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(Bild 1) In Glühlampen wird Licht über den Umweg „Wärme“ erzeugt (Bild: GDV­-Lernmodul)
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Aus dem Facharchiv: Lernen & Können

Typische Fehler in der Elektroinstallation – Leuchten

24.04.2019

Moderne Leuchten geben heutzutage wesentlich weniger Energie in Form von Wärme an ihre Umgebung ab als dies noch vor einigen Jahren der Fall war. Dennoch darf das Brandrisiko durch Leuchten nach wie vor nicht unterschätzt werden. Angelehnt an das Web-Lernmodul „Leuchten“ [1] des GDV werden entsprechende Schutzmaßnahmen im Folgenden näher erläutert.

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Im Folgenden werden einige Beispiele für Leuchtenkennzeichnungen erläutert (siehe auch VdS 2005 und [2]):

F in Dreieck ist ein veraltetes, aber noch ge­bräuchliches Montagekennzeichen. Leuchten, die unmittelbar auf nichtbrenn­baren, schwer oder normal entflammba­ren Baustoffen angebracht werden dürfen, wurden damit versehen. Diese Leuchten benötigen seit April 2012 kein spezielles Kennzeichen mehr.

M in Dreieck kennzeichnet Leuchten mit Ent­ladungslampen, die für die Installation in und an Einrichtungsgegenständen, z. B. Möbel, geeignet sind.

D in Dreieck kennzeichnet Leuchten mit be­grenzter Oberflächentemperatur. Bei die­sen Leuchten können sich keine brenn­baren Stäube oder Fasern in gefährlicher Menge anlagern, sodass sie für feuerge­fährdete Betriebsstätten geeignet sind. Die Hersteller von Leuchten sind verpflich­tet, die zulässigen Ein­ und Anbaumög­lichkeiten für die Leuchten mit einer Montageanleitung zu versehen.

(gekürzt)

Auswahl und Montage von Leuchten

Wärmestau vermeiden. Bei der Auswahl und der Errichtung von Leuchten ist grundsätzlich darauf zu achten, dass kein Wärmestau entsteht, da sonst Brandgefahr besteht. Die beim Betrieb entste­hende Wärme muss hinreichend abgeführt werden. Dazu sind die Regelungen in DIN­ VDE 0100­559 zu beachten.

Schutzglas in Leuchten: Beim Wechseln von Leuchtmitteln bei Entladungslampen, z. B. Quecksilberdampflampen, ist be­sonders darauf zu achten, dass die Schutzgläser wieder eingesetzt werden. Bei fehlendem Schutzglas ist die Leuchte außer Betrieb zu nehmen. Beim Zerplat­zen von Leuchtmitteln besteht die Gefahr, dass herabfallende heiße Bauteile brenn­bare Materialien entzünden. Deshalb ist auch hier immer ein Mindestabstand zu brennbaren Materialien zu berücksichti­gen.

Feuergefährdete Betriebsstätte: In feuergefährdeten Betriebsstätten sind Leuchten einzusetzen, die den An­forderungen gemäß VdS 2033 entspre­chen.

Landwirtschaft und Gartenbau: Bei landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Anwesen ist generell mit einer erheblichen Feuergefährdung durch Staub oder Fasern zu rechnen. Häufig sind zu­sätzlich Feuchtigkeit oder Nässe vorzu­finden. Daher sind die Anmerkungen und Forderungen gemäß VdS 2067 besonders zu beachten.

Literatur
[1] Web-Lernmodul des GDV „Leuchten“: vds-industrial.de
[2] Baade, W.: Errichtung von Beleuchtungsanlagen (Teil 1 bis 5). Elektropraktiker Berlin 67(2013)7–11, Lernen und Können

Autor: M. Heberer

Der vollständige Beitrag ist in unserem Facharchiv nachzulesen.

Bild 2: Lichterzeugung bei Entladungslampen (Prinzip) (Bild: GDV­-Lernmodul)


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