Fortbildung
Elkonet - Die befähigte Person gemäß TRBS 1203
ep5/2014, 1 Seite
Fortbildung 440 Elektropraktiker, Berlin 68 (2014) 5 elkonet Die befähigte Person gemäß TRBS 1203 Das Prüfen ortsveränderlicher Betriebsmittel, Anlagen und Maschinen ist in verschiedenen Vorschriften geregelt, u. a. in der Betriebssicherheitsverordnung (Betr Sich V). Diese trifft auch eine Aussage hinsichtlich der Qualifikation der Prüfer. Gefordert ist in jedem Fall die befähigte Person: Die befähigte Person ist danach eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt. Sie unterliegt in ihrer Prüftätigkeit keinen fachlichen Weisungen und darf wegen dieser Tätigkeit nicht benachteiligt werden - vgl. Betr-Sich V vom 27. September 2002 (BGBl. I S. 3777), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 8. November 2011 (BGBl. I S. 2178) in § 2 (7) in Anlehnung an § 7 des Arbeitsschutzgesetzes. Weiterhin werden in der TRBS (Technische Regeln für Betriebssicherheit) 1203 die befähigten Personen und deren Eigenschaften konkretisiert. Befähigte Person und Elektrofachkraft Die größte Schnittmenge der Eigenschaften zur befähigten Person für elektrische Gefährdungen, die von ihrem Ursprung aus der Betr Sich V und somit aus der Arbeitssicherheit kommt, hat wohl die Elektrofachkraft. Diese ist u. a. in der DIN VDE 0105-100 und der BGV A3 definiert. Doch nicht jede gut ausgebildete Elektrofachkraft ist auch sofort als befähigte Person einsetzbar. Oft bezieht sich die vorhandene Qualifikation auf besondere Fachgebiete, die nichts mit dem Thema „Prüfen von Arbeitsmitteln“, zu tun haben. Jedoch ist zum qualifizierten Prüfen der Arbeitsmittel fast immer ein hohes Spezialwissen notwendig. Neben den Normen und Vorschriften zum Prüfen werden nicht nur umfassende Kenntnisse der Messgerätetechnik und Messverfahren benötigt, sondern ebenso sehr gute Kenntnisse der zu prüfenden Arbeitsmittel. Messwerte sind eigenständig zu beurteilen und für „Dritte“ gut verständlich und nachvollziehbar zu dokumentieren. Schriftlich beauftragen Die befähigte Person ist schriftlich mit detaillierter Aufgabenbeschreibung zu beauftragen - auch als Nachweis der arbeitsschutzrechtlichen Verantwortung des Arbeitgebers. Gemäß der TRBS 1203 nimmt die befähigte Person einen hohen Stellenwert ein. Je höher der „Rang“ der im elektrotechnischen Bereich eingesetzten Personen, umso umfassender ihre Verantwortung und damit auch die Anforderungen an deren Aus- und Weiterbildung (Bild a). Elkonet-Seminare Um diesen hohen Praxisanforderungen gerecht zu werden, haben die Elkonet-Partner zwei spezielle Kurse entwickelt (TERMINE) - siehe auch: www.elkonet.de. 1. Betriebssicherheitsverordnung. Hier erhält der Kursteilnehmer eine intensive Einweisung bezüglich der Umsetzung der nach Betr Sich V geforderten Gefährdungsbeurteilung und Prüffristenermittlung sowie deren Anwendung in der Praxis. Zusätzlich bekommt er einen Überblick über die Messverfahren nach DIN VDE 0701-0702 und die Anforderungen an die für die Prüfungen geforderten Dokumentationen. Im Praxisteil wird eine reale Gefährdungsbeurteilung erprobt sowie eine Prüffristenermittlung an verschiedenen Gerätegruppen vorgenommen. Anmelden können sich Elektrofachkräfte mit Erfahrungen im Prüfen ortsveränderlicher Geräte. 