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Betriebsführung

Aktuelles aus der Betriebsführung

ep11/2016, 1 Seite

Notrufsystem der KFZ-Versicherer: Elektronischer Unfallmelder alarmiert automatisch | BGH zur Nachlasssicherung: Handschriftliches Testament kann ausreichen | Euroskills in Göteborg: Nachwuchstalente werden von CWS-boco eingekleidet | BFH-Urteil zur 1%-Regelung: Nicht für reine Lastentransporter


947 Betriebsführung Elektropraktiker, Berlin 70 (2016) 11 | www.elektropraktiker.de Aktuelles Euro Skills 2016 in Göteborg vom 1. bis 3. Dezember 2016 Nachwuchstalente werden professionell eingekleidet Bei den Euro Skills werden 30 europäische Länder und Regionen vertreten sein - mit mehr als 500 Teilnehmern, die in 35 verschiedenen Berufen ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen. Der textile Mietdienstleister CWS-boco wird der deutschen Nationalmannschaft insgesamt 768 Teile moderner Berufskleidung der Marke boco zur Verfügung stellen. 22 Fachkräfte in 16 Einzel- und drei Gruppenwettbewerben gehen für das Team Germany, zum Beispiel in den Berufen Elektroinstallateur, Anlagenelektroniker oder Mechatroniker, bei den Euro Skills an den Start. „Die Euro Skills bieten uns einen idealen Rahmen, um Nachwuchstalente verschiedener Branchen mit unserem Engagement zu unterstützen“, sagt Jürgen Patsch, Geschäftsführer Textile Care bei CWS-boco Deutschland. Das Kleidungssponsoring umfasst: moderne Anzüge samt Bluse oder Hemd aus der Business Fashion Kollektion für offizielle Auftritte Freizeitkleidung, bestehend aus einer Jeans, einem T-Shirt und einer passenden Softshelljacke für Wettbewerbe die entsprechende Branchenkleidung, so auch für den Elektroinstallateur (Bild 2). n BGH zur Nachlasssicherung Handschriftliches Testament kann ausreichen Liegen keine konkreten nachvollziehbaren Zweifel an der Erbenstellung vor, ist die Vorlage eines handschriftlichen Testaments als Nachweis bei einer Bank ausreichend. In klaren Erbfolgefällen besteht daher kein schutzwürdiges Interesse der Bank, die Vorlage eines Erbscheins zu verlangen. Hierfür anfallende Kosten sind den Erben als unnötige Ausgaben zu erstatten, wenn die Bank auf den Erbschein besteht - so der Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 05.04.2016, Az. XI ZR 440/15. Eheleute hatten sich in ihrem gemeinsam aufgesetzten handschriftlichen Testament gegenseitig als Erben eingesetzt und als letzten Willen formuliert, dass ihre Kinder gemeinsam erben sollen. Als im Erbfall dann die beiden Kinder der Bank die beglaubigte Abschrift des handschriftlichen Testaments sowie des Eröffnungsprotokolls vorlegten und als Erben die Freigabe der Konten forderten, verlangte die Bank einen Erbschein. Nachdem die Kinder beim zuständigen Nachlassgericht die Erteilung eines gemeinschaftlichen Erbscheins erwirkten, forderten sie die hierfür verauslagten Kosten in Höhe von 1770 Euro auf dem Klageweg zurück und erhielten Recht. Nach Auffassung der Bundesrichter sind die Interessen der Bank zwar berechtigt, vorliegend aber nur abstrakt vorhanden. Quelle: Lightzins BFH-Urteil: zur 1 %-Regelung Nicht für reine Lastentransporter In diesem konkreten Fall konnte sich der Gewerbetreibende mit seiner Klage gegenüber seinem Finanzamt durchsetzen, sodass die Anwendung der 1%-Regel auf das Fahrzeug im Betriebsvermögen, hier ein VW-Transporter, nicht erfolgte: „... da es für eine private Nutzung schon mangels ausreichender Sitzplätze für Privatfahrten mit der Familie nicht brauchbar gewesen sei ... Es sei glaubhaft, dass private (Familien-)Fahrten ausschließlich mit dem weiteren, auf den Kläger privat zugelassenen Pkw durchgeführt worden seien. Bei einem solchen Lastentransporter ist daher kein Vorteil aus einer privaten Nutzung des betrieblichen Fahrzeugs nach der 1%-Regelung anzusetzen“ - so der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 17.02.2016 - Az. X R 32/11. n Notrufsystem der Kfz-Versicherer Elektronischer Unfallmelder alarmiert automatisch Seit April 2016 bieten die Kfz-Versicherer hierzulande ein Notrufsystem an, das nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in nahezu allen Autos eingesetzt werden kann - in Neu- sowie Gebrauchtwagen. Kernstück des Notrufsystems ist ein Stecker für die 12-Volt-Buchse („Zigarettenanzünder“) im Auto. Beschleunigungssensoren im Stecker erkennen eine Kollision sowie die Stärke des Aufpralls und senden diese Information an eine Unfallmelde-App auf dem Smartphone des Autofahrers. Die App meldet den Unfall, die aktuelle Position des Fahrers und die letzte Fahrtrichtung an eine Notrufzentrale. Diese leitet bei einem schweren Unfall sofort Rettungsmaßnahmen ein. Registriert das Notrufsystem nur einen leichten Aufprall oder löst der Autofahrer einen manuellen Pannenruf aus, nimmt der jeweilige Kfz-Versicherer den Unfall auf und organisiert Hilfe - auch bei Blech- und Bagatellschäden oder Pannen. Nach Angabe des Vergleichsportals Check 24 - www.check24.de - bieten derzeit rund 30 Kfz-Versicherer ihren Kunden in Deutschland den Unfallmeldedienst an: kostenlos als integrierte Tarifleistung oder gegen Zusatzgebühr - je nach Entscheidung der betreffenden Gesellschaft. Bei zahlreichen Autoversicherern muss demnach neben der obligatorischen Kfz-Haftpflichtversicherung zusätzlich ein kostenpflichtiger Kfz-Schutzbrief abgeschlossen werden. Bei einigen Anbietern gibt es den Stecker gratis dazu, bei anderen fällt eine Miete an. Zu den Anbietern gehören bis jetzt: u. a. Allianz, Axa, HUK Coburg, BGV/Badische Versicherungen, Generali, LVM, Nürnberger, Provinzial Rheinland, R+V, Zurich. Bis zum Jahresende wollen weitere Gesellschaften nachziehen. Mit dem neuen Unfallmeldedienst ist die Versicherungswirtschaft etwas schneller als die EU, die das einheitliche digitale Notrufsystem „e-Call“ ab 2018 für alle neuen Pkw-Modelle länderübergreifend vorschreibt, um Unfall opfern schneller zu helfen. Automatische Notruf-Systeme gehören damit künftig zur Kfz-Grundausstattung. n Unfallmelde-App auf Smartphone Auch im Wettbewerb das passende Outfit Quelle: GDV lle

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