„Eu sou electricista!“
Die Globalisierung des Arbeitsmarktes ist in vollem Gang, auch im Handwerk. Doch es bleibt ein riesengroßes Problem: die Arbeitnehmer können zwar freizügig in Europa arbeiten, aber eine einheitliche Bewertung der Qualifizierung und der Berufsabschlüsse gibt es noch nicht. Hinzu kommt auch die Sprachbarriere: auch wenn ein Online-Übersetzer das portugiesische „Diploma em engenharia elétrica“ richtig übersetzt – was bedeutet so ein Diplom, was ist es wert?
Qualifikationsbausteine
Mitarbeiter im Berufsfeld der Elektrotechnik tragen eine hohe Verantwortung. Andere Menschen ohne elektrotechnisches Fachwissen müssen auf die Aussagen vom Elektriker vertrauen können. Vom Arbeitgeber des Mitarbeiters wird erwartet, dass er die Delegation von Pflichten sorgfältig durchführt – der Mitarbeiter soll die ihm übertragenen Aufgaben auch fachkundig erfüllen können. Ist die Auswahl des Mitarbeiters mangelhaft, kann man dem Arbeitgeber ein Auswahlverschulden vorwerfen und ihn haftbar machen. Nicht ohne Grund ist das Elektrohandwerk auch ein Gefahrenhandwerk – man muss sehr genau hinsehen, wer darin tätig sein darf.
Der Gesetzgeber hat Mindestanforderungen formuliert, die elektrotechnisch tätige Personen erfüllen müssen – vor allem, wenn es um den Nachweis der elektrischen Sicherheit geht, also das Prüfen. Wichtigster Baustein ist die TRBS 12031 „Zur Prüfung befähigte Personen“, die Anforderungen an Personen festlegt, die den Nachweis der elektrischen Sicherheit bei Geräten, Anlagen und Maschinen nach BetrSichV2 § 2(6) erbringen können. Die Berufsausbildung ist dabei einer von drei Bausteinen: Neben der Berufsausbildung müssen auch Berufserfahrung und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit nachgewiesen werden. Die Bewertung der Bausteine Berufserfahrung und der zeitnahen beruflichen Tätigkeit kann nicht mit standardisierten Dokumenten belegt werden – dass muss jede/r Vorgesetze selbst erkennen. Somit wird deutlich, dass die Dokumente eines Bewerbers im Grunde nur 1/3 seiner Eignung abbilden können – nicht mehr!
„Der Elektriker“
Es gibt nicht „den“ Elektriker. Es gibt selbst in Deutschland keine „White List“ von Berufen, die pauschal als Elektrofachkräfte gelten – diese Einordnung muss immer der Unternehmer vornehmen. Anders kann es auch nicht gehen, denn die Stellenprofile sind zu unterschiedlich. Die nachgewiesene Berufsausbildung kann also immer nur der Basis-Baustein sein, um darauf eine weitergehende Qualifizierung und Spezialisierung aufzusetzen. Der Unternehmer muss also bewerten wie gut der Bewerber zum Stellenprofil passt und ob er die Definition der VDE 1000-103 für Elektrofachkräfte ausreichend erfüllt:
Abschnitt 3.2
Elektrofachkraft
Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
Anmerkung: Zur Beurteilung der fachlichen Ausbildung kann auch eine mehrjährige Tätigkeit auf dem betreffenden Arbeitsgebiet herangezogen werden.
Die grundsätzlichen Inhalte spiegeln sich z. B. im ISSA-Leitfaden „Leitlinie zur Beurteilung der Befähigung von Elektrofachkräften“.4
Bewertungsmöglichkeiten
So ganz alleine steht man bei der Bewertung von Qualifikationsnachweisen nicht da. Es gibt schon ein paar Hilfen. Auf manchen Nachweisen sind standardisierte Bezeichnungen verwendet. International haben sich verschiedene Bewertungsmaßstäbe mit unterschiedlichen Zielen durchgesetzt.
NVQ-Level
Der NVQ-Level (National Vocational Qualification) beschreibt innerhalb eines Fachgebietes die vorhandene Kompetenz, also welche „Skills“ die Person z. B. im Bereich Elektrotechnik hat. Die NVQ-Level sind in Ländern des Commonwealth (also den britisch geprägten Ländern) gebräuchlich, obwohl dieses System auf der EU-Richtlinie 2005/36/EG5 basiert und in allen Mitgliedsstaaten umgesetzt werden sollte. Dabei gibt es acht Level, die im Bereich der Elektrotechnik etwa mit diesen Qualifikationsstufen gleichzusetzen sind (Tabelle 1).
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Ausz
- M. Lochthofen
- H. Hardt
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