
Lernen & Können
Typische Fehler in der Elektroinstallation – Erst- und Wiederholungsprüfungen
Obwohl es für die Prüfung elektrischer Anlagen vor der ersten Inbetriebnahme sowie für Wiederholungsprüfungen eindeutige Bestimmungen gibt, wird dieser Aspekt immer wieder vernachlässigt oder sogar ignoriert.
Häufig finden diese Prüfungen gar nicht oder mit zu großen Prüfzyklen statt und sind ungenügend dokumentiert. Dabei lassen sich dadurch installierte Fehler oder während des Betriebes aufgetretene Mängel erkennen. Außerdem wird mit dem Prüfergebnis der Zustand der Anlage dokumentiert und kann zugleich als Nachweis für die ordnungsgemäße Arbeit dienen. Angelehnt an das Web-Lernmodul „Erst- und Wiederholungsprüfungen“ [1] des GDV werden entsprechende fachgerechte Maßnahmen im Folgenden näher erläutert.
Pflicht und Nutzen der Erstprüfung
Ein großer Teil der Brände, die durch elektrische Anlagen hervorgerufen werden, können durch Prüfungen verhindert werden. Erstprüfungen erfolgen vor der Inbetriebnahme und Wiederholungsprüfungen während der gesamten Nutzungsdauer der elektrischen Anlage. Erstprüfungen von elektrischen Anlagen sind nach Gesetzen, Verordnungen und anerkannten Regeln der Technik gefordert. Anforderungen zu solchen Prüfungen sind z. B. beschrieben in:
- Industrienorm DIN VDE 0100-600,
- Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 (vormals berufsgenossenschaftliche Vorschrift – BGV A3),
- Technische Prüfverordnungen für Sonderbaurecht.
Nach der vom Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik e. V. (VDE) veröffentlichten Vorschrift VDE 0100-600 muss jede Anlage – soweit sinnvoll durchführbar – während der Errichtung und nach Fertigstellung geprüft werden, bevor sie vom Benutzer in Betrieb genommen wird. Diese Erstprüfung muss von einer entsprechend befähigten Elektrofachkraft durchgeführt werden (Bild).
Auch in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 3 steht in der Durchführungsanweisung zu § 5 Abs. 1: „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur in ordnungsgemäßem Zustand in Betrieb genommen werden und müssen in diesem Zustand erhalten werden.“ Um sicherzustellen, dass die Anforderungen der elektrotechnischen Regeln eingehalten werden, sind entsprechende Prüfungen durchzuführen. Für ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind die Forderungen hinsichtlich der Prüffrist sowie der Prüfer erfüllt, wenn folgende Festlegungen eingehalten werden (Tabelle 1).
Besichtigen, Erproben, Messen
Bei der Erstprüfung gilt das Schema „Besichtigen, Erproben, Messen“. Beim Besichtigen wird festgestellt, ob die elektrische Anlage den Sicherheitsvorschriften entspricht, ob die Betriebsmittel normgerecht ausgewählt und errichtet wurden und ob Beschädigungen erkennbar sind.
Unter anderem ist durch Besichtigungen Folgendes zu prüfen:
- Schutz gegen elektrischen Schlag durch Abdeckungen und Umhüllungen (Basisschutz),
- Schutz gegen thermische Einflüsse,
- Vorhandensein von Brandschottungen und anderen Vorkehrungen gegen die Ausbreitung von Feuer,
- Auswahl der Kabel, Leitungen und Stromschienen nach Strombelastbarkeit und Spannungsfall,
- Auswahl und Einstellung von Schutz- und Überwachungseinrichtungen,
- Auswahl der Betriebsmittel unter Berücksichtigung der äußeren Einflüsse, beispielsweise der IP-Schutzart,
- Kennzeichnung der Neutral- und Schutzleiter sowie der Stromkreise, Sicherungen, Schalter und Klemmen,
- Vorhandensein und Vollständigkeit der Dokumentationen und Schaltungsunterlagen
- sowie ordnungsgemäße Ausführung aller elektrischen Verbindungen.
Die anschließenden Messungen sollen gewährleisten, dass Grenzwerte oder spezielle Anforderungen erfüllt werden. Messungen dürfen nur mit geeigneten Prüfmitteln durchgeführt werden, die wiederum anderen Normen unterliegen.
