreichender Höhe“, erklärt Werner Fütterer. 50 000 Euro sollten es mindestens sein. Bei gewerblichen Objekten mit einem höheren Gefahrenpotenzial - siehe Flughafen 388 BETRIEBSFÜHRUNG Haftpflichtversicherung: Wann Subunternehmer zahlen Bei eiligen oder großen Aufträgen holen auch Handwerksfirmen zunehmend Subunternehmer ins Boot oder sitzen umgekehrt selbst als Sub-Firma mit drin. Im Schadenfall ist der Ärger oft programmiert. Im Folgenden wird gezeigt, worauf es bei der Haftpflichtversicherung ankommt. „Jede Elektrofirma sollte darauf achten, dass ihre Subunternehmer neben fachlicher Qualifikation auch über ausreichende Solvenz bzw. genügend Versicherungsschutz verfügen!“ Elektropraktiker, Berlin 58 (2004) 5 Düsseldorf - kann diese Summe auch bedeutend höher liegen. · Allmählichkeitsschäden: auch daran sollte beim Abschluss einer Police gedacht werden. Ein Beispiel, das Fütterer nennt: Nach Reparaturarbeiten an einer elektrischen Anlage sprang das mitangeschlossene Kühlaggregat nicht wieder an. Erst nach einigen Wochen wurde das „ruchbar“ und Ware im Wert von mehreren hunderttausend Euro war verdorben. · Strom-Mehrkosten: „In guten Bauhandwerker-Verträgen sind auch Strom-Mehrkosten infolge falscher Installation mit abgesichert“, zählt Werner Fütterer weiter auf. Hauptsächlich von Belang ist dies für Elektrofirmen, die im gewerblich-industriellen Bereich Installationen durchführen. „Es passiert ziemlich häufig, dass Aggregate plötzlich zu viel Strom verbrauchen. Genauer betrachtet stellt sich dann heraus: Die Anschlüsse wurden falsch gelegt. In maschinenintensiven Betrieben kann sich das übers Jahr erheblich summieren“, so der Haftpflichtexperte. · Kabelschäden: Unternehmen, die auch Anschlüsse im Auftrag von Stromversorgern legen oder Erdarbeiten ausführen, sollten zudem darauf achten, dass außerdem Kabelschäden/Erdleitungsschäden mitversichert sind. Und zwar in Höhe der Deckungssumme der Police. „Manche Verträge bieten hier nur eine reduzierte Summe“, erläutert Fütterer. · Produkthaftpflichtrisiko: Bei größeren Elektrofirmen sind die Übergänge zwischen Handwerk und Gewerbe oftmals fließend. Als Zulieferer in einer Produktionskette - beispielsweise von elektronischen Steuerungen - besteht die Gefahr für fehlerhafte Produkte haften zu müssen. Dieses gesetzliche Produkthaftpflichtrisiko wäre ggf. mit abzusichern. · Ganz wichtig gerade auch in Verbindung mit der EU-Osterweiterung ist die Versicherung von Auslandsschäden. „Vor allen in älteren Policen ist dieses Risiko nicht bzw. nicht ausreichend geregelt“, stellt Versicherungsberater Fütterer fest. In neueren Verträgen dagegen ist es teilweise schon automatisch eingeschlossen. Tipp: Beim Vergleich des Kleingedruckten - der Versicherungsbedingungen - sollte man auf den Rat eines spezialisierten Makler oder gerichtlich zugelassenen Versicherungsberaters zurückgreifen. Kosten Der Prämiensatz ergibt sich aus der Einstufung des betrieblichen Risikos. Von den klassischen Bauhandwerkern kommen Elektrohandwerker dabei - neben Malern und Tapezierern - am günstigsten weg. Haftpflichtpolicen mit weitreichendem Schutz kosten bei günstigen Gesellschaften ggf. jährlich zwischen zwei und 2,5 Promille der Lohnsumme oder fünf und 6,5 Promille vom Umsatz. Die Prämie berechnet sich nach Lohnsumme oder Umsatz. Tipp: Die Lohnsumme als Berechnungsbasis lohnt i.d.R. dann, wenn der Umsatz etwa das Dreifache der Lohnkosten ausmacht - eine Faustregel, die Werner Fütterer nennt. Bei einer vergleichsweise höheren Lohnsumme passt die Umsatzprämie besser. Allerdings bieten nicht alle Versicherer diese Variante an. Carla Fritz Elektropraktiker, Berlin 58 (2004) 5 389 BETRIEBSFÜHRUNG Gut zu wissen Einige Gesellschaften haben Haftpflicht-Policen im Angebot, die gleich von vornherein die jeweils branchentypischen Risiken abdecken: So erfasst die Bauhandwerkerpolice insbesondere die