In der Praxis taucht immer wieder die Frage auf, welche Dokumente der Elektroinstallateur dem „Häuslebauer” bei der Abnahme der elektrischen Anlage zu übergeben hat. Bereits im Vorfeld können zwischen Bauträger und Elektrohandwerksbetrieb sowie Bauträger und Bauherr Vereinbarungen für eine qualitativ gute und lückenlose Dokumentation getroffen werden, um die notwendige Rechtssicherheit für den Betreiber zu schaffen.