2. Verantwortliche Elektro fachkraft (VEFK). Dieser Kurs richtet sich in erster Linie an Elektromeister. Dem Teilnehmer wird als Elektrofachkraft oder als VEFK der mögliche Umfang der ihm übertragbaren Aufgaben und die damit einhergehende Fach- und Aufsichtsverantwortung aufgezeigt. Er erhält ebenfalls konkrete Arbeitshilfen für das Umsetzen seiner Verpflichtungen in die betriebliche Praxis. Kursinhalte -Schwerpunkte: · rechtliche Rahmenbedingungen, z. B. Arb Sch G, BGV A1, BGV A3, Betr Sich V sowie Erläuterung der relevanten Normen - VDE 0105 Teil 100 und VDE 1000 Teil 10 · Übertragung von Unternehmerpflichten und Grundlagen der betrieblichen Organisation · Anforderungsprofile und Auswahlkriterien - für Laien, elektrotechnisch unterwiesene Personen, Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten, Elektro fachkräfte · Betriebsanweisungen, Gefährdungsbeurteilungen und Arbeitsanweisungen für gefährliche Arbeiten · Prüfen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln. Für die erfolgreiche Teilnahme an den Kursen erhalten die Fachkräfte ein Teilnahmezertifikat. H. Schade termin E Kurse 1. Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung in der Praxis 2. Die verantwortliche Elektrofachkraft - Aufgaben und Pflichten Bildungszentrum/ Kontakt Dauer/UE1) Dauer/UE1) 03.06.2014 (8 UE) 16.10.2014 (8 UE) 13.-14.05.2014 (16 UE) 04.-05.08.2014 (16 UE) 04.-05.12.2014 (16 UE) EBZ e. V. Dresden 0351 8506300 www.ebz.de, info@ebz.de 03.06.2014 (8 UE) 16.10.2014 (8 UE) 25.-26.06.2014 (16 UE) 21.-22.07.2014 (16 UE) 10.-11.09.2014 (16 UE) 12.-13.11.2014 (16 UE) etz Stuttgart 0711 9559160 www.etz-stuttgart.de info@etz-stuttgart.de 24.06.2014 (8 UE) 15.10.2014 (8 UE) 17.06.2014 (8 UE) BZL Lauterbach: 06641 91170 www.bzl-lauterbach.de info@bzl-lauterbach.de 08.07.2014 (8 UE) 03.-04.06.2014 (16 UE) 04.-05.11.2014 (16 UE) BZE Hamburg 040 25402047 www.bze-hamburg.de bze@nfe24.de 16.10.2014 (8 UE) 10.-11.09.2014 (16 UE) ZEIT Nürnberg 0911 2747880 www.zeit-nuernberg.de info@zeit-nuernberg.de 04.-06.11.2014 (24 UE) 02.-03.09.2014 (12 UE) BFE-Oldenburg 0441 340920 www.BFE.de info@BFE.de 1) Unterrichtseinheiten = UE VEF Anlv. EF GE/EF EFff T EuP EuP Elektrotechnisch unterwiesene Person EFff T Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten GE/FA Geselle/Facharbeiter (nach bestandener Abschlussprüfung) AV Arbeitsverantwortlicher (EF, EFff T, EuP) Anlv. EF Anlagenverantwortliche Elektrofachkraft EF (SK) Elektrofachkraft mit Spezialkenntnissen VEF Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK nach DIN VDE 1000-10) Laie EF (SK) steigende Anforderungen an fachliche, persönliche Eignung (auch in Bezug auf zeitliche Aspekte der Aus- und Weiterbildung sowie beruflicher Tätigkeit) Qualifikationsstufe Legende a Einordnung der befähigten Person nach TRBS 1203 für elektrische Gefährdungen in die Qualifikationsstufen der Elektrotechnik Quelle: BZL Lauterbach
Autor
- H. Schade
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