Innungsfachbetriebe – Schutz vor ungerechtfertigter Inanspruchnahme
Verbändevereinbarung zur tarifpolitischen Koordination der Bau- und Ausbaugewerke
Die Innungsfachbetriebe der Elektrohandwerke sind künftig vor unberechtigten Forderungen der Sozialkassen der Bauwirtschaft (SOKA-Bau) geschützt.
Nach langen Verhandlungen schlossen im Oktober 2017 die Bautarifvertragsparteien mit der ZVEH als Mitglied einer Verbändeallianz die „Verbändevereinbarung zur tarifpolitischen Koordination der Bau- und Ausbaugewerke“.
Elektrohandwerkliche Betriebe dürfen demnach nicht von der SOKA-Bau in Anspruch genommen werden, sobald die folgenden Kriterien erfüllt sind. Betriebe können künftig nicht belangt werden, wenn sie mittelbar oder unmittelbar tarifgebundenes Mitglied des ZVEH sind. Des Weiteren müssen Betriebe von einem Mantel- oder Rahmentarifvertrag des ZVEH oder eines seiner Mitgliedsverbände erfasst werden und überwiegend elektrohandwerkliche Tätigkeiten ausüben, die nicht zugleich auch als bauliche Tätigkeiten eingestuft werden können. In einem 17-Punkte-Katalog des Anhangs der Vereinbarung ist aufgelistet, welche elektrohandwerklichen Tätigkeiten dabei auch bauliche Nebenpflichten umfassen.
Fachlichkeit bei Innungsmitgliedschaft vermutet
Unwiderlegbar vermutet wird, dass die Fachlichkeit erfüllt ist, wenn die Betriebe vor dem 30. Juni 2014 Mitglied einer dem ZVEH mittelbar oder unmittelbar angehörigen Innung geworden sind. Erfolgte der Innungsbeitritt zu einem späteren Zeitpunkt, gilt zwar hier auch noch die Fachlichkeitsvermutung, allerdings ist diese dann widerlegbar. Zweifelt die SOKA-Bau die Fachlichkeit bei diesen späteren Mitgliedschaften an, trägt sie jedoch die Darlegungs- und Beweislast, dass der Betrieb mehr als 50 Prozent seiner Gesamtarbeitszeit auf bauliche Leistungen verwendet.
Der ZVEH-Vizepräsident Dr. Gerd Böhme begrüßt die Einigung mit den Bautarifvertragsparteien: „Damit dürften die Abgrenzungsschwierigkeiten, die uns über viele Jahre beschäftigt haben, weitestgehend ausgeräumt sein. Allen elektrohandwerklichen Betrieben, die noch nicht Mitglied einer Innung sind, ist ein baldiger Eintritt zu empfehlen, um von der neuen Vereinbarung zu profitieren.“