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ep4/2013, 1 Seite
BETRIEBSFÜHRUNG Elektropraktiker, Berlin 67 (2013) 4 267 KURZ INFORMIERT App ergänzende Gefährdungsbeurteilung Die BG ETEM hat für ihre Mitgliedsbetriebe eine App für Smartphones entwickelt. Mit ihr kann eine „Ergänzende Gefährdungsbeurteilung für Bau- und Montagestellen“ direkt vor Ort auf dem Smartphone erstellt werden. Die App enthält eine Checkliste, die auf der Bau- oder Montagestelle abgearbeitet wird. So kann die im Betrieb erstellte Gefährdungsbeurteilung sehr einfach um aktuelle Informationen von der Baustelle ergänzt werden. Die fertige Dokumentation lässt sich direkt aus der App heraus als PDF-Dokument per E-Mail an den Betrieb senden. Die App steht im App-Store von Apple sowie für Smartphones mit Android-Betriebssystem im Google-Play-Store kostenfrei zum Download bereit. Gefährdungsbeurteilung für Solaranlagen Die BG ETEM entwickelte speziell für die Montage von Photovoltaik (PV)- und Solar-Anlagen eine praxisgerechte Software, mit der die Gefährdungsbeurteilung unkompliziert erledigt werden kann. Das Programm soll helfen, schweren Unfällen bei Montage, Wartung und Instandhaltung von PV-Anlagen vorzubeugen. Wie bei einer Checkliste werden mit der Software die Gefährdungen und Schutzmaßnahmen abgearbeitet. Die Themen sind Absturz, Sturz durch Dachöffnungen, Tragfähigkeit des Dachs, Aufstiege, mechanische und elektrische Gefährdungen. Aus allen Angaben erstellt die Software eine druckfähige Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung. Das Dokument kann auch als Nachweis für die Unterweisung der Mitarbeiter genutzt werden. Die Software steht als Zip-Datei unter www.bgetem.de (Webcode 13872948) zum Download zur Verfügung. Elektriker-Homepage auf dem Smartphone Die e-masters Gmb H, Kooperation für Elektrohandwerk und Elektrofachhandel, bietet ihren Mitgliedern neueste Internettechnik an. Die derzeitigen Webseiten der Elektro-Profis werden in modernem Design und mit aktuellem Programmierverfahren erstellt. „Damit sind die Firmenauftritte unserer Mitgliedsbetriebe im Internet für die Zukunft bestens gerüstet, denn sie verfügen über responsives Webdesign, d. h. die Seiten werden z. B. vom Smartphone oder Tablet-PC erkannt und optimal dargestellt. Das Webdesign passt sich automatisch dem jeweiligen Empfangsgerät an“, erklärt Geschäftsführer Jens Gorr. Möglich ist dieses professionelle Angebot durch den Homepage-Konfigurator 2, einer Eigenentwicklung der Kooperation unter Leitung von Marco Lühmann. SEPA - Begleitgesetz gebilligt Abschläge zur Lebensversicherung. Der Vermittlungsausschuss hatte am 26. Februar einen Kompromiss zum sogenannten SEPA-Begleitgesetz erzielt. Er sah vor, die umstrittenen Regelungen zur reduzierten Beteiligung der Verbraucher an den Bewertungsreserven der Lebensversicherer aus dem Gesetz zu streichen und finanzielle Einbußen für Versicherungsnehmer bei aktuell auslaufenden oder gekündigten Versicherungsverträgen zu vermeiden. Der Bundestag hatte den Einigungsvorschlag am 28. Februar 2013 akzeptiert. Unisex-Tarife. Die unstreitigen Vorschriften zur Umsetzung eines EuGH-Urteils zu Unisex-Tarifen im Versicherungsrecht verblieben aber im Gesetz, das am 01. März von den Ländern gebilligt wurde. Die Regelungen sollen rückwirkend zum 21.12.2012 in Kraft treten. Quelle: Bundesrat SEPA. Es ist weiter vorgesehen, am 01.02.2014 die nationalen Zahlverfahren und Standards in der EU mit SEPA (Single Euro Payments Area - einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) zu einem grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr zu vereinheitlichen. Nachweispflicht in der PKV Bei der Kündigung einer privaten Krankenversicherung (PKV) ist der Nachweis zu erbringen, dass die versicherte Person Kenntnis von der Kündigung hat. Ansonsten ist die Kündigung unwirksam. Nach Eingang einer Kündigung ohne einen entsprechenden Nachweis ist der Versicherer allerdings dazu verpflichtet, den Kunden auf sein Versäumnis hinzuweisen. Das geht aus auch dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 16. Januar 2013 - Az.: IV ZR 94/11 - hervor. Nach Meinung des BGH hätte die Beklagte spätestens bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nachweisen müssen, dass ihre Töchter von der Kündigungserklärung Kenntnis erlangt hatten. Risiko Raucherpause Wer sich auf dem Rückweg von der Raucherpause zum Arbeitsplatz verletzt, erleidet keinen Arbeitsunfall und ist damit nicht gesetzlich unfallversichert. Das Rauchen ist eine persönliche Angelegenheit ohne sachlichen Bezug zur Berufstätigkeit. Deshalb besteht bei einer Verletzung kein Anspruch auf Heilbehandlung, Verletztengeld oder Rente gegen die gesetzliche Unfallversicherung. So entschied am 23.01. das Berliner Sozialgericht (SG) - Az. S 68 U 577/12. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann mit der Berufung zum Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg in Potsdam angefochten werden. Quelle: Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, Berlin TERMIN Fachtagung: 50,2 Hz-Nachrüstung am BFE Datum: am 09.04. und 17.04.2013 Ort: BFE-Oldenburg, Oldenburg Veranstalter: BFE-Oldenburg gemeinsam mit EWE Netz Gmb H Hintergrund der eintägigen Schulungsmaßnahme Die Verantwortung für die Umrüstung gemäß der Systemstabilisierungsverordnung (Sys Stab V) liegt bei den Verteilnetzbetreibern. Sie wird durch diese gesteuert und umgesetzt. Das Anpassen der technischen Parameter in den installierten Wechselrichtern soll in Zusammenarbeit mit den Fachbetrieben des Elektrohandwerks oder den Herstellern erfolgen. Für eine fachgerechte Umrüstung und den Erhalt der Gewährleistungsansprüche ist eine entsprechende Qualifikation der Fachfirmen und Monteure erforderlich. Das BFE-Oldenburg bietet in Zusammenarbeit mit den im Versorgungsgebiet der EWE Netz Gmb H am häufigsten vertretenen Wechselrichterherstellern eine eintägige Kompaktschulung an. Inhalt und Ziele der Kompaktschulung · Schulung wird von der EWE als Qualifizierungsmaßnahme gemäß § 8 der Systemstabilisierungsverordnung (Sys Stab V) anerkannt · Qualifikation für Produkte von 5 Wechselrichterherstellern · Teilnehmerzertifikate der Hersteller als Fachkundenachweis · alle notwendigen Informationen und Voraussetzungen für die Vornahme der Nachrüstungen · Information zu aktuellen Produkte der Wechselrichterhersteller in der begleitenden Fachausstellung Teilnahmevoraussetzung Elektrofachkraft nach DIN VDE 1000-10 eines Installationsunternehmens mit Eintragung in das Installateurverzeichnis Weitere Informationen und Anmeldung unter www.BFE.de - Ansprechpartner: Reinhard Soboll Tel.: 0441 34092-290 Fax: 0441 34092-259 E-Mail: r.soboll@BFE.de
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