Fortbildung
Elkonet - Fachkraft für Rauchwarnmelder
ep4/2014, 1 Seite
FORTBILDUNG 356 Elektropraktiker, Berlin 68 (2014) 4 ELKONET Fachkraft für Rauchwarnmelder Rauchwarnmelder retten Leben „Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss“, so das Amtsgericht Gelsenkirchen in einer Urteilsbegründung bereits im Jahr 1985. In Ländern, wie z. B. den USA, sind in über 2/3 der Privatwohnungen bereits Rauchwarnmelder installiert und Deutschland damit auf diesem Gebiet weit voraus. Über 50 % der Menschen konnte so in Brandfällen das Leben gerettet werden. Die deutschen Landesbauordnungen (LBO) schreiben bisher in 13 Bundesländern den verbindlichen Einbau von Rauchwarnmeldern vor. Doch das Gesetz ist in allen 16 Bundesländern durchzusetzen, denn nur durch den Einsatz von Rauchwarnmeldern ist eine frühzeitige Warnung von anwesenden Personen vor Brandrauch möglich. Brandrauch entsteht bereits in der Frühphase eines Brandes und ist die für den Menschen gefährlichste Brandkenngröße. Gerade Kunststoffe gelten als gefährliche „Rauchbomben“ und werden im Brandfall frühzeitig mit Rauchwarnmeldern bemerkbar gemacht. Rauchwarnmelder sind nicht zu verwechseln mit Rauchmeldern als Bestandteil einer Brandmeldeanlage. Diese dienen speziell zur Alarmierung einer Hilfe leistenden Stelle, z. B. der Feuerwehr, und sind oft bereits in der Baugenehmigung zum Objekt vorgeschrieben. Haftungsfragen Betrachtet man beispielsweise die LBO für Niedersachsen, so steht im § 44 Absatz 5 u. a.: „In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“ Sie sagt aber nichts über die erforderlichen Kenntnisse der Personen aus, um Rauchwarnmelder fachgerecht zu planen, zu installieren und zu warten. Als Privatperson ist es völlig legitim, die Rauchwarnmelder in den eigenen vier Wänden eigenverantwortlich zu installieren. Handelt es sich aber um das Installieren von Rauchwarnmeldern in vermieteten Objekten (Wohnungen, Häusern, Freizeitmobilen), stellt sich schnell die Frage nach der Haftung. Für den Fall, dass diese nicht fachgerecht installiert sind und dabei Menschen zu Schaden kommen, kann das zu rechtlichen Konsequenzen führen. Hier greift die deutsche Norm für Rauchwarnmelder DIN 14676 hinsichtlich der Projektierung, Installation und Instandhaltung. In der Norm sind entsprechende Vorgaben enthalten, die im Schadenfall von den Gerichten herangezogen werden. Dort ist u. a. formuliert: „Die Fachkraft für Rauchwarnmelder muss nach DIN 14676 über einen Kompetenznachweis für die Projektierung, Installation und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern verfügen, der alle fünf Jahre zu aktualisieren ist.“ Elkonet-Seminar Die Elkonet-Partner bieten daher an ihren Standorten Seminare an, um diesen Kompetenznachweis gemäß DIN 14676 zu erlangen (TERMINE). Bei erfolgreich abgeschlossener Prüfung erhält der Teilnehmer den Nachweis als Fachkraft mit dem Q-Siegel. Seminarinhalte: · Entstehen von Brandrauch · Planung und Einbau der Melder · Betrieb und Instandhaltung · gesetzliche Grundlagen · Normen und Richtlinien sowie · Technik. Ebenso wichtig ist es, dass die Fachkraft die Bewohner zum Thema Brandrauch und dessen Gefahren informieren kann. Gerade in Mehrfamilienhäusern gibt es in gemeinschaftlichen Räumen, wie Treppenhäuser, Keller oder Dachböden, viele Gefahrenquellen. Nach heutigem Stand der Norm sind in diesen Bereichen keine Rauchwarnmelder vorgeschrieben. Das erfordert auch besondere Vorkehrungen, zum Beispiel wie sich die Bewohner im Brandfall zu verhalten haben. Bei diesen Objekten bietet es sich an, auf funkvernetzte Rauchwarnmelder zu setzen. Diese verfügen zum Teil über vielfache Signalisierungsmöglichkeiten. A. Müller TERMINE Kurs „Fachkraft für Rauchwarnmelder“ Unterrichtseinheiten Kurstermine Bildungszentrum/Kontakt 8 UE 01.04.2014 15.07.2014 BZL Lauterbach: 06641 91170 www.bzl-lauterbach.de info@bzl-lauterbach.de 8 UE 01.04.2014 15.07.2014 EBZ Dresden: 0351 8506300 www.ebz.de info@ebz.de 6 UE 08.04.2014 16.07.2014 28.10.2014 12.11.2014 ZEIT Nürnberg: 0911 2747880 www.zeit-nuernberg.de info@zeit-nuernberg.de 6 UE 08.04.2014 16.07.2014 28.10.2014 12.11.2014 etz Stuttgart: 0711 9559160 www.etz-stuttgart.de info@etz-stuttgart.de 8 UE 09.04.2014 18.09.2014 BZE Hamburg: 040 25402047 www.bze-hamburg.de bze@nfe24.de 8 UE 03.06.2014 09.10.2014 12.12.2014 BFE-Oldenburg: 0441 340920 www.BFE.de info@BFE.de Beispiel eines Mehrfamilienhauses, ausgestattet mit funkvernetzten Rauchwarnmeldern, die in verschiedenen Linien zusammengefasst sind Quelle: Hekatron
Autor
- A. Müller
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