Aus dem Facharchiv: Lernen & Können
Typische Fehler in der Elektroinstallation – Leuchten
Moderne Leuchten geben heutzutage wesentlich weniger Energie in Form von Wärme an ihre Umgebung ab als dies noch vor einigen Jahren der Fall war. Dennoch darf das Brandrisiko durch Leuchten nach wie vor nicht unterschätzt werden. Angelehnt an das Web-Lernmodul „Leuchten“ [1] des GDV werden entsprechende Schutzmaßnahmen im Folgenden näher erläutert.
Im Folgenden werden einige Beispiele für Leuchtenkennzeichnungen erläutert (siehe auch VdS 2005 und [2]):
F in Dreieck ist ein veraltetes, aber noch gebräuchliches Montagekennzeichen. Leuchten, die unmittelbar auf nichtbrennbaren, schwer oder normal entflammbaren Baustoffen angebracht werden dürfen, wurden damit versehen. Diese Leuchten benötigen seit April 2012 kein spezielles Kennzeichen mehr.
M in Dreieck kennzeichnet Leuchten mit Entladungslampen, die für die Installation in und an Einrichtungsgegenständen, z. B. Möbel, geeignet sind.
D in Dreieck kennzeichnet Leuchten mit begrenzter Oberflächentemperatur. Bei diesen Leuchten können sich keine brennbaren Stäube oder Fasern in gefährlicher Menge anlagern, sodass sie für feuergefährdete Betriebsstätten geeignet sind. Die Hersteller von Leuchten sind verpflichtet, die zulässigen Ein und Anbaumöglichkeiten für die Leuchten mit einer Montageanleitung zu versehen.
(gekürzt)
Auswahl und Montage von Leuchten
Wärmestau vermeiden. Bei der Auswahl und der Errichtung von Leuchten ist grundsätzlich darauf zu achten, dass kein Wärmestau entsteht, da sonst Brandgefahr besteht. Die beim Betrieb entstehende Wärme muss hinreichend abgeführt werden. Dazu sind die Regelungen in DIN VDE 0100559 zu beachten.
Schutzglas in Leuchten: Beim Wechseln von Leuchtmitteln bei Entladungslampen, z. B. Quecksilberdampflampen, ist besonders darauf zu achten, dass die Schutzgläser wieder eingesetzt werden. Bei fehlendem Schutzglas ist die Leuchte außer Betrieb zu nehmen. Beim Zerplatzen von Leuchtmitteln besteht die Gefahr, dass herabfallende heiße Bauteile brennbare Materialien entzünden. Deshalb ist auch hier immer ein Mindestabstand zu brennbaren Materialien zu berücksichtigen.
Feuergefährdete Betriebsstätte: In feuergefährdeten Betriebsstätten sind Leuchten einzusetzen, die den Anforderungen gemäß VdS 2033 entsprechen.
Landwirtschaft und Gartenbau: Bei landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Anwesen ist generell mit einer erheblichen Feuergefährdung durch Staub oder Fasern zu rechnen. Häufig sind zusätzlich Feuchtigkeit oder Nässe vorzufinden. Daher sind die Anmerkungen und Forderungen gemäß VdS 2067 besonders zu beachten.
Literatur
[1] Web-Lernmodul des GDV „Leuchten“: vds-industrial.de
[2] Baade, W.: Errichtung von Beleuchtungsanlagen (Teil 1 bis 5). Elektropraktiker Berlin 67(2013)7–11, Lernen und Können
Autor: M. Heberer
Der vollständige Beitrag ist in unserem Facharchiv nachzulesen.
Bild 2: Lichterzeugung bei Entladungslampen (Prinzip) (Bild: GDV-Lernmodul)

