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Betriebsführung

Jetzt Kfz-Police überprüfen

ep11/2007, 1 Seite

In vielen Terminkalendern ist der 30. November dick rot unterstrichen – für das Gros der Verträge der Stichtag, bis zu dem eine ordentliche Kündigung beim Kfz-Versicherer eingegangen sein muss. Bevor man kündigt, sollte aber erst die neue Deckungszusage der Gesellschaft vorliegen.


   

Autor
  • C. Fritz
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