Betriebsführung
Policen für den Fuhrpark
ep11/2008, 3 Seiten
Günstiger fahren mit besseren Tarifen Mit steigenden Kraftstoffpreisen und hohen Steuern für ältere Fahrzeuge werden Firmen für ihren Fuhrpark kräftig zur Kasse gebeten. Auch der Versicherungsschutz steht daher auf dem Prüfstand. Umsteigen und einen neuen Anbieter für Fuhrpark-Policen zu suchen, kann sich auch in diesem Jahr lohnen. Viele Versicherer locken mit neuen oder renovierten Tarifen. Heißer Herbst für die Versicherungsbranche Privatkunden. Die Versicherungsbranche erwartet wieder einen „heißen Wechsel-Herbst“ am hart umkämpften Autoversicherungsmarkt. „Service zum fairen Preis“, „Intelligent sparen“ - so der Tenor der Werbebotschaften, um die Pkw-Privatkunden zum Umstieg zu bewegen. Gewerbliche. Bei Angeboten für den gewerblichen Fuhrpark werden Preisänderungen oder Sonderkonditionen weniger lautstark, wenn überhaupt, an die große Glocke gehängt. Aber auch hier ist der Versicherungsmarkt in Bewegung. Vermittler werben mit „knallhart kalkulierten Stückpreisen“ und Sonderkonditionen bereits ab fünf Fahrzeugen um potentielle Kunden. Falscher Werbung nicht „auf den Leim“ gehen „Doch der Preis ist dabei das Zweitwichtigste“, sagt Versicherungsberater Hans-Hermann Lüschen aus Berlin. Hier werde viel getrickst. Eine beliebte Masche besteht vor allem im Privatkundengeschäft darin, erst mit kleinen Preisen in der Werbung groß rauszukommen und dem Kunden später zu verklickern, dass er für vollwertigen Schutz noch diesen und jenen Zusatz-Baustein braucht. „Unterm Strich kommt so ein unverschämt teurer Tarif heraus“, so Lüschen. Mancher merkt auch erst im Schadensfall, dass er sich einen Light-Tarif eingehandelt hat, obwohl er doch auf den Normaltarif aus war. Werbung verwischt vieles. Genaueres Hinsehen empfiehlt sich daher auch hier auf jeden Fall. Fuhrpark-Policen - was ist drin? Eine ganze Reihe von Gesellschaften lockt beim Risikoschutz für kleine Flotten mit teils renovierten Angeboten oder ist mit gänzlich neuen Tarifen am Markt. Andere gehen damit demnächst an den Start. Neuwertentschädigung, Rabattretter, Schadenfreiheitsrabatte zum Mitnehmen und zum „Überwintern“, Mitversicherung von grober Fahrlässigkeit und elektronischem Zubehör, GAP (Guaranteed Asset Protection)-Deckung für Leasingfahrzeuge sowie Schutzbriefleistungen gehören dabei mittlerweile bei vielen Fuhrpark-Policen zur Ausstattung - jedoch mit verschiedenen Leistungs-Treppen und zudem nochmals gesplittet nach Pkw und Lkw/Transportern. Schon bei einem Versicherer können es mehr als acht Tarifvarianten sein. Das erschwert den ungeliebten, aber nun mal unumgänglichen Vergleich des Kleingedruckten. Vor allem sollte man bei der Auswahl Prioritäten (Bild ) setzen. Pakete für Bauhandwerker VHV. Für Bauhandwerksbetriebe hat die VHV bereits seit Längerem ein spezielles Absicherungspaket in doppelter Ausführung geschnürt: den „bauprotect-Tarif“, für Betreiber kleiner Flotten, bereits ab einem Fahrzeug - Pkw oder Lieferwagen. Deckungvarianten: · Die Klassik-Variante mit Baukastenprinzip deckt u. a. grobe Fahrlässigkeit sowie Neuwertentschädigung