Feuer, Wasser, Sturm
Eine sehr gute Hausratversicherung versichert gleichzeitig den betrieblichen Inhalt für das Home Office, aber auch teilweise Arbeitsgeräte, die in der Garage lagern. Diese „kostenfreie Mitversicherung“ sei oft nicht bekannt, so Heidekamp. Allerdings sei hier die Versichererauswahl begrenzt.
Die meisten Handwerksunternehmer belassen es nach seinen Worten beim Standardpaket für den Betriebsinhalt inklusive Betriebsunterbrechungsschutz und damit beim Nötigsten.
Betriebsinventarnicht unterschätzen
An die Ermittlung der Versicherungssumme sollte jeder Betriebsinhaber dabei mit großer Sorgfalt gehen. Selbst wenn man Waren und Ersatzteile erst nach Kundenauftrag und Kundenwunsch bestellt und deshalb nicht in großen Mengen vorhält, kommt in der Regel einiges an Werten zusammen. Schon allein die Werkzeugtaschen oder Werkzeugkoffer, die Elektrohandwerker bei Kundenbesuchen oder auf der Baustelle dabeihaben, verkörpern mit Bohrmaschinen, Akkuschraubern und Messgeräten usw. häufig einen Wert von mehreren Tausend Euro.
In die Versicherungssumme gehören im Weiteren auch die verschiedenen Geräte und Kleinmaschinen, die in der Werkstatt oder auf Baustellen zum Einsatz kommen. Einbrüche in Handwerksbetriebe zielen häufig direkt auf solche Kleinmaschinen. Der Schaden durch aufgebrochene Türen, Fenster und Schränke sowie durch Vandalismus sei dabei oft noch größer, so Heidekamp.
Viele Unternehmer unterschätzen den Wert ihres Betriebsinhalts und setzen deshalb die Versicherungssumme viel zu niedrig an. Das stellt der Berliner Makler immer wieder fest und muss dann erst einmal über die Konsequenzen aufklären: Wegen Unterversicherung wird ein möglicher Schaden nur anteilig ersetzt. So ist eine Versicherungssumme von 100 000 Euro für einen Betrieb mit zum Beispiel fünf Beschäftigten durchaus realistisch.
Neuwertersatz: Goldene Regel beachten
An dieser Stelle weist er auf einen Haken bei der Absicherung hin: Wenn beispielsweise betriebliche Sachen und Einrichtungen nur noch einen Wert von unter 40 % des Neuwertes haben, wird häufig nur noch der Zeitwert entschädigt. Hier kann es auch für einen Handwerksbetrieb schnell finanziell eng werden und sogar an die unternehmerische Existenz gehen, wenn er dann die Lücke aus eigenen Mitteln abdecken muss (Beispiel 1).
Wichtig: Man sollte deshalb darauf achten, dass im Vertrag möglichst die sogenannte goldene Regel mit abgedeckt ist, rät Heidekamp. Die Versicherung verzichtet dann auf den Abzug und ersetzt den Neuwert – hier also 6 000 Euro –, auch wenn der Zeitwert unter 40 % liegt. Doch nur wenige Tarife enthalten eine diesbezügliche Regelung.
Auch Fremdeigentumberücksichtigen
Sollten in den Betriebsräumen auch Materialien von Subunternehmern lagern, muss das und ggf. auch anderes Fremdeigentum in der Versicherungssumme mit berücksichtigt werden. Darauf weist der Makler aus Berlin im Weiteren hin. Es sei denn, man hat vorher die Absicherung klar getrennt. Beides wird nicht selten vergessen, stellt er häufig bei der Überprüfung und Optimierung vorhandener betrieblicher Policen fest.
Juristisch gesehen, sei der Versicherungsnehmer für das Feststellen der Versicherungssumme zuständig, so Markus Hill. „Aber hier müssen wir als Versicherer unser Know-how einbringen. Der Handwerker kann uns dabei mit seiner Inventarliste und mit der letzten Feststellung von seinem Steuerberater unterstützen.“
Tipp: Es empfiehlt sich zudem ein regelmäßiger Check der Inhalts-Versicherungssumme.
Versicherer mit mehr Auflagen als Rabatten
Immer mehr Handwerksbetriebe wappnen sich ergänzend zur Inhaltspolice mit Bewegungsmeldern und Sicherheitskameras. Manchmal gereicht auch die Lage des Betriebs zum Vorteil: Gleich neben einem öffentlichen Gebäude oder einem größeren Unternehmen, wo ein Wachdienst nachts Streife fährt. „Gefahrenmindernde Umstände – zum Beispiel die Feuerwehr oder Polizei in unmittelbarer Nachbarschaft – können eine günstigere Prämieneinstufung bringen“, so Heidekamp. Rabatte für Sicherheitsvorkehrungen sind in der Inhaltsversicherung mittlerweile rar geworden.
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- C. Fritz
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