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Betriebsführung | Betriebsorganisation

„Eu sou electricista!“

Wie geht man mit ausländischen Qualifikationsnachweisen um?
ep6/2020, 3 Seiten

Endlich liegt wieder eine Bewerbung auf dem Tisch. Der Fachkräftemangel ist längst auch im Elektrohandwerk angekommen und so muss jeder Kandidat wirklich durchleuchtet werden, ob er nicht doch interessant wäre. Doch der Lebenslauf ist umfangreich, es sind viele kopierte Dokumente beigelegt, alles aus dem Ausland: portugiesischer Staatsbürger, brasilianische Zeugnisse, Diplom aus Argentinien, Übersetzungen, Gleichwertigkeitsnachweise … Und im Bewerbungsgespräch sagt der Kandidat: „Ich bin Elektriker!“ Stimmt das auch wirklich?


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Die Globalisierung des Arbeitsmarktes ist in vollem Gang, auch im Handwerk. Doch es bleibt ein riesengroßes Problem: die Arbeitnehmer können zwar freizügig in Europa arbeiten, aber eine einheitliche Bewertung der Qualifizierung und der Berufsabschlüsse gibt es noch nicht. Hinzu kommt auch die Sprachbarriere: auch wenn ein Online-Übersetzer das portugiesische „Diploma em engenharia elétrica“ richtig übersetzt – was bedeutet so ein Diplom, was ist es wert?

Qualifikationsbausteine

Mitarbeiter im Berufsfeld der Elektrotechnik tragen eine hohe Verantwortung. Andere Menschen ohne elektrotechnisches Fachwissen müssen auf die Aussagen vom Elektriker vertrauen können. Vom Arbeitgeber des Mitarbeiters wird erwartet, dass er die Delegation von Pflichten sorgfältig durchführt – der Mitarbeiter soll die ihm übertragenen Aufgaben auch fachkundig erfüllen können. Ist die Auswahl des Mitarbeiters mangelhaft, kann man dem Arbeitgeber ein Auswahlverschulden vorwerfen und ihn haftbar machen. Nicht ohne Grund ist das Elektrohandwerk auch ein Gefahrenhandwerk – man muss sehr genau hinsehen, wer darin tätig sein darf.

Der Gesetzgeber hat Mindestanforderungen formuliert, die elektrotechnisch tätige Personen erfüllen müssen – vor allem, wenn es um den Nachweis der elektrischen Sicherheit geht, also das Prüfen. Wichtigster Baustein ist die TRBS 12031 „Zur Prüfung befähigte Personen“, die Anforderungen an Personen festlegt, die den Nachweis der elektrischen Sicherheit bei Geräten, Anlagen und Maschinen nach BetrSichV2 § 2(6) erbringen können. Die Berufsausbildung ist dabei einer von drei Bausteinen: Neben der Berufsausbildung müssen auch Berufserfahrung und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit nachgewiesen werden. Die Bewertung der Bausteine Berufserfahrung und der zeitnahen beruflichen Tätigkeit kann nicht mit standardisierten Dokumenten belegt werden – dass muss jede/r Vorgesetze selbst erkennen. Somit wird deutlich, dass die Dokumente eines Bewerbers im Grunde nur 1/3 seiner Eignung abbilden können – nicht mehr!

„Der Elektriker“

Es gibt nicht „den“ Elektriker. Es gibt selbst in Deutschland keine „White List“ von Berufen, die pauschal als Elektrofachkräfte gelten – diese Einordnung muss immer der Unternehmer vornehmen. Anders kann es auch nicht gehen, denn die Stellenprofile sind zu unterschiedlich. Die nachgewiesene Berufsausbildung kann also immer nur der Basis-Baustein sein, um darauf eine weitergehende Qualifizierung und Spezialisierung aufzusetzen. Der Unternehmer muss also bewerten wie gut der Bewerber zum Stellenprofil passt und ob er die Definition der VDE 1000-103 für Elektrofachkräfte ausreichend erfüllt:

Abschnitt 3.2

Elektrofachkraft

Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.