für Pkw und Lieferwagen bis 14 Monate. · Gegen Zuschlag sind Deckungserweiterungen möglich. · Bei der Premium-Variante reicht die Neuwertentschädigung bis 18 Monate. Abgedeckt sind u. a. auch Kurzschluss- und Schmorschäden an elektronischen Bauteilen, (BBB) Brems-, Betriebs- und Bruchschäden; Mietwagen-Kosten in Kasko bis maximal sieben Tage. Inklusive ist auch die GAP-Deckung für geleaste Pkw/Lieferfahrzeuge, für andere Fahrzeuge zuwählbar. Für Innungs- und Vereinsmitglieder gibt es Sonderkonditionen. Branchen-Angebote Zurich Gruppe. Bei der Zurich Gruppe gibt es z. B. den Kleinflottentarif - ab fünf bis 15 Fahrzeuge - Pkw und Nutzfahrzeuge. Je nach Branche gibt es Prämiennachlässe von fünf oder zehn Prozent in Haftpflicht und Vollkasko. Der Wagen des Firmenchefs fährt sofort in SF 30. Außerdem sind in der Police mitversichert: · Neuwertentschädigung bis zu 18 Monate für Pkw und Lieferwagen bei Totalschaden sowie grobe Fahrlässigkeit · Sonderausstattung und Zubehörteile bei Pkw bis 7500 Euro, bei Nutzfahrzeugen bis 10000 Euro prämienfrei · Marderbiss und Folgeschäden bis 3000 Euro · Kostenübernahme für gestohlene Schlüssel/Schloss. R+V. Seit Jahresanfang ist die neue Kfz-Branchen-Police der R+V auf den Markt, zu der nun auch Bauhaupt- und Baunebengewerbe Zugang haben. Flotten zwischen drei und neun Fahrzeugen sind versicherbar. Der neue Versicherungsschutz ist u. a. ausgeweitet auf Zugmaschinen, Busse, und Krafträder. Neuwertentschädigung gibt es für Pkw nun bis 18 Monate/Totalschaden oder bis zwölf Monate/ Diebstahl, für schwere Lkw und Sattelzugmaschinen sind es bis zwölf Monate/Totalschaden. Versichert ist mit den bekannten Ausnahmen grobe Fahrlässigkeit. Nutzfahrzeuge fahren beim Einstieg im neuen Tarif nicht schlechter als SF 2 (Haftpflicht) bzw. SF 3 (Vollkasko), Pkw (SF 3). Die Prämie ist branchenabhängig. Bei Pkw kommt ein Großkundentarif zum Tragen. Auch im neuen Tarif gibt es Rabatte zum Elektropraktiker, Berlin 62 (2008) 11 980 BETRIEBSFÜHRUNG Policen für den Fuhrpark Der Markt für Fahrzeugversicherungen ist heiß umkämpft. Jetzt wird es allerhöchste Zeit, den bisherigen Versicherungsschutz für den Fuhrpark auf den Prüfstand zu stellen. Dabei gilt es, nach preisgünstigeren Angeboten Ausschau zu halten, aber auch nach branchenspezifischen Policen, denn viele Versicherer locken jetzt mit neuen oder renovierten Tarifen. Bei Policen-Auswahl Prioritäten setzen Quelle: AXA, F.A.Z.-Institut Foto: AXA Mitnehmen, „Rabattretter“ und keinen Abzug „neu für alt“. Elektronische Geräte inklusive Navi sind in Pkw weiterhin ohne Obergrenze mitversichert, in sonstigen Fahrzeugen bis 5000 Euro. GAP-Deckung für Pkw/Lkw/ Lieferwagen/Sattelzugmaschinen sowie Pkw-Schutzbrief sind gegen Zuschlag erhältlich. HDI-Gerling. Einen Branchentarif hat auch die HDI-Gerling im Programm - mit Preisnachlässen und Nachschlägen, je nach statistischem Schadenverlauf der Branche. Elektropraktiker, Berlin 62 (2008) 11 www.kaiser-elektro.de hW1108ep GET Nord, Hamburg Halle A2, Stand 170 ECONTECHNIK für luftdichte Unterputzdosen. KAISER Unterputzdosen mit ECON-Technik garantieren