Betriebsführung
Aktuelles aus der Betriebsführung
ep1/2017, 1 Seite
Betriebsführung www.elektropraktiker.de | Elektropraktiker, Berlin 71 (2017) 1 Aktuelles E-Handwerke in NRW bauen künftig weiter auf Lobbyarbeit Herbst-Mitgliederversammlung im Campus der HWK Bielefeld In seinem Bericht sprach Lothar Hellmann, Präsident des Fachverbandes für Elektro- und Informationstechnische Handwerke NRW, neben der Verbandsarbeit Themen an, die im Mittelpunkt der Lobbyarbeit für die E-Handwerke bundesweit stehen. Damit regte er auch eine intensive Diskussion der Mitglieder an: Urteil in Sachen Soka-Bau. Erst kürzlich hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Allgemeinverbindlichkeitserklärungen (AVE) des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe aus den Jahren 2008, 2010 und 2014 für unwirksam erklärt und die Elektrobetriebe, die im Rahmen ihrer Haupttätigkeit bauliche Nebenpflichten leisten, von etwaigen Beitragszahlungen an die Soka-Bau befreit. Doch nun plant das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Urteil zu kippen und bereitet gegenwärtig eine Gesetzesvorlage vor, die wohl alle Branchen mit Baunebenleistungen, einschließlich das Elektrohandwerk, in die Zahlungspflicht nehmen soll. Hier besteht akuter Handlungsbedarf. Gesetzesvorlage zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung. Es besteht nun Hoffnung, dass das Handwerk künftig nicht mehr allein auf unverschuldeten Kosten des Aus- und Einbaus mangelhafter Produkte bei Verbrauchern sitzenbleibt, wie es bisher der Fall ist. Doch Nachbesserungen sind nötig, z. B. soll das „Verändern“ von Anlagen ergänzt werden - wie beispielsweise das aufwendige erneute Programmieren von KNX-Anlagen. Auch wäre die „Selbstvornahme“ durch den Handel nicht akzeptabel: Der Handwerker solle selbst entscheiden, wie der Schaden bei seinem Kunden zu beheben ist. Zudem sollte die Gesetzesvorlage vom Bauvertragsrecht entkoppelt werden. Auch zu Themen wie Digitalisierung und Onlinehandel bei Umgehung des dreistufigen Vertriebs wurde heftig diskutiert. Man könne den Einfluss großer Internethändler auf das Endkundengeschäft nicht aufhalten. Die E-Handwerke müssen sich eben auf die veränderte Situation mit ihren Vertragsbedingungen entsprechend einstellen, so Arnd Hefer, Vorsitzender des Wirschaftsausschusses. Hellmann brachte seinen Standpunkt auch zu anderen Problemfeldern deutlich auf den Punkt: „Wir setzen uns heftigst dagegen zur Wehr, sollten einzelne Partner versuchen, uns vom Kunden abzuschneiden, direkt Aufträge zu vermarkten und uns rein nur für Lohnarbeiten einsetzen zu wollen“. Gegenwärtig konzentriert sich die Verbandsarbeit vor allem auf die „elektrotechnik 2017“ vom 15.-17.02.2017 in Dortmund. Dort werden die E-Handwerke von NRW neben der neuesten Variante des E-Hauses erneut ihr umfangreiches Portfolio demonstrieren. n Elektromobilität Steuerliche Förderung ist Gesetz Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) informierte offiziell am 14.12.2016 über die ab dem 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2020 geltenden Neuregelungen wie folgt: Nach dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr vom 07.11.2016 werden Vorteile, die ein Arbeitgeber für das elektrische Aufladen eines Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs in dessen Betrieb oder eines verbundenen Unternehmens und für die zeitweise zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung gewährt, von der Einkommensteuer befreit. Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer für geldwerte Vorteile aus der Übereignung einer Ladevorrichtung sowie für Zuschüsse zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für den Erwerb und für die Nutzung einer Ladevorrichtung pauschal mit 25 % erheben. Diese geldwerten Vorteile und Leistungen sowie die Zuschüsse sind zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn zu erbringen. Das Gesetz gilt nicht für Fälle einer Entgeltumwandlung. Das Gesetz wird im Bundes steuerblatt Teil I veröffentlicht. n Jeder Unfall ist ein Unfall zu viel 50 Jahre Institut zur Erforschung elektrischer Unfälle Als dieses Institut am 1. März 1966 gegründet wurde, startete es mit einem Budget von lediglich 100000 DM, kleiner personeller Besetzung und der Aufgabe, „elektrische Unfälle möglichst vollständig zu erfassen und dann karteimäßig auszuwerten ...“. Daran erinnerte Dr. Jens Jühling, Direktor des Instituts und Präventionsmanager der BG ETEM (Bild li.) in seinem Vortrag zur Festveranstaltung aus Anlass des 50. Institutsjubiläums in der Aula des DGUV-Campus in Dresden Ende November des Vorjahres. Seit seiner Gründung hat das Institut Erfolgsgeschichte geschrieben und wesentlich zu einem Rückgang der tödlichen elektrischen Unfälle durch die Unterstützung der Präventionsarbeit beigetragen. Waren im Jahr 1963 in ganz Deutschland noch 447 tödliche Stromunfälle zu verzeichnen, gab es im Jahr 2014 bundesweit noch 39 Todesfälle, im Bereich der BG ETEM noch drei. Doch jeder Unfall ist ein Unfall zu viel - Vision Zero ist das Ziel, das betonte Jühling vor den 65 Jubiläumsgästen, vielen Ehrengästen und Vertretern aus Institutionen und Verbänden der Elektrotechnik - wie dem VDE, ZVEH - sowie der DGUV und der BG ETEM (Bild re.). Die Einrichtung befasst sich mit dem Stromunfall unter sicherheitstechnischem und medizinischem Aspekt sowie mit der Art und den möglichen Folgen der Einwirkung von Elektrizität auf den Menschen. Es führt eigene Untersuchungen durch und vergibt Forschungsaufträge an Hochschul institutionen und Mitgliedsbetriebe. Mittlerweile sind in der Datenbank bereits über 110000 ausgewertete Elektrounfälle verschlüsselt.n Quelle: ep/Buchheister Quelle: ep/Buchheister Dr. Jens Jühling berichtete über die Erfolgsgeschichte des Instituts Dr. Christian Rückerl, Assistent des Instituts, zu den künftigen Herausforderungen zur Vermeidung von Stromunfällen Quelle: ep/Buchheister Quelle: FEH NRW/Merkel
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