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Elektroauto an der Ladesäule (Foto: Pixabay)
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Elektromobilität

Strompreis-Chaos an den Ladesäulen

11.02.2019

Die Besitzer von Elektroautos haben nicht nur mit zu geringen Reichweiten der Fahrzeuge zu kämpfen. Wer seinen Stromer laden will, steht jedes mal vor einer Herausforderung. Im Gegensatz zu herkömmlichen Tankstellenbetreibern scheint man in der Preisgestaltung an den Ladesäulen sehr einfallsreich zu sein.

Freie Ladesäulen sind in Deutschland noch immer Mangelware, aber es gibt sie. Die richtigen Probleme beginnen für Besitzer eines Elektroautos mit dem Erreichen einer freien Lademöglichkeit. Tankdeckel auf, Zapfpistole rein und tanken gilt nur für Benziner oder Diesel. Selbst wer mit Gas fährt, hat weniger Probleme beim Tanken als jene Autobesitzer, die ihre Wagen mit Strom befüllen wollen.

Apps, Chips und Ladekarten

Voraussetzung ist entweder eine Ladekarte, ein RFID-Chip, eine Smartphone-App oder die Ladesäule wird per SMS freigeschaltet. Alleine bis zu zehn verschiedene Ladekarten sind notwendig, wenn man in ganz Deutschland tanken will. Hat man diese Hürde erfolgreich gemeistert, kann man sich endlich durch den Tarifdschungel kämpfen – doch spätestens da vergeht einem dann die Lust. In Deutschland gibt es derzeit etwa 13.500 öffentliche und teilöffentliche Ladepunkte. Die Tarife gestalten die Anbieter in etwa genauso variantenreich. Anbieter Ionity rechnet an 21 Schnellladesäulen pauschal acht Euro pro für jeden Ladevorgang ab. Die Telekom bietet Kunden ein zeitbasiertes Modell, bei dem E-Autobesitzer zwei Cent je Minute zahlen müssen – unabhängig von der Ladeleistung der Zapfsäule. Der Aktionstarif gilt vorerst bis Ende März. Anbieter Allego verlangt einen Festpreis von 5,45 Euro und an Schnelladesäulen eine Pauschale von 7,90 Euro.

Teure Autobahnladesäulen

Wer seinen Stromer über einen Roamingdienstleister wie New Motion mit neuer Energie bestücken will, benötigt Ladekarten oder Apps. Roaming-Verbündete sind eine Gemeinschaft aus Stadtwerken oder anderen Dienstleistern, die ein deutschland- oder europaweites Laden über eine einzige App oder Ladekarte anbieten. In Hannover tanken Stromer bei den Stadtwerken enercity mit der Ladekarte der New Motion. Jedoch befindet sich auch bei dieser Variante mehr als nur eine Ladekarte in Umlauf, da die Ladesäulen verschiedene Betreiber haben. Eine Regel gilt bei Stromern, Benzinern und Diesel jedoch gleichermaßen: Auf der Autobahn wird Tanken richtig teuer.

Vergleichbarkeit und Transparenz gefordert

Bisher sind Ladesäulen nicht eichrechtskonform. Zum 01. April 2019 ändert sich das. Betreiber müssen in ihre Ladepunkte spezielle Messsysteme einbauen, die aufzeichnen, wie viel Strom wann und zu welcher Zeit ein Elektroautobesitzer lädt. Außerdem muss  kilowattstundengenau abgerechnet werden. Spätestens dann sollte der Autofahrer wissen, was die Kilowattstunde kostet, bevor er mit dem Ladevorgang beginnt. Damit sind Angebote wie die Flatrates von Ionity ab 01. April 2019 juristisch unzulässig. Mit der neuen Regelung will man das Vertrauen der Verbraucher in die Elektromobilität stärken. Betreiber scheinen hingegen die Regeländerungen nicht zu akzeptieren und wollen sie offenbar ignorieren. Die Kosten und deren Folgen sind bislang nicht abschätzbar. Viele Betreiber schaffen es schlicht nicht, ihre Ladesäulen in den verbleibenden sechs Wochen umzurüsten. Das ist nicht das einzige Problem, denn es gibt 2.566 Einrichtungen mit zwei Ladepunkten und 1.081 mit einem Ladepunkt, die nicht umrüstbar sind. Die müssten ab April vom Netz genommen werden.

Auf den Strom kommt es an

Eine Fristverlängerung für die Aussetzung des Eichrechts und der Preisangaben-Verordnung wird es nicht geben. Die Betreiber müssen handeln. Nicht nur die Umrüstung scheint problematisch zu werden. Es gibt bisher keine technische Möglichkeit, um eichrechtskonformen Gleichstrom zu messen. So können Anbieter die gestellten Anforderungen ab 01. April 2019 gar nicht erfüllen. Eichrechtskonforme AC-Ladesäulen müssen erst entwickelt werden. Gleichstromlader der alten Generation könnten mit Ausnahmegenehmigungen weiter betrieben werden. Wechselstromanlagen lassen sich hingegen einfacher umrüsten, denn für die gibt es zumindest die Messgeräte. Um ein Ordnungswidrigkeitsverfahren abzuwenden, wird es voraussichtlich reichen, wenn die Anbieter eine Absichtserklärung und einen Nachrüstplan bei den Eichbörden vorlegen. Eine Klagewelle ist jedoch nicht zu erwarten, sagen Branchenexperten, da die zuständigen Behörden offenbar ein Auge zudrücken werden. Aus dem Bundeswirtschaftsministerium ist ebenfalls zu hören, dass man nicht die bestrafen kann, „die bei der Elektromobilität als Pioniere vorangegangen sind“. Betreiber wie Ionity wollen neue Preismodelle vorlegen, die die Anforderungen an die Preisangaben-Verordnung erfüllen. Ob mit der kilowattstundengenauen Abrechnung das letzte Wort bei den Preismodellen gesprochen ist, bleibt jedoch fraglich. Die Modelle erinnern an frühere Handyrechnungen. Für ihre Smartphones zahlen die Besitzer heute eine Flatrate.