eine luftdichte Installation nach EnEV. Sie bieten vielfältige Möglichkeiten in der Leitungs- und Rohreinführung und können sowohl eingegipst als auch mit Klemmfix® verarbeitet werden. ECON 10 ECON 15 s Luftdichter Installationsraum, garantiert s¬ Werkzeuglose Leitungs- und Rohreinführung s¬ Mehr Raum zum Installieren s¬ Variable Einführungsmöglichkeiten s¬ Kombistutzen M20/M25 AUF EINEN BLICK Wichtige Konditionen 1. Wie lange wird bis zum Neuwert entschädigt? Schäden bis zur Höhe des Neuwertes werden in der Kaskoversicherung nur eine begrenzte Zeit ersetzt - in Standardverträgen meist innerhalb der ersten sechs Monate ab Zulassung, besser sind mindestens 12 Monate; auch 18 Monate sind möglich. Achtung, manche Anbieter zahlen auch nur den Wiederbeschaffungswert (Zeitwert). 2. Gibt es GAP-Deckung für Leasingfahrzeuge? Die GAP-Deckung greift ergänzend zur normalen Kaskoversicherung und schließt bei einem Totalschaden die Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert und der vertraglichen Restforderung des Leasinggebers. Viele Gesellschaften bieten sie an, oft als Zusatzbaustein mit einem Prämienzuschlag von 10 bis 20 % - nur selten beitragsfrei. 3. Ist im Vertrag ein „Rabattretter“ vorgesehen? Der Vertrag wird in der Schadensfreiheitsklasse nach einem Unfall zwar zurückgestuft - aber es bleibt beim bisherigen Beitragssatz in Haftpflicht und Vollkasko. 4. Kann man den Schadenfreiheitsrabatt auch zu einem anderen Anbieter mitnehmen? Sonderbeiträge (Stückkostenbeiträge) für die Kfz-Flotte sollten nicht nur als reine Eurobeträge, sondern auch als SFR-Satz ausgewiesen sein. Sonst steht man bei einem Anbieterwechsel womöglich ohne Schadenfreiheitsrabatt da. Gut zu wissen: Beim Stückkostenbeitrag handelt es sich faktisch um einen einheitlichen Beitrag/Beitragssatz für alle Fahrzeuge. Er wird meist erst für Flotten von mehr als zehn Fahrzeugen angeboten - und nicht bei allen Gesellschaften. 5. Kann der Schadenfreiheitsrabatt bei Bedarf zeitweise „auf Eis“ gelegt werden? Das ist wichtig für Fahrzeuge, die ab- und wieder angemeldet werden. Der Schadenfreiheitsrabatt sollte danach ohne Abstriche wieder aufleben. Bei guten Versicherern kann der erreichte Rabatt so sieben Jahre ungeschmälert „überwintern“. 6. Ist grobe Fahrlässigkeit in Vollkasko mitversichert? Ausgenommen sind dabei immer Unfälle unter Drogen- und Alkoholeinfluss. 7. Verzichtet die Gesellschaft in den ersten 4 Zulassungsjahren auf den üblichen Abzug „neu für alt“ bei den Kosten für Ersatzteile und Lackierungen? Die Gesellschaften kürzen ansonsten anteilig, weil das Kfz durch die Reparatur zumindest „theoretisch“ ja wertvoller geworden ist. 8. Wie sind elektronische Geräte abgesichert? Navigationsgeräte, Radio usw. sollten mit mindestens 3000 Euro beitragsfrei mitversichert sein. 9. Regelungen bei Kurzschlussschäden? Auch mitbeschädigte Aggregate sollten ersetzt werden. Einige Gesellschaften zahlen jedoch nur die durchgeschmorten Kabel. 