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Photovoltaik | Fortbildung

Seminar zum Sonderpreis: Gefährdungsbeurteilung

21.11.2013

Die Forderung nach Gefährdungsbeurteilungen von Arbeitsplätzen bzw. Tätigkeiten durch das Arbeitsschutzgesetz wurde seit Oktober 2002 durch die Betriebssicherheitsverordnung auf Arbeitsmittel wesentlich erweitert. Betreiber von elektrischen Arbeitsmitteln, Maschinen und Anlagen müssen im Problemfall eine Gefährdungsbeurteilung vorlegen können.

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Dabei sind auch gefährliche Wechselwirkungen zu bewerten und minimieren, die durch Arbeitsmittel, Gefahrstoffe, Mitarbeiterqualifi kation und Umgebungseinflüsse entstehen können.

Nach dem Seminar sind Sie in der Lage

  • notwendige Gefährdungsbeurteilungen rechtssicher zu erstellen

  • formelle Vorgaben und Mindestinhalte einer Gefährdungsbeurteilung einzuhalten

  • elektrische Gefährdungen zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen

  • Gruppen von zu Bewertenden elektrischen Tätigkeiten zusammenzufassen

  • Clusterbildung von Arbeitsmitteln vorzunehmen und Prüffristen zuzuweisen

  • aus den Gefährdungsbeurteilungen resultierende Arbeitsanweisungen zu erstellen


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