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Fortbildung

Elkonet - Seminar: verantwortliche Elektrofachkraft

ep3/2013, 1 Seite

Nach DIN VDE 1000-10 ist für die verantwortliche fachliche Leitung eines elektrotechnischen Betriebes oder Betriebsteiles eine verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) erforderlich. Dabei herrscht oft Unsicherheit, die sich zum Beispiel auf den eigenen Kenntnisstand der aktuellen Normen und Vorschriften bezieht. Zudem besteht häufig Rechtsunsicherheit bei Fragen zum Thema Mitarbeiterverantwortung und Verantwortung beim Auftreten von Personen- und Sachschäden.


232 Elektropraktiker, Berlin 67 (2013) 3 FORTBILDUNG ELKONET Einweisung einer Elektrofachkraft in einen Arbeitsablauf durch die VEFK Foto: BFE-Oldenburg Seminar: verantwortliche Elektrofachkraft In Gesprächen mit Elektrofachkräften kommt immer wieder der Satz vor, dass diese sich schon „mit einem Bein im Gefängnis“ sehen. Diesem nicht ganz ernst gemeinten Satz liegen sicherlich Unsicherheiten und Befürchtungen zugrunde, die sich zum Beispiel auf den eigenen Kenntnisstand der aktuellen Normen und Vorschriften beziehen. Zudem besteht häufig Rechtsunsicherheit bei Fragen zum Thema Mitarbeiterverantwortung und realer Verantwortung beim Auftreten von Personen- und Sachschäden. Anforderungen Nach DIN VDE 1000-10 ist für die verantwortliche fachliche Leitung eines elektrotechnischen Betriebes oder Betriebsteiles eine verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) erforderlich. Verantwortliche Elektrofachkraft ist, wer als Elektrofachkraft die Fach- und Aufsichtsverantwortung übernimmt und vom Unternehmer dafür beauftragt ist. Der Unternehmer übernimmt hier eine hohe Verantwortung bei der Auswahl einer verantwortlichen Elektrofachkraft. In der Praxis werden je nach Betriebsorganisation sowohl für die einzelnen elektrotechnischen Arbeitsgebiete als auch in den verschiedenen Ebenen - verantwortliche Fachkraft „vor Ort“, verantwortliche Fachkraft auf Meister-, Techniker- und Ingenieurebene je nach Zuständigkeitsbereich - verantwortliche Elektrofachkräfte beauftragt. Pflichtenübertragung an die VEFK Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, eine zuverlässige und fachkundige Person schriftlich damit zu beauftragen, ihm obliegende Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen (Bild, Kasten). Damit können die genannten Pflichten auf jegliche Vorgesetzte, also auch auf Elektrofachkräfte in ihren Bereichen, delegiert werden. Am Anfang der organisatorischen Umsetzung kann das Beauftragen der Vorgesetzten und Aufsichtführenden stehen. Diese sind schriftlich zu informieren über · die ihnen obliegenden Pflichten, den Betriebs- oder Aufgabenbereich, auf den sich ihre Pflichten erstrecken (Kasten) · die Rechte und Mittel, über die sie zur Ausübung ihrer Pflichten verfügen · den Kreis von Mitarbeitern, für die sie Verantwortung tragen, und die Einordnung in die betriebliche Hierarchie. Qualifikation und Dokumentation Alle Verantwortlichen im Betrieb müssen diejenigen Maßnahmen nachvollziehbar festhalten, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Verantwortung ergeben. Fehlt dieser Nachweis, so droht bei einem Rechtsstreit - etwa infolge eines Unfalls - der Vorwurf der Fahrlässigkeit. Beispiele einer notwendigen Dokumentation sind Organigramme und Stellenbeschreibungen, Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungsprotokolle, Betriebs- und Arbeitsanweisungen sowie Prüfprotokolle. Elkonet-Seminar Im Seminar „Die verantwortliche Elektrofachkraft“ werden nicht nur Begriffe definiert und Möglichkeiten zur Organisation von elektrotechnischen Betrieben oder solchen mit elektrotechnischen Abteilungen aufgezeigt. Selbstverständlich lernen die Teilnehmer dazu auch in den Seminaren der Elkonet-Partner (TERMINE) - www.elkonet.de - die Bezüge zu den betreffenden Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften und technischen Regeln sowie anderen relevanten Bestimmungen kennen. R. Soboll TERMINE Kurs „Die verantwortliche Elektrofachkraft“ Unterrichtseinheiten Termine 2013 Bildungszentrum/Kontakt 16 UE 22.-23.04. 09.-10.12. ZEIT Nürnberg: 0911 2747880 www.zeit-nuernberg.de info@zeit-nuernberg.de 16 UE 22.-23.04. 09.-10.12. etz Stuttgart: 0711 9559160 www.etz-stuttgart.de info@etz-stuttgart.de 8 UE 8 UE 04.06. 27.08. BZL Lauterbach: 06641 911710 www.bzl-lauterbach.de info@bzl-online.de 16 UE 26.-27.06. BZE Hamburg: 040 25402047 www.bze-hamburg.de bze@nfe.de 24 UE 24 UE 03.-05.07. 04.-06.12. EBZ Dresden: 0351 8506300 www.ebz.de, info@ebz.de 8 UE 03.09. BFE Oldenburg: 0441 3409200 www.BFE.de, info@BFE.de Muster einer Pflichtenübertragung Firmenname/-anschrift: Pflichtenübertragung nach Arbeitsschutzgesetz § 13 Herrn/Frau ........................................................... werden für den Betrieb .................... die Abteilung ................. die Baustellen ............... die dem Unternehmer durch das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung und die Unfallverhütungsvorschriften obliegenden Pflichten übertragen. Er/sie hat zur Verhütung von Arbeitsunfällen, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und Berufskrankheiten die Gefährdungen zu beurteilen und in eigener Verantwortung · Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen · sicherheitsgerichtete Anweisungen an Beschäftigte zu erteilen · eine wirksame Erste Hilfe sicherzustellen soweit ein Betrag von .................. Euro nicht überschritten wird. Dazu gehören insbesondere: ........................................................................................... ........................................................................................... ........................................................................................... Ort/Datum: ......................................... ........................ ........................ Unterschriften Unternehmer Beschäftigter Name, Vorname Name, Vorname Quelle: ETEM

Autor
  • R. Soboll
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