Nach der gültigen Betriebssicherheitsverordnung (§ 3) sind für alle Arbeitsmittel Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen und zu dokumentieren. Obwohl diese Verordnung seit 3.10.2002 gültig ist, erhalte ich bisher von keiner Seite eine Unterstützung für die Erstellung dieser Gefährdungsbeurteilungen für elektrische Betriebsmittel (mein Verantwortungsbereich). Der Arbeitsumfang ist gewaltig, weil viele verschiedene Arbeitsmittel zu beurteilen sind (vom Lötkolben über Messgeräte, Werkzeuge bis zu Kopierern). Kann hier und von wem eine Unterstützungsleistung angeboten werden? Bisher liegt mir nur ein Beispiel einer Gefährdungsbeurteilung für eine elektrische Schlagbohrmaschine vor.