„Eu sou electricista!“
Man darf nicht vergessen, dass der hier bestätigte Elektroniker für Betriebstechnik in der Lage ist, komplette Leitungsberechnungen vorzunehmen, jedoch keine Ahnung hat, welche Kabeltypen hier benutzt werden. Auch von der VDE muss er noch nie gehört haben. Mit aufgeführt werden die Unterschiede zum Referenzberuf in Deutschland. In wie weit dies eine Beurteilung der Qualifikation tatsächlich zulässt, ist fraglich.
Es wird bei der Anerkennung der Gleichwertigkeit auch die Berufserfahrung in die Bewertung mit einbezogen, also der zweite wichtige Baustein zur Bewertung der Qualifikation. In wie weit dies jedoch tatsächlich hilfreich ist, muss natürlich im Einzelfall hinterfragt werden.
Die entsprechenden Stellen bieten dann auch individuell abgestimmte Anpassungslehrgänge nach Berufsqualifikationsgesetz (BQFG) an, die bis zu zwei Jahre dauern können. Allerdings beträgt die Anerkennungsquote (zumindest in Hamburg) etwa 50 % ohne Auflagen, die vorhandenen Nachweise reichen also aus. Über die übliche Länge von Anpassungslehrgängen im Bereich Elektrotechnik konnten noch keine Zahlen gefunden werden.
Hilfen für die Bewerber
Leider sind die behördlichen Zuständigkeiten und Möglichkeiten der Hilfen in Deutschland sehr unübersichtlich. Je nachdem, welcher Aufenthaltsstatus der Bewerber mit ausländischer Qualifikation genießt, kann die zuständige Behörde sehr individuell unterstützen mit Übernahme der Kosten für die Anerkennung der Gleichwertigkeit mit Übersetzungen und Gebühren bis hin zu Anpassungslehrgängen und dem Lebensunterhalt in der Zeit. Leider ist die Förderung sehr unterschiedlich und wird auch nicht bundesweit einheitlich gehandhabt.
Blue Card
Kaum bekannt ist, dass für das Berufsfeld der Elektrotechnik auch Blue Cards (also ähnlich der „Green Card“ für die USA) ausgegeben werden. Elektrotechnik steht auf der Liste der Mangelberufe (sog. Positivliste) in Deutschland und somit können ausländische Fachkräfte angeworben werden. Diese erhalten dann nach Anerkennung eine Blue Card. In Hamburg waren dies jedoch zwischen 2012 und 2017 nur elf Personen.
Alternativen?
Ein Beispiel: Nun sitzt der portugiesische Elektriker mit Diplom beim Bewerbungsgespräch. Leider gibt es für ihn kaum eine Unterstützung durch die Behörden, er ist aus familiären Gründen nach Deutschland gekommen. Da er Staatsbürger der EU ist, kann er seinen Arbeits- und Wohnort frei wählen. Er ist also auch für den Nachweis seiner Qualifikation selbst verantwortlich. Leider reicht die Dokumentenlage nicht aus, um ein klares Bild zu bekommen– wie kommt man doch noch zueinander?
Fachgespräch
Im direkten Gespräch kann der zukünftige Arbeitgeber (oder die eingesetzte Führungskraft) die fachliche Eignung prüfen. Die Beweislast für die Überprüfung liegt beim Arbeitgeber! Es empfiehlt sich auf jeden Fall, die wichtigsten Ergebnisse zu dokumentieren. Man sollte vorher ein paar Punkte zusammentragen, die abgefragt werden sollen. Das Fachgespräch eignet sich insbesondere auch um einen Eindruck zur Sprachkompetenz zu bekommen. Auch hier trifft den Arbeitgeber oder den von dem Arbeitgeber als Führungskraft eingesetzten Mitarbeiter, der mit der Aufgabe der Überprüfung der Qualifikation und Fachkunde betraut wurde, die Beweislast für das ordnungsgemäße Handeln.
Es muss der Nachweis erbracht werden können, dass die sprachlichen Anforderungen und Umsetzungsmöglichkeiten (allgemeine Wortwahl, Beherrschen des Fachvokabulars, Sprachverständnis, Artikulation, Fähigkeit zur Reproduktion von Aussageinhalten) ausreichend und angemessen sind, den mit der Aufgabenerfüllung verbundenen Erfordernissen Rechnung zu tragen. Dabei geht es nicht darum höchste Höhen zu erreichen, sondern zu gewährleisten, dass im sprachlichen Miteinander das wechselseitige Verständnis durch eine sichere und zielführende Kommunikation gegeben ist und gelebt wird.
Arbeitsprobe und Praktikum
Altbewährt und immer noch möglich ist es auch, eine Arbeitsprobe durchzuführen. Vielleicht ist auch die Durchführung eines Praktikums von einigen Tagen möglich – dabei wird sich herausstellen, wie gut die Fachkenntnisse wirklich sind – und auch die Teamfähigkeit, der Umgang mit Kollegen und Kunden kann besser beurteilt werden
In §6 des Arbeitsschutzgesetzes wird unter Bezug auf die tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung u.a. gefordert, dass die Ergebnisse der durchgeführten Gefährdungsbeurteilung dokumentiert werden. Über die Dokumentation wird nachgewiesen, dass die eigenen Pflichten erfüllt wurden. Das Abklären der Sprachkompetenz steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Frage, ob der Mitarbeiter geeignet ist. Folglich ist die Überprüfung dieser Fähigkeit des Beschäftigten Teil einer personenbezogenen Gefährdungsbeurteilung und somit zwingend zu dokumentieren.
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Ausz
- M. Lochthofen
- H. Hardt
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