speziellen Haftpflichtrisiken der Dachdecker, Sanitär- oder Elektroinstallateure. Inwieweit dies auch bei Policen ausländischer Subunternehmer der Fall ist, wäre wiederum zu prüfen. Spezial-Angebote für das Bauhandwerk machen z.B. VHV, R+V, Signal Iduna, DBV Winterthur, Zürich und Allianz. Was im Schadenfall zu tun ist Auch wenn die Police stimmt, Geld gibt es im Schadenfall nur für Unternehmer, die sich an die Verfahrensspielregeln halten. Werner Fütterer hierzu: „Wenn Sie erfahren, dass Sie für einen Schaden haften sollen, müssen Sie binnen einer Woche Ihren Versicherer informieren. Schreiben Sie auch an Ihren Subunternehmer, und fordern Sie Schadensabwikklung durch dessen Versicherer. Eine Kopie dieses Briefes schicken Sie Ihrer Versicherung, damit beide Gesellschaften untereinander die Abwikklung koordinieren können.“ Versicherungen selbst vergleichen Die Tarif- und Leistungsunterschiede können gravierend sein. Bevor man das Gespräch beim Experten sucht, kann man sich selbst mit wenig Aufwand einen ersten Überblick verschaffen: Tarif-Vergleich online Eine Reihe von neutralen Dienstleistern ermöglichen bereits über ihre Internetplattform einen aktuellen und kostenfreien Tarifvergleich vieler Gesellschaften und geben oft nützliche Zusatzinformationen wie zum Beispiel: · www.financescout24.de: Die Betreiber von Finance Scout 24 bieten Tarifvergleiche von über 100 Versicherungsgesellschaften und mehr als 10.000 Tarifkombinationen. Wer nähere Auskünfte oder auch eine Beratung möchte, kann per E-Mail auch Kontakt zu den Service-Centers aufnehmen. · www.blaudirekt.de: Die blau direkt Gmb H & Co KG ist Versicherungsmakler und stellt dem Nutzer ebenfalls ein umfassendes Angebot an Tarifrechnern für den privaten und geschäftlichen Bereich zur Verfügung. Mit der Eingabe seiner Postleitzahl wird das Auffinden des nächsten Maklers vor Ort für ein Beratungsgespräch ermöglicht. · www.acio.de: Die ACIO financial networks hat sich als unabhängiger Versicherungsvermittler auf die Privatkundenbetreuung und Beratung von kleinen bis mittelständischen Unternehmen spezialisiert und vergleicht auf Basis der Angebots- und Tarifpalette von über 100 Versicherungsgesellschaften. 70 regionale Partner stehen für eine individuelle Betreuung zur Verfügung. · www.comfortplan.de: Die Comfort Plan Gmb H, ein Online-Versicherungsmakler mit einer großen Bandbreite an Tarifvergleichen, ist vor allem auch auf dem Gebiet der Firmenversicherungen tätig. Leistungs-Vergleich Hinter dem günstigsten Tarif steht nicht immer die beste Leistung, um im Schadensfall auch wirklich zu seinem Recht zu kommen. Hierzu gibt es eine Software auf CD-ROM, mit der sich die Leistungen zahlreicher Versicherer anhand von 30 bzw. 31 wesentlichen Kriterien auf den Gebieten: Berufsunfähigkeits-, Kfz- und Unfallversicherung aktuell vergleichen lassen. Ab 1. Juni 2004 ist das auch auf dem Gebiet der Privathaftpflichtversicherung möglich. Mehr Informationen dazu unter: www.elektropraktiker.de unter der Rubrik Chefsache und Top-Thema Versicherungen. Farbgrafik im Ergebnis des Tarifvergleichs von jeweils zwei Versicherern mit folgenden Aussagen: - Inwieweit werden die o. g. Punkte von den Unternehmen überhaupt erfüllt. Dabei werden die 30 bzw. 31 Kriterien gleich 100 Prozent gesetzt. Die prozentualen Abweichungen nach oben oder unten zeigen den Realisierungsgrad an. - Mit der farblichen Kennzeichnung erhält man eine qualitative Aussage: Die grüne Markierung macht deutlich, dass ein Versicherer die Leistungenkriterien besser erfüllt als der andere, die Farbe Rot steht für eine schlechtere Leistung und Gelb, wenn beide gleichauf liegen. Beim Anklicken auf die einzelnen farbigen rechten Buttons kann man sich im Detail anzeigen lassen, welche Merkmale besser, schlechter oder gleich erfüllt werden.

Autor
  • C. Fritz
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