Aus dem Facharchiv: Leseranfrage
Steckdosenleiste mit ominösem Schutzleiter
Sind Steckdosenleisten mit herausgeführtem Schutzleiter zulässig?
Frage:
Meine Kollegen und ich prüfen aktuell ortsveränderliche Betriebsmittel. Nun sind wir auf eine Steckdosenleiste gestoßen, deren Schutzleiter über eine kleine Bohrung herausgeführt wurde. Leider kann ich zu diesem Thema keine Aussagen finden. Ist das oder war das irgendwann einmal zulässig?
Antwort:
Vorweg. Es ist doch erstaunlich, auf welche Ideen die Hersteller elektrischer Betriebsmittel kommen. Wobei ich davon ausgehe, dass diese Ausführung nicht von einem ernst zu nehmenden Hersteller vertrieben wird. Eher denke ich an eine „Eigenvariante“ eines „Betriebselektrikers“ in einem branchenfremden Betrieb, der das Thema Schutz gegen elektrischen Schlag sehr eigen betrachtet.
Grundsätzliches. Eine solche Steckdosenleiste entspricht (und sie entsprach auch nie) weder einer VDE-Bestimmung, noch der Niederspannungsrichtlinie. Zwar mag dieses Betriebsmittel, in seiner ursprünglichen Ausführung, einer VDE-Bestimmung entsprochen haben, fakt ist aber, dass für den herausgeführten Schutzleiter nachträglich eine Bohrung vorgesehen wurde. Somit wurde diese Person, die diese Bohrung hergestellt hatte, zum Hersteller, welcher die Konformität mit der Niederspannungsrichtlinie herzustellen hat.
Vermutlicher Zweck. Ich könnte mir zwei Gründe für den herausgeführten grün-gelben Leiter vorstellen.
Der erste Grund wäre die Verunsicherung, die allgemein vorherrscht, welche leitfähigen Teile in den Schutzpotentialausgleich über die Haupterdungsschiene bzw. in einen zusätzlichen (örtlichen) Schutzpotentialausgleich einzubeziehen sind.
Betrachten wir beispielsweise einen Metalltisch: Zum Schutzpotentialausgleich über die Haupterdungsschiene gilt, dass es sich bei einem Metalltisch nicht um ein fremdes leitfähiges Teil handelt, welches ein Potential einführen kann, sodass dieser Schutzpotentialausgleich nicht relevant ist. Keinesfalls könnte ein solcher Schutzpotentialausgleich über ein ortsveränderliches Betriebsmittel realisiert werden.