Anmerkung: Zur Beurteilung der fachlichen Ausbildung kann auch eine mehrjährige Tätigkeit auf dem betreffenden Arbeitsgebiet herangezogen werden.

Die grundsätzlichen Inhalte spiegeln sich z. B. im ISSA-Leitfaden „Leitlinie zur Beurteilung der Befähigung von Elektrofachkräften“.4

Bewertungsmöglichkeiten

So ganz alleine steht man bei der Bewertung von Qualifikationsnachweisen nicht da. Es gibt schon ein paar Hilfen. Auf manchen Nachweisen sind standardisierte Bezeichnungen verwendet. International haben sich verschiedene Bewertungsmaßstäbe mit unterschiedlichen Zielen durchgesetzt.

NVQ-Level

Der NVQ-Level (National Vocational Qualification) beschreibt innerhalb eines Fachgebietes die vorhandene Kompetenz, also welche „Skills“ die Person z. B. im Bereich Elektrotechnik hat. Die NVQ-Level sind in Ländern des Commonwealth (also den britisch geprägten Ländern) gebräuchlich, obwohl dieses System auf der EU-Richtlinie 2005/36/EG5 basiert und in allen Mitgliedsstaaten umgesetzt werden sollte. Dabei gibt es acht Level, die im Bereich der Elektrotechnik etwa mit diesen Qualifikationsstufen gleichzusetzen sind (Tabelle 1).

Tabelle 1: Tabelle 1 NVQ-Level-System (Quelle: HUSS-MEDIEN GmbH)

Insbesondere in Großbritannien werden die erworbenen Fähigkeiten nach einer Fortbildung mit diesem Maßstab angegeben.

In manchen Regionen wird auch nicht strikt die Abkürzung „NVQ“ benutzt, sondern auch NQF, RQF oder QCF. Einen guten Überblick gibt ein Artikel des Online-Magazins „WiringMatters“6. Im europäischen Rahmen wird die Abkürzung EQR verwendet, in Deutschland wird (wenn überhaupt) die Bezeichnung DQR verwendet. Allerdings ist das System des DQR wenig verbreitet und wird insbesondere in der Elektrotechnik bisher nicht angewendet.

ISCO-Berufsklassifikation

International werden Berufe in Gruppen klassifiziert. Als Standardsystem hat die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) den ISCO-08 (International Standard Classification of Occupations) geschaffen. Elektrotechnische Berufe sind als

  • Gruppe 215 für „Spezialisten mit weiterführender Ausbildung“ und

  • Gruppe 741/742 für „Facharbeiter“ klassifiziert.

Ergänzend kann der „ISCO Skill Level“ angegeben werden, dieser ist für

  • Fachkräfte = 2 und für

  • Meister/Ingenieure = 4

Eine genauere Unterscheidung des Qualifikationsgrades gibt es hier nicht.

KldB/Berufskennzahlen

  • In Deutschland werden Berufe in der KldB (Klassifikation der Berufe) beschrieben. Diese Einteilung wird von der Bundesagentur für Arbeit weiterentwickelt, aktuell ist der Stand von 2010.

  • Elektrotechnische Hilfs- und Fachkräfte sind den Gruppen 262 und 263 zuzuordnen.

  • Das aktuelle Verzeichnis der Bundesagentur für Arbeit findet sich im Internet mit den Suchworten „KldB 2010“.

  • Eine verkürzte Beschreibung der KldB ist auch die Berufskennzahl, die auch bei der Bundesagentur für Arbeit verwendet wird.

(Beglaubigte) Übersetzungen

Beglaubigte Übersetzungen von Qualifikationen sind sehr schwer einzuordnen. Die Übersetzungen sind i. d. R. fachlich richtig übersetzt, jedoch muss man dann wissen, was die Begrifflichkeiten auch im nationalen Kontext bedeuten. Ein Zertifikat für NVQ-Level 2 wird teilweise auch mit „Diplom“ bezeichnet.

