Aus dem Facharchiv: Normen und Vorschriften
TAR Niederspannung – Neue Anwendungsregeln für Anlagen - VDE-AR-N 4100 2019-04 (Anwendungsregel) (Teil 1)
Diese VDE-Anwendungsregel fasst die wesentlichen Gesichtspunkte zusammen, die beim Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz des Netzbetreibers zu beachten sind.
VDE-AR-N 4100 2019-04 (Anwendungsregel)
Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Niederspannung))
Die VDE-Anwendungsregel dient gleichermaßen dem Netzbetreiber wie dem Errichter als Planungsunterlage und Entscheidungshilfe. Außerdem erhält der Betreiber wichtige Informationen zum Betrieb solcher Anlagen.
Die Technischen Anschlussregeln VDE-AR-N 4100 (TAR-Niederspannung) und die VDE-AR-N 4105 definieren die wesentlichen Anforderungen, die beim Anschluss und Betrieb von neuen elektrischen Anlagen zu beachten sind. Die Anwendungsregeln kommen auch zur Anwendung, wenn eine bestehende Kundenanlage erweitert oder geändert wird.
Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Photovoltaikanlage um weitere Solarmodule und Wechselrichter ergänzt wird. Für den erweiterten Teil der Photovoltaikanlage gelten zum Zeitpunkt der Inbetriebsetzung die aktuellen gültigen technischen Anforderungen.
Anwendungsbeginn und Übergangsfristen der Technischen Anschlussregeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Netz und deren Betrieb.
Die VDE-AR-N 4100 ist am 08. März 2019 in das VDE-Vorschriftenwerk aufgenommen worden und trägt das Ausgabedatum 1. April 2019 (VDE-AR-N 4100:2019-04).
Anwendungsbeginn der TAR Niederspannung ist damit der 01.04.2019. Die VDE-AR-N 4105 (VDE-AR-N4105:2018-11) ist bereits seit 1. November 2018 in Kraft. Die Übergangsfristen in beiden Anwendungsregeln sind mit 26. April 2019 angegeben.
Eine Mischung aus neuen und den bislang gültigen Regelwerken für eine neue oder einen zu erweiternden Teil einer Kundenanlage ist nicht zulässig. Es müssen entweder die neuen Anwendungsregeln oder die bisher gültigen Regelwerke vollumfänglich angewendet werden.
Wichtig für alle Anwender
Mit der neuen TAR Niederspannung entsteht ein neues, einheitliches Basisregelwerk für diese Spannungsebene. Derzeit sind für den Netzanschluss von Kundenanlagen an Niederspannungsnetze noch neun bundesweit gültige Regelwerke im Einsatz. Mit der Inkraftsetzung dieser VDE-Anwendungsregel werden diese ersetzt und außer Kraft gesetzt. Die unten aufgeführten Regelwerke dürfen nicht mehr angewendet werden:
• VDN-Richtlinie Überspannungs-Schutzeinrichtungen Typ 1;
• VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4101, Anforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen im Niederspannungsnetz;
• VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4102, Anschlussschränke im Freien am Niederspannungsnetz der allgemeinen Versorgung;
• VDN-Richtlinie Notstromaggregate, Ausgabe 2004;
• die technischen Anforderungen an den Zugang zu Niederspannungsnetzen des DistributionCode 2007;
• VDEW-Materialie M-38/97 „Anforderungen an Plombenverschlüsse“, Ausgabe 1997
Bereits zurückgezogen ist die DIN VDE 0100-732: Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1 000 V – Hausanschlüsse in öffentlichen Kabelnetzen.
Darüber hinaus wurden die technischen Inhalte folgender Regelwerke übernommen und weiterentwickelt:
• FNN-Hinweis Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz, 2016;
• Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz, TAB 2007 (Bundesmusterwortlaut).
Ab dem 27. April 2019 ist die VDE-AR-N 4100:2019-04 anzuwenden – auch für Erzeugungsanlagen, die ab dem 27. April 2019 an das Niederspannungsnetz angeschlossen werden und keine sogenannten „Bestandsanlagen“ nach § 118 Absatz 25 des Energiewirtschaftsgesetzes sind.

