Facharchiv: Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Betriebsführung
Wertvolle Schätze des Unternehmens heben – Umsatz- und Ertragsplanung im Handwerksbetrieb
Die Unternehmen und ihre Mitarbeiter verfügen oft über ungeahnte Potentiale. Diese gilt es zu entdecken. Seminare, in denen praxisnah und verständlich die betriebswirtschaftlichen Kennzahlen erklärt werden, sind nur ein Weg, um diese Ressourcen zu erschließen.
Das beste Werkzeug, zu hohen Leistungen zu motivieren, ist nicht nur echte Wertschätzung. Das wird insbesondere auch durch eine leistungs- und erfolgsorientierte Gewinnbeteiligung (LEO-Gewinnbeteiligung) erreicht, die alle Mitarbeiter als gerecht empfinden. Die Praxis der vergangenen Jahre hat gezeigt, welche Potentiale die Unternehmer und ihre Mitarbeiter gemeinsam entdecken und fördern, wenn ihnen die UEP vorgestellt und die LEO-Gewinnbeteiligung in Aussicht gestellt wird, wie zum Beispiel:
- die Mitarbeiter entwickeln Verkaufsaktivitäten, die man vorher nicht für möglich hält
- Fehler und damit auch Fehlerkosten werden kritisch beobachtet und drastisch minimiert
- Tops und Flops werden erkannt und wenn möglich, Flops eliminiert,
- besondere Marketingaktivitäten werden entwickelt und umgesetzt
- Kalkulationen werden untersucht und angepasst, insbesondere bei Kleinaufträgen und Kundendienstverkäufen
- Jahresgespräche werden mit den richtigen Lieferanten geführt, Skonti- und Boniverhandlungen führen zum Erfolg
- Mitarbeiter werben Mitarbeiter.
Damit ist der Weg zum „1a-Arbeitgeber“, ausgelobt durch die Akademie Zukunft Handwerk, geebnet – vgl. auch: 1a-arbeitgeber.de.
Jedes Unternehmen, bei dem die UEP und die LEO-Gewinnbeteiligung eingeführt und begleitet wurde, hat danach nachweislich den Unternehmenserfolg enorm steigern können.
Voraussetzungen für eine erfolgreiche UEP
Eine sehr wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche UEP ist eine klare Kommunikation mit einem kompetenten und kooperativen Steuerberater. Folgende Unterlagen werden als Grundlage für die UEP benötigt – am besten für die vergangenen drei Geschäftsjahre:
- qualifizierte Vorjahresvergleichs-BWA – mit und ohne Wertenachweis
- Jahresübersicht-BWA
- Jahres-Lohnjournal
- aktuelle Lohnabrechnungen.
Qualifizierte BWA und ihre Auswertung
Grundvoraussetzung ist zunächst, immer am „Puls der Zeit“ zu sein. Hierfür ist es erforderlich, dass der Unternehmer gemeinsam mit seinem steuerlichen Berater sicherstellt, dass die BWA zeitnah vorliegt.
Im mittelständischen Handwerk sollte ein Periodenabschluss – in den meisten Fällen der Monatsabschluss – spätestens 10 bis 18 Tage nach Ende der Periode vorliegen.

