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Photovoltaik | Energietechnik/-Anwendungen | Innungen und Verbände

+++ News +++ Mini-Photovoltaik-Anlagen

VDE schlägt einfachere Regeln für Balkonkraftwerke vor

16.01.2023

Expertinnen und Experten des VDE erarbeiten ein Positionspapier, um die Installation und den Betrieb von Mini-PV-Anlagen zu erleichtern. Diese Systeme sollen sich flächendeckend ohne Abstriche bei der Sicherheit durchsetzen können. Schuko-Stecker können dabei unter bestimmter Voraussetzung geduldet werden.

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Mit sogenannten Balkonkraftwerken und weiteren Mini-Photovoltaik-Anlagen können Verbraucherinnen und Verbraucher eine gewisse Menge Strom selbst erzeugen, ihre Stromkosten reduzieren und einen Beitrag zur Energiewende leisten. Um die Verwendung von Mini-Energieerzeugungsanlagen zu vereinfachen, legt der VDE jetzt ein Positionspapier vor, das bereits seit vorigem Jahr ausgearbeitet wurde. VDE-Chef Ansgar Hinz: „Die Grundlage für die elektrische Sicherheit der Anlagen bildet das VDE-Vorschriftenwerk. Wir wollen mit den Vorschlägen zur Vereinfachung dazu beitragen, dass sich die Verwendung von Mini-Energieerzeugungsanlagen in der Zukunft flächendeckend durchsetzen kann, ohne dabei Abstriche bei der Sicherheit zu machen.“ In dem Positionspapier identifizieren Expertinnen und Experten des VDE fünf Punkte, von denen ausgehend das Regelwerk weiterentwickelt werden kann:

1. Einführung einer Bagatellgrenze bis 800 W
Auf europäischer Ebene wurde mit der Regulation for Generators (RFG) eine Bagatellgrenze bis 800 W eingeführt. Im Rahmen der europäischen Vereinheitlichung schlägt der VDE vor, diese Bagetellgrenze auch in Deutschland zu übernehmen. Somit wären Anlagen bis bis 800 W aus Sicht der Netzbetreiber nicht mehr als „netzrelevant“ anzusehen.

Damit einhergehend soll auch die Vornorm für Steckersolargeräte (VDE V 0126-95) an die 800 W Grenze angepasst werden und zum europäischen Standard ausgebaut werden. Diese Norm bietet Herstellern die Möglichkeit, steckerfertige Solargeräte als Gesamtsystem entwickeln und vertreiben zu können. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ermöglicht diese Norm, ein Balkonkraftwerk als geprüftes steckerfertiges Gesamtsystem kaufen zu können, denn bisher sind Balkonkraftwerke eine mitunter beliebige Zusammenstellung von Einzelkomponenten.

2. Mini-Energieerzeugungsanlagen dürfen an jedem Zählertyp verwendet werden
Eine weitere Forderung des VDE ist es, dass Mini-Energieerzeugungsanlagen bis zur Bagatellgrenze (also 800 W Systemgesamtleistung) an jedem Zählertypen verwendet werden dürfen. Zähler sollen im Rahmen der Bagatellgrenze auch rückwärts laufen dürfen. Verbraucher, die mit Hilfe einer solchen Anlage Stromkosten sparen wollen, müssten so nicht bis zum von der Bundesregierung beschlossenen Wechsel des Stromzählers zum Smart Meter warten.

3. Vereinfachte Anmeldung und Inbetriebsetzung
Um die bürokratischen Hürden auf ein Minimum zu reduzieren, sollte es in Zukunft nur noch nötig sein, die Mini-Energieerzeugungsanlage bei der Bundesnetzagentur an- bzw. abzumelden oder Änderungen an der Anlage zu melden.


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