10. Wie sind Marderbiss- und Folgeschäden abgesichert? Manche Gesellschaften zahlen nur den Schlauch, den der Marder durchgebissen hat, andere auch den Unfall der u. U. daraus entsteht. Marderbiss- und Folgeschäden sollten ohne Begrenzung mitversichert sein. 11. Gehören Schutzbriefleistungen zum Vertrag? Am besten in Verbindung mit der Kfz-Haftpflichtversicherung vereinbaren. Der Zugang zu diesen Leistungen ist so auch ohne Kaskopolice möglich. 12. Welchen Service bietet die Gesellschaft im Schadenfall? 24-Stunden-Notruf des Versicherers mit Assistance-Leistungen. Das Handwerk gehört dabei nicht zu den Flop-Branchen. Pkw von Kleinflotten bis zu drei Fahrzeugen können im Gewerbetarif abgesichert werden. Ab zehn Fahrzeugen kann man das so genannte Fuhrparkmodell abschließen - mit einheitlichem Beitragssatz für alle Fahrzeuge, Neuwertentschädigung für Pkw bis zwölf/bei Entwendung bis sechs Monate. Grobe Fahrlässigkeit, Marderbiss mit Folgeschäden bei Pkw sind mitversichert, ebenso elektronische Zubehörteile - Pkw bis 5000 Euro, bei sonstigen Fahrzeugen bis 10000 Euro. Außerdem kann bei zeitweise stillgelegten Pkw ein Schadenfreiheitsrabatt auch noch nach sieben Jahren ungemindert wieder aufleben. Neu seit September ist die GAP-Deckung für betriebliche und private Pkw gegen Aufpreis von zehn Prozent sowie die Werkstattbindung in Kasko mit einer Prämienersparnis von 12,5 %. Für kleine und mittlere Flotten Axa. Zugeschnitten auf kleine und mittlere Flotten ab 5000 Euro jährliche Nettoprämie und ab sechs Fahrzeugen ist der „Flottentarif“ der Axa: ohne Regional- und Typklassen - einheitlicher Beitragssatz für alle Fahrzeuge über alle Sparten und Risiken bei größeren Fuhrparks auch möglich. Bonus-/Malusregelung gibt es auf Wunsch des Kunden wahlweise in verschiedenen Varianten: z. B. Schadenquote bis 60 % - fünf Prozent Beitragsrückerstattung, Schadenquote ab 70 % - fünf Prozent Nachschlag. Haftpflichtgroßschäden ab 50000 Euro wirken sich dabei nicht aus. Weiterhin sind mitversichert: · Neuwertentschädigung für Lieferwagen im ersten Jahr · Sonderaufbauten/-ausstattung bis 50000 Euro ohne Zuschlag · grobe Fahrlässigkeit - ausgenommen bei Diebstahl, Drogen und Alkohol. Statt Vollkasko ist auch eine All-Risk-Deckung möglich - dann sind u. a. auch Marderbiss-Folgeschäden, unabhängig von Fahrzeugart, abgedeckt. Als Zusatzbausteine gibt es u. a. GAP-Deckung und einen Schutzbrief für Pkw, Lieferwagen sowie die Absicherung von Brems-, Betriebs- und reinen Bruchschäden für Lieferwagen usw. Angeboten wird zudem eine kostenlose Risk-Beratung ab jährlicher Nettoprämie von 50000 Euro sowie Risk-Coaching ab 100000 Euro Jahresprämie. Alte Leipziger. Mit aufpoliertem „Fuhrpark-Tarif“ geht die Alte Leipziger ab Januar 2009 an den Markt. Die Police ist für fünf bis 15 Fahrzeuge konzipiert. Der Fuhrparktarif bietet u. a. „Rabattretter“ in Haftpflicht und Kasko, Neuwertentschädigung bis 12 Monate, GAP-Deckung und 24-Stunden-Schadenmanagement. Reparatur in Partnerwerkstätten mindert den Selbstbehalt. Mitversichert sind außerdem grobe Fahrlässigkeit bei Pkw und elektronische und andere Zubehörteile bis 6000 Euro. Informationen und Tipps Angebote. Sie reichen von Spezialtarifen für Handwerker bereits ab einem Kfz, über Rahmenverträge für