Anerkennung der Gleichwertigkeit

Ein guter Weg zur Bewertung der Qualifikation ist die formale Anerkennung der Gleichwertigkeit. Über die Webseite www.anerkennung-in-deutschland.de lässt sich für das Berufsfeld die zuständige Stelle finden, die eine Bewertung der vorhandenen Qualifikationsnachweise vornehmen kann. Auch eine Telefon-Hotline ist für Fragen rund um die Anerkennung geschaltet. Diese Stelle ist nicht nur für außereuropäische Qualifikationsnachweise ansprechbar, sondern für alle. Jedoch ist das Verfahren langwierig und teilweise nicht ganz günstig.

Man darf nicht vergessen, dass der hier bestätigte Elektroniker für Betriebstechnik in der Lage ist, komplette Leitungsberechnungen vorzunehmen, jedoch keine Ahnung hat, welche Kabeltypen hier benutzt werden. Auch von der VDE muss er noch nie gehört haben. Mit aufgeführt werden die Unterschiede zum Referenzberuf in Deutschland. In wie weit dies eine Beurteilung der Qualifikation tatsächlich zulässt, ist fraglich.

Es wird bei der Anerkennung der Gleichwertigkeit auch die Berufserfahrung in die Bewertung mit einbezogen, also der zweite wichtige Baustein zur Bewertung der Qualifikation. In wie weit dies jedoch tatsächlich hilfreich ist, muss natürlich im Einzelfall hinterfragt werden.

Die entsprechenden Stellen bieten dann auch individuell abgestimmte Anpassungslehrgänge nach Berufsqualifikationsgesetz (BQFG) an, die bis zu zwei Jahre dauern können. Allerdings beträgt die Anerkennungsquote (zumindest in Hamburg) etwa 50 % ohne Auflagen, die vorhandenen Nachweise reichen also aus. Über die übliche Länge von Anpassungslehrgängen im Bereich Elektrotechnik konnten noch keine Zahlen gefunden werden.

Hilfen für die Bewerber

Leider sind die behördlichen Zuständigkeiten und Möglichkeiten der Hilfen in Deutschland sehr unübersichtlich. Je nachdem, welcher Aufenthaltsstatus der Bewerber mit ausländischer Qualifikation genießt, kann die zuständige Behörde sehr individuell unterstützen mit Übernahme der Kosten für die Anerkennung der Gleichwertigkeit mit Übersetzungen und Gebühren bis hin zu Anpassungslehrgängen und dem Lebensunterhalt in der Zeit. Leider ist die Förderung sehr unterschiedlich und wird auch nicht bundesweit einheitlich gehandhabt.

Blue Card

Kaum bekannt ist, dass für das Berufsfeld der Elektrotechnik auch Blue Cards (also ähnlich der „Green Card“ für die USA) ausgegeben werden. Elektrotechnik steht auf der Liste der Mangelberufe (sog. Positivliste) in Deutschland und somit können ausländische Fachkräfte angeworben werden. Diese erhalten dann nach Anerkennung eine Blue Card. In Hamburg waren dies jedoch zwischen 2012 und 2017 nur elf Personen.

Alternativen?

Ein Beispiel: Nun sitzt der portugiesische Elektriker mit Diplom beim Bewerbungsgespräch. Leider gibt es für ihn kaum eine Unterstützung durch die Behörden, er ist aus familiären Gründen nach Deutschland gekommen. Da er Staatsbürger der EU ist, kann er seinen Arbeits- und Wohnort frei wählen. Er ist also auch für den Nachweis seiner Qualifikation selbst verantwortlich. Leider reicht die Dokumentenlage nicht aus, um ein klares Bild zu bekommen– wie kommt man doch noch zueinander?

