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Elektrotechnik | Elektrosicherheit | Schutzmaßnahmen

Steckdosenleiste mit ominösem Schutzleiter

ep2/2020, 1 Seite

Meine Kollegen und ich prüfen aktuell ortsveränderliche Betriebsmittel. Nun sind wir auf eine Steckdosenleiste gestoßen, deren Schutzleiter über eine kleine Bohrung herausgeführt wurde. Leider kann ich zu diesem Thema keine Aussagen finden. Ist das oder war das irgendwann einmal zulässig?


Vorweg. Es ist doch erstaunlich, auf welche Ideen die Hersteller elektrischer Betriebsmittel kommen. Wobei ich davon ausgehe, dass diese Ausführung nicht von einem ernst zu nehmenden Hersteller vertrieben wird. Eher denke ich an eine „Eigenvariante“ eines „Betriebselektrikers“ in einem branchenfremden Betrieb, der das Thema Schutz gegen elektrischen Schlag sehr eigen betrachtet.

Grundsätzliches. Eine solche Steckdosenleiste entspricht (und sie entsprach auch nie) weder einer VDE-Bestimmung, noch der Niederspannungsrichtlinie. Zwar mag dieses Betriebsmittel, in seiner ursprünglichen Ausführung, einer VDE-Bestimmung entsprochen haben, fakt ist aber, dass für den herausgeführten Schutzleiter nachträglich eine Bohrung vorgesehen wurde. Somit wurde diese Person, die diese Bohrung hergestellt hatte, zum Hersteller, welcher die Konformität mit der Niederspannungsrichtlinie herzustellen hat.

Vermutlicher Zweck. Ich könnte mir zwei Gründe für den herausgeführten grün-gelben Leiter vorstellen.

Der erste Grund wäre die Verunsicherung, die allgemein vorherrscht, welche leitfähigen Teile in den Schutzpotentialausgleich über die Haupterdungsschiene bzw. in einen zusätzlichen (örtlichen) Schutzpotentialausgleich einzubeziehen sind.

Betrachten wir beispielsweise einen Metalltisch: Zum Schutzpotentialausgleich über die Haupterdungsschiene gilt, dass es sich bei einem Metalltisch nicht um ein fremdes leitfähiges Teil handelt, welches ein Potential einführen kann, sodass dieser Schutzpotentialausgleich nicht relevant ist. Keinesfalls könnte ein solcher Schutzpotentialausgleich über ein ortsveränderliches Betriebsmittel realisiert werden.

Eventuell könnte es sich bei einem solchen Tisch um Teil eines Unterrichtsraumes mit Experimentiereinrichtungen nach DIN VDE 0100-723 (VDE 0100-723) [1] handeln. Hierfür wird im Abschnitt 723.413.1.2.2 von DIN VDE 0100-723 (VDE 0100-723) [1] folgendes gefordert: „Abweichend von den Festlegungen müssen in Unterrichtsräumen mit Experimentiereinrichtungen alle berührbaren fremden leitfähigen Teile mit Potentialausgleichsleitern untereinander und mit dem Schutzleiter der Stromversorgung verbunden werden. Der Querschnitt muss mindestens 4 mm2 Cu betragen.“

Dieser Schutzpotentialausgleich muss aber fest errichtet werden und darf auch nicht über ein ortsveränderliches Betriebsmittel zugeführt werden.

Der zusätzliche (örtliche) Schutzpotentialausgleich nach Abschnitt 415.2 von DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410) [2] ist hierbei auch nicht relevant, da dieser nur bei nicht erfüllter Abschaltbedingung anzuwenden ist.

Der zweite Grund, für das Herausführen eines Leiters, könnte sein, dass auf dem Metalltisch empfindliche Bauteile bearbeitet werden, die vor Zerstörung durch eine elektrostatische Entladung (ESD, Electro-Static Discharge) zu schützen sind. Hierfür wird häufig, zum Ableiten statischer Aufladungen, eine Verbindung zwischen solchen leitfähigen Metalltischen und dem geerdeten Schutzleiter hergestellt. Formal dürfte dieser Leiter dann aber nicht mit grün-gelber Isolierung ausgeführt sein.

Fazit. Solche Steckdosenleisten sollte der Anfragende sofort aus dem Verkehr ziehen, um zu verhindern, dass Personen auf dumme Gedanken kommen und ggf. mit diesem Schutzleiter „Unfug“ treiben.

Quellen

DIN VDE 0100-723 (VDE 0100-723):2005-06 Errichten von Niederspannungsanlagen – Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Teil 723: Unterrichtsräume mit Experimentiereinrichtungen.

DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2018-10 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 4-41: Schutzmaßnahmen – Schutz gegen elektrischen Schlag.


Autor
  • W. Hörmann
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