Miniflotten bis hin zu so genannten Flottentarifen für den größeren Fuhrpark. Die Grenzen sind dabei fließend. Anbieter. Alte Leipziger, Axa, Gerling/HDI, R+V, Signal Iduna, VHV, Zurich u. a. Checkliste. Das Kleingedruckte ist zu beachten, vgl. auch 31 Punkte - auch für Privatfahrzeuge - unter www.kfz-bedingungen.de. Prioritäten setzen. Man sollte nach Wichtigkeit ordnen und danach den günstigsten Anbieter auswählen. Ein Optimum bietet aber kein Versicherer. Verhandeln lohnt sich. Gerade für langjährige gewerbliche Kunden ist oft weit mehr drin als reiner Prämiennachlass. Bei Jahresprämien ab 3000 Euro aufwärts sollte man Versicherungsberater (gegen Honorar) oder Makler einschalten. Beim Privat-Pkw helfen auch Verbraucherzentralen per Computer-Check. Kündigen. Erst, wenn die Deckungszusage der neuen Gesellschaft vorliegt, sollte man kündigen - und das fristgemäß. Das heißt: vier Wochen zum Vertragsablauf. Am 30. November ist für die meisten Kfz-Verträge Ultimo - letzter Tag für den Eingang des Kündigungsschreibens beim Versicherer. C. Fritz Elektropraktiker, Berlin 62 (2008) 11 982 Jetzt bestellen! Kommentar mit Anwendungsempfehlungen zur Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR/LAR/RbALei) Firma/Name, Vorname Branche/Position z. Hd. Telefon Fax E-Mail Straße, Nr. Postfach Land/PLZ/Ort Datum Unterschrift 0811ep Ich bestelle zur Lieferung gegen Rechnung zzgl. Versandspesen zu den mir bekannten Geschäftsbedingungen beim huss-shop HUSS-MEDIEN Gmb H 10400 Berlin KUNDEN-NR. (siehe Adressaufkleber oder letzte Warenrechnung) Preisänderungen und Liefermöglichkeiten vorbehalten TIPP Enthält den Richtlinientext der MLAR und den Hinweis zu den abweichenden Richtlinientexten der baurechtlich eingeführten Leitungsanlagen-Richtlinien (LAR/RbALei) in den Bundesländern Die Kommentierung bezieht sich auf die einzelnen Absätze mit Praxisempfehlungen und die grafische Interpretation durch Zeichnungen und Maßangaben. Ausführliche Praxisempfehlungen und Praxisbeispiele helfen die Leitungsanlagen-Richtlinien bei bundesweiten Baustellen in die Praxis umzusetzen. Lippe/Wesche/Rosenwirth, Kommentar mit Anwendungsempfehlungen und Praxisbeispielen zur Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR/LAR/RbALei) 3., akt. u. erw. Aufl. 2007, 260 S., mit zahlr. Abb. u. Tab., Broschur, Bestell-Nr. 586 881 4, 96,00 Die Geltungsbereiche: - Leitungsanlagen in Flucht-und Rettungswegen - Leitungsdurchführungen durch feuerwiderstandsfähige Wände und Decken - Deckenabschottungsprinzip für Leitungsanlagen und Bodenabläufe - Installationsschachtprinzip nach DIN 4102-4 und -11 - Elektrischer Funktionserhalt von Leitungsanlagen - Systemböden-Richtlinie - Elt Bau-Verordnung für elektrische Betriebsräume Expl. Bestell-Nr. Titel /Stück 586 881 4 Kommentar mit Anwendungsempfehlungen und Praxisbeispielen zur Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR/LAR / RbALei) 96,00 HUSS-MEDIEN Gmb H 10400 Berlin Direkt-Bestell-Service: Tel. 030 42151-325 · Fax 030 42151-468 E-Mail: bestellung@huss-shop.de www.huss-shop.de
Autor
- C. Fritz
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