Betriebsführung
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ep9/2015, 1 Seite
732 Betriebsführung www.elektropraktiker.de | Elektropraktiker, Berlin 69 (2015) 9 Aktuelles Zahlungen an die Soka-Bau Baugewerbe: Tarifvertrag ist allgemeinverbindlich Die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) für den aktuellen Tarifvertrag des Baugewerbes ist seit Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 14. Juli 2015 wirksam - so das Bundesar beitsministerium (BMAS). Die betroffenen Betriebe werden jetzt angeschrieben und Bescheide im Oktober verschickt. Damit müs sen generell alle Baubetriebe mit gewerb lichen Arbeitnehmern 900 Euro als neue Berufsbildungs-Abgabe an die Soka-Bau (Einrichtung der Tarifparteien der Bauwirt schaft) entrichten, ansonsten 1,9 % der Brut tolohnsumme. Diese Berufsbildungs-Abgabe ist jetzt ebenfalls für Einzelunternehmer ver pflichtend. Sie wurden bisher von dieser Regelung ausgenommen. Doch auch Elektrohandwerker könnte u. U. die AVE treffen, wenn sie beispiels weise im Rahmen ihres Auftrags größere Bauleistungen erbringen, u. a. bei Kabel verlegearbeiten Kabel gräben ausheben und schließen müssen. Dann ist ggf. nachzuwei sen, welche Tätig keiten überwiegen: Bauleis tungen oder Elektroarbeiten? Nur für das Erbringen solcher Bauleistungen Subunter nehmen einzuschalten, ist in der Praxis auch aus Kostengründen kaum üblich. Generell dauert der Rechtsstreit zwischen den E-Handwerken und dem Bauhauptgewerbe über fachliche und tarifliche Organisations grenzen weiter an - so der ZVEH (Zentralver bandder Deutschen Elektro-und Informations technischen Handwerke) in seinem Jahresbericht 2014/2015. Vor allem die Frage über die Zuständigkeit der Gerichte hätte zu großen Verzögerungen geführt. Mit dem Inkrafttreten des sogenannten Tarifautonomiestärkungsgesetzes am 16. August des Vorjahres hätte sich die Situation grundlegend geändert. n Umweltfreundlich waschen Innovatives Wäschereikonzept Am Standort Wiesbaden eröffnete Textil dienstleister CWS-boco im Juli d. J. eine neue hochmoderne und zugleich umweltfreund liche Wäscherei in Nordenstadt. Das Unter nehmen erreicht hier u. a. mit dem Einsatz von Schnelldampferzeugern und mithilfe von Wärmerückgewinnung im Vergleich zum alten Standort Einsparungen an thermischer Ener gie von mehr als 50 %. Der Strom kommt zu 100 % aus erneuer baren Energien. Zudem wird das Abwasser nachhaltig gereinigt. Über die Software können Informationen zu Aus lastung, Laufzeit, Temperatur und Verbrauch jederzeit abgerufen und kontrolliert werden. Der Vorteil für gewerbliche Kunden: Dank kleiner Waschschleudermaschinen kann man flexibel auf deren Wünsche reagieren. CWS-boco wäscht dort alle PSA-Kollektionen (Bild) der Kunden aus der Region. Eine Charge wird in 4 h fertiggewaschen und dann entspre chend des mit dem Kunden vereinbarten Termins ausgeliefert. n Neues Elektro GESETZ vom 10.07.2015 Wichtige Änderungen Änderungen bringt das neue Elektro G u. a. auch hinsichtlich des Beginns der Hersteller eigenschaft. Schon das „Anbieten“ von Elek tro- oder Elektronikgeräten begründet diese Eigenschaft - so informiert Dienstleister takee-way. Darunter fällt zum Beispiel schon das Inserieren von Produktangeboten auf Inter netseiten oder das Drucken von Angebots katalogen. Nicht mehr erforderlich ist das Inverkehrbringen der Geräte. Dies gilt auch für denjenigen, der Geräte nicht registrierter ausländischer Hersteller anbietet. Die bishe rige Herstellereigenschaft entfällt danach für Unternehmen, die Elektro- und Elektronikge räte exportieren und direkt an einen Endnut zer im EU-Ausland abgeben. Die zehn Kate gorien des neuen Elektro G entsprechen bis zum 14.08.2018 grundsätzlich denen des alten Elektro G. Jedoch kommt es zu einer Erweiterung und Präzisierung: Nachtspeicherheizgeräte wer den ausdrücklich in der Kategorie 1 „Haushalts großgeräte“ genannt. Photovoltaikmodule unter liegen dem Anwendungsbereich der Kategorie 4 „Geräte der Unterhaltungselektronik und Photovoltaikmodule“, wobei Hersteller von PV-Modulen bis zum Beginn des 4. Kalendermo nats nach Inkrafttreten des Elektro G registriert sein müssen (Übergangsfrist). n Urteil Amtsgericht Magdeburg Bearbeitungsentgelte für Bürgschaften rechtmäßig Bei privaten Darlehensverträgen hatte der Bundesgerichtshof (BGH) das Erheben von Bearbeitungsge bühren in Allgemeinen Geschäfts bedingungen (AGB) von Banken als unwirksam eingestuft. Aus Sicht des Amtsgerichts Magdeburg ist das BGH-Urteil nicht auf Bürgschaften anwendbar. Es wies daher die Klage einer Unternehmerin ab. Bei Bürgschaften bestehe zwischen Bürgschaftsnehmer und Bürg schaftsbank ein entgeltlicher Geschäftsbesor gungsvertrag, eine völlig andere Rechtsgrund lage. Das vereinbarte Bearbeitungsentgelt sei eine Hauptleistung für die Prüfungsleistungen der Bürgschaftsbanken. Dieses Entgelt sei nicht missbräuchlich oder im eigenen Inter esse zu Lasten der Unternehmerin erhoben worden. Das Gericht begründet sein Urteil damit, dass die Bürgschaftsbank bei Bürg schaftsanträgen prüft, ob das jeweilige Vor haben im Sinn des europäischen Rechts als staatliche Subvention förderfähig ist. Bürg schaftsbanken seien nicht verpflichtet, die Leistungen unentgeltlich zu erbringen. Unter nehmer, die eine Bürgschaft nutzen, hätten deshalb keinen Anspruch auf Rückzahlung des Bearbeitungsentgelts. Damit urteilte das Amtsgericht analog zu bisherigen Urteilen - Urteil v. 14. Juli 2015 Az. AG Magdeburg 104 C 293/15. Quelle: VDB n Sicherheitsbeauftragter Faltblatt der BG ETEM Zu den Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten, den geltenden rechtlichen Rahmenbedingen für seine Arbeit sowie zur Auswahl und weiteren Fragen hat die BG ETEM ein neues Falt blatt aufgelegt: „Sicher heitsbeauftragte - Partner für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb“. Diese Information kann online unter: www. bgetem.de heruntergeladen werden. Ge druckte Exemplare sind u. a. per E-Mail (versand@bgetem.de - Bestellnummer 0004 DP) kostenfrei für Mitgliedsbetriebe erhältlich. n CWS-boco stellt eigene neue PSA und seine Services auch auf den regionalen Fachmessen der Elektrotechnik vor Quelle: Quelle: ETEM
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