Fachgespräch

Im direkten Gespräch kann der zukünftige Arbeitgeber (oder die eingesetzte Führungskraft) die fachliche Eignung prüfen. Die Beweislast für die Überprüfung liegt beim Arbeitgeber! Es empfiehlt sich auf jeden Fall, die wichtigsten Ergebnisse zu dokumentieren. Man sollte vorher ein paar Punkte zusammentragen, die abgefragt werden sollen. Das Fachgespräch eignet sich insbesondere auch um einen Eindruck zur Sprachkompetenz zu bekommen. Auch hier trifft den Arbeitgeber oder den von dem Arbeitgeber als Führungskraft eingesetzten Mitarbeiter, der mit der Aufgabe der Überprüfung der Qualifikation und Fachkunde betraut wurde, die Beweislast für das ordnungsgemäße Handeln.

Es muss der Nachweis erbracht werden können, dass die sprachlichen Anforderungen und Umsetzungsmöglichkeiten (allgemeine Wortwahl, Beherrschen des Fachvokabulars, Sprachverständnis, Artikulation, Fähigkeit zur Reproduktion von Aussageinhalten) ausreichend und angemessen sind, den mit der Aufgabenerfüllung verbundenen Erfordernissen Rechnung zu tragen. Dabei geht es nicht darum höchste Höhen zu erreichen, sondern zu gewährleisten, dass im sprachlichen Miteinander das wechselseitige Verständnis durch eine sichere und zielführende Kommunikation gegeben ist und gelebt wird.

Arbeitsprobe und Praktikum

Altbewährt und immer noch möglich ist es auch, eine Arbeitsprobe durchzuführen. Vielleicht ist auch die Durchführung eines Praktikums von einigen Tagen möglich – dabei wird sich herausstellen, wie gut die Fachkenntnisse wirklich sind – und auch die Teamfähigkeit, der Umgang mit Kollegen und Kunden kann besser beurteilt werden

In §6 des Arbeitsschutzgesetzes wird unter Bezug auf die tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung u.a. gefordert, dass die Ergebnisse der durchgeführten Gefährdungsbeurteilung dokumentiert werden. Über die Dokumentation wird nachgewiesen, dass die eigenen Pflichten erfüllt wurden. Das Abklären der Sprachkompetenz steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Frage, ob der Mitarbeiter geeignet ist. Folglich ist die Überprüfung dieser Fähigkeit des Beschäftigten Teil einer personenbezogenen Gefährdungsbeurteilung und somit zwingend zu dokumentieren.

Die innerbetriebliche Organisation ist sehr wichtig und vor allem den Schutzzielen „Schaffung von Sicherheit und Gewährleistung des Gesundheitsschutzes“ verpflichtet. Wie in allen Bereichen des Lebens können die notwendigen Schritte in diese Richtung nur dann trittsicher gegangen werden, wenn die damit verbundenen Anforderungen bekannt sind und deren Umsetzung beherrscht wird. Dass dabei das „Verstehen“ des Anderen von grundlegender Bedeutung ist, versteht sich wiederum von selbst.

Letztendlich muss die verantwortliche Fachkraft darüber selbst entscheiden, ob der Bewerber eine ausreichende fachliche Ausbildung, Berufserfahrung, und aktuelle Fachkenntnis besitzt, um die an ihn gestellten Anforderungen zu erfüllen.

___________
1. 1 TRBS 1203
2. 2 BetrSichV
3. 3 DIN VDE 1000-10:2009-01 Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen
4. 4 ISSA „Leitlinie zur Beurteilung der Befähigung von Elektrofachkräften“ ISBN 3-937824-01-4 www.issa.int/prevention-electricity
5. 5 EU-Richtlinie 2005/36/EG Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen.
7. 7 BQFG Berufsqualifikationsförderungsgesetz
8. 8 Positivliste der Mangelberufe; Bundesagentur für Arbeit, Stand: September 2019 www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba015465.pdf ■
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Autoren
  • M. Lochthofen
  • H. Hardt
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