Wir forschen in unserem Hochschulinstitut an leistungselektronischen Aufbauten/Prototypen und elektrischen Antriebssystemen vorwiegend im Niederspannungsbereich (AC 1 000 V/DC 1 500 V) mit Strömen bis 1 000 A. Aufgrund von Baumaßnahmen mussten wir einen Teil der elektrotechnischen Test- und Prüfaufbauten in ein der Uni gehörendes Gebäude mit einem Laborraum auslagern. Das betreffende Labor ist nicht als elektrotechnisches Labor konzipiert, d. h. wir haben dort nur eine bestimmte Fläche zugewiesen bekommen. Es haben auch elektrotechnische Laien Zugang. Die Fläche wird durch uns mittels Scherengitter abgesperrt und mit Warnschildern (Warnung vor gefährlicher elektrischer Spannung) „Zutritt für Unbefugte verboten“ versehen. Unsere Test- und Prüfaufbauten werden aus geprüften geregelten Spannungsquellen mit Strombegrenzung, die in ein 19“-Rack berührungssicher eingebaut werden, versorgt. Die Test- und Prüfaufbauten befinden sich berührsicher in einer mit einem Sicherheitsverschluss versehenen mobilen Test-Klimakammer (Industrielles Produkt) und werden über spezielle Anschlussleitungen versorgt. Die Messtechnik ist durch LWL-Kabel galvanisch getrennt. Die Bedienung der Geräte bzw. der Aufbau werden ausschließlich von wissenschaftlichen Mitarbeitern, welche ein- und unterwiesen sind, bedient. In unserem Bereich habe ich lokal wirkende Not-Aus installiert. Eine Gefährdungsbeurteilung wird für unseren Bereich erstellt, inklusive der Gegebenheiten des allgemeinen Laborbetriebes.
Die für den allgemeinen Laborbetrieb zuständige SiFa ist mit den von mir beschriebenen Maßnahmen nicht einverstanden und bemängelt, dass ja andere Kolleginnen und Kollegen, welche elektrotechnische Laien sind, weiterhin Zugang zum Labor haben und einer erhöhten elektrischen Gefährdung ausgesetzt sind. Die SiFa ist der Ansicht, dass das Labor dann zu einem in Gänze elektrischen Betriebsraum wird, welcher nicht segmentiert werden darf. Sie ist der Meinung, dass unsere Maßnahmen gegen das TOP-Prinzip verstoßen, da es nur organisatorische Maßnahmen sind und keine technischen. Des Weiteren empfiehlt die SiFa eine Segmentierung durch eine fest verschraubte Gitterwand mit Schließanlage, um die Berührungssicherheit zu gewährleisten. Nach der mir vorliegenden EltBauVo erfüllt das Labor nicht einen Punkt gemäß der Definition für einen elektrischen Betriebsraum, geschweige denn einer abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätte. Ich sehe auch nicht, das hier die Normen DIN VDE 0100-731 und/oder DIN VDE 0100-200 zur Anwendung kommen müssen. Für mich ist das eine abgesperrte Fläche mit elektrotechnischen Test- und Prüfaufbauten, auf der wir gemäß der BetrSichV, VDE 0105-100, DIN VDE 0100-723, DIN VDE 0100-410, VDE 0100-430 die Sicherheit ausreichend gewährleisten. Wie ist Ihre Sichtweise zu dem geschilderten Sachverhalt?