Feuer, Wasser, Sturm
Anbieter
Einige Anbieter, wie etwa die Inter, honorieren zum Beispiel auf diese Weise die fachmännische Überprüfung der elektrischen Anlagen im Betrieb, den sogenannten E-Check. Für einen Elektrofachbetrieb dürfte das ohnehin selbstverständlich sein. – Von einem elektrischen Kurzschluss bis zu einem Brandschaden ist es häufig nicht weit.
Nachlass gewährt bei solcher Vorsorge zum Beispiel die Münchener Verein – des Weiteren auch, sofern Brandmeldeanlage, Spanabsaugung und Sprinkler vorhanden sind.
Häufiger aber ist es umgekehrt. Die Versicherer stellen Auflagen. „Teils wird der Versicherungsschutz an Mindestverpflichtungen, wie zum Beispiel Sprinkleranlagen, geknüpft“, so Heidekamp. Auch Einbruchmeldeanlagen werden nicht selten gefordert.
Eine Empfehlung, die er gibt: Wer den Versicherer wechseln will und bisher ohne Schaden war, sollte die neue Gesellschaft daraufhin ansprechen. „Einige Anbieter gewähren hierfür Rabatt.“ Aber auch Makler selbst können aufgrund ihrer größeren Marktmacht im Vergleich zum einzelnen Unternehmer bei den Gesellschaften für ihre Klienten Rabatte oder auch direkt Sondertarife aushandeln.
Betriebsinhalt im Detail
Bei der Betriebsinhalts-/Inventarversicherung handelt es sich um eine kombinierte Deckung aus Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Einbruchdiebstahlversicherung/Vandalismus für das Betriebsinventar. Je nach Bedarf kann man zwar einzelne Risiken abwählen. Dann geht allerdings ein möglicher Bündelrabatt verloren.
Vier wichtige Bausteine der Grunddeckung
Mit den folgenden vier Grundbausteinenwird die Versicherung auch als Grunddeckung bezeichnet:
Feuer. Die Versicherung ersetzt die zerstörten Sachen, sie zahlt auch für Lösch- und Aufräumarbeiten sowie Schadenminderungsmaßnahmen. Banken verlangen i.d.R. bei Kreditvergabe eine Feuerpolice.
Einbruchdiebstahl mit Vandalismusrisiko. Sie zahlt für alles, was Einbrecher mitgehen lassen oder wenn Mitarbeiter inner- und außerhalb des Grundstücks beraubt wurden; übernimmt auch Instandsetzungskosten, wenn Gebäude beschädigt wurden und die Betriebseinrichtung demoliert wurde.
Leitungswasser. Sie kommt u. a. dann infrage, wenn ein Rohrbruch beispielsweise das ganze Material- und Warenlager vernichten könnte. Versichert sind Schäden durch Wasser aus Wasserleitung und Heizung, aber keine Regen- und Hochwasserschäden. Hierfür muss zusätzlich die sogenannte Elementarschadendeckung vereinbart werden.
Sturm. Die Versicherung zahlt ab Windstärke 8. Inzwischen braucht man sie nahezu in jeder Region.
Vertragsinhalt – worauf zu achten ist
Beim Prüfen des Vertragsinhalts kann es von Vorteil sein, Expertenrat einzuholen, da hier viele Details zu berücksichtigen sind:
Pauschaldeklaration – Kleingedrucktes im Anhang. Dort steht, was ergänzend zur betrieblichen Einrichtung, zu Waren und Vorräten versichert ist und bis zu welcher Höhe (Sublimits) sowie mit welchen Selbstbehalten und Einschränkungen inklusive Verwahrungsvorschriften. Zum Beispiel ist darüber geregelt, in welcher Höhe Aufräumkosten nach einem Brand übernommen werden. Tipp: Darauf achten, dass die Sublimits in Höhe der Grunddeckungssumme eingeschlossen sind. Bei vielen Versicherern gibt es dafür unterschiedliche Prozentsätze – diese sind unbedingt zu vergleichen. Das betrifft auch die Absicherung von Bargeld, Akten, Geschäftsplänen.
Versicherungssumme. Einige Gesellschaften setzen hier prinzipiell den jemals erreichten absoluten Höchststand an Waren und Vorräten an. Andere berücksichtigen saisonal schwankende Lagerbestände. Diese Unternehmen sind vom Promillesatz her zwar etwas teurer. Dafür ist man aber nicht das ganze Jahr über mit einer Riesensumme versichert.
Tipp: Versicherungssumme regelmäßig überprüfen, um die Gefahr einer Unterversicherung auszuschließen.
Vorsorgeversicherung. Damit ist man als Unternehmer im Handwerk im Schadenfall geschützt, wenn der Material- und Warenvorrat vorübergehend doch über den versicherten Betrag hinausgeht, ebenso bei Neuanschaffungen innerhalb dieses Rahmens. Tipp: Vorsorgesumme von mindestens 10 % der Versicherungssumme vereinbaren.Prämie: Sie richtet sich u. a. nach Art des Handwerksbetriebs, Inventarsumme, Einzelrisiken, Postleitzahl/Anschrift des Risikoortes und nach den gewünschten zu versichernden Gefahren, beispielsweise Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Vandalismus sowie Sturm und Hagel (Beispiel 2).
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- C. Fritz
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