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Bilder der alten Elektroinstallation vor Ort: Hier Kupferleitungen und Sicherungskasten in einer Wohnung in München (Quelle: Haselhuhn)
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Aus dem Facharchiv: Elektropraxis

Normung von Steckersolargeräten

19.12.2024

Wegen der hohen Endkundenpreise für Elektrizität ist das Interesse an Kleinst-PV-Anlagen auch in Deutschland stark gewachsen. Im Rahmen des Verbundprojektes Steckersolar wurde nun der Entwurf einer Produktnorm für Steckersolargeräte erarbeitet und untersucht, ob von den Komponenten alter Elektroinstallationen eine Brandgefahr ausgeht, wenn eine Mini-PV-Anlage oder ein sogenanntes Steckersolargerät mit einer maximalen Leistung von 600 W über Schukostecker an einen Endstromkreis angeschlossen wird.

Auch für die Inbetriebnahme einer Mini-PV-Anlage mit einer maximalen Leistung von 600 W besteht gemäß der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) [1] und der Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 [2] eine Anmeldepflicht beim zuständigen Netzbetreiber. Die Norm ermöglicht eine vereinfachte Inbetriebnahme von steckerfertigen PV-Anlagen unter festgelegten Bedingungen. Zudem müssen Endverbraucher ihre Mini-PV-Anlagen über das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren lassen.

Die Anforderungen für den Anschluss einer Mini-PV-Anlage an den Endstromkreis sind in der Vornorm DIN VDE V 0100-551-1 (VDE V 0100-551-1) [3] aufgeführt.

Vorhandene Einrichtungszähler müssen entweder über eine Rücklaufsperre verfügen oder gegen einen Zweirichtungszähler ausgetauscht werden. Zum Anschluss ist eine Energiesteckvorrichtung erforderlich.

Ob diese Energiesteckvorrichtungen mit Schuko-Steckern und Steckdosen realisierbar sind, ist umstritten. Steckersolargeräte mit Schukosteckern können die geforderten Sicherheitsanforderungen (Freischaltung der Steckkontakte, Isolationsüberwachung etc.) erfüllen. Ob dabei gealterte Stromkreise überlastet werden können, wurde im Rahmen des Projektes „Steckersolar“ untersucht.

Altersstruktur von Elektroinstallationen

Um zu verhindern, dass die Sicherheit der Gebäudeinstallation durch eine mit einem herkömmlichen Stecker ausgerüstete Mini-PV-Anlage negativ beeinflusst wird, sind weitere Überlegungen erforderlich.

Die erste Aufgabe des Projektes Steckersolar, das durch das Programm „WIPANO“ (Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen) gefördert wird, bestand darin, die Altersstruktur von Elektroinstallationen in Gebäuden in Deutschland zu ermitteln. 2011 führte die Fachhochschule Südwestfalen eine Studie dazu durch, deren Ergebnisse in einer ZVEI-Studie [4] veröffentlicht wurden. Ein wesentliches Ergebnis war, dass mehr als zwei Drittel der Elektroinstallationen in Gebäuden schon über 40 Jahre in Betrieb sind.

Aus dem grundsätzlichen Sanierungsstand sowie dem Gebäudealter konnten Rückschlüsse auf Alter der Elektroleitungen gewonnen werden. Etwa 80 % der älteren Gebäude bis 1950 sind saniert worden. Die übrigen Gebäude sind zum Teil stark sanierungsbedürftig. Gebäude der Jahre 1950 bis 1979 verfügen über die ältesten Elektroleitungen. Die Elektroinstallation wurde zumeist teilsaniert, wobei unter Putz verlegte Elektroleitungen dabei nicht erneuert wurden. Da es keine allgemeine Pflicht zur Erneuerung einer Elektroinstallation gibt, sind relativ viele historische Installationen noch in Betrieb. In den neuen Bundesländen wurden inzwischen sehr viele Anlagen saniert. Eine Besonderheit ist, dass in Ostdeutschland überwiegend Aluminiumleitungen zum Einsatz kamen.

Autor: R. Haselhuhn

Quellen

[1] Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) vom 1. November 2006 (BGBl. I S. 2477); zuletzt geändert durch Art. 35 G v. 23. 06. 2021 I 1858.

[2] VDE-AR-N 4105 Anwendungsregel:2018-11 Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz – Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz.

[3] DIN VDE V 0100-551-1 (VDE V 0100-551-1):2018-05 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 5-55: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Andere [1] Betriebsmittel – Abschnitt 551: Niederspannungsstromerzeugungseinrichtungen – Anschluss von Stromerzeugungseinrichtungen für den Parallelbetrieb mit anderen Stromquellen einschließlich einem öffentlichen Stromverteilungsnetz.

[4] Zustandserhebung elektrischer Anlagen für Gebäude Herausgeber; ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik-und Elektronikindustrie e. V., Fachverband Elektroinstallationssysteme, Frankfurt am Main, Oktober 2015.

Der vollständige Artikel ist in unserem Facharchiv nachzulesen.