DIN-Normen
Entwurf zur neuen DIN 14676 erschienen
Rauchwarnmelder retten Leben. Für die Geräte und deren Montage gelten strenge Richtlinien. Aktuell wurde der Entwurf für die neue DIN 14676 vorgestellt.
Im September 2017 wurde der Öffentlichkeit ein Entwurf der neuen DIN 14676 „Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung“ zur Prüfung und Stellungnahme vorgelegt. Eine endgültige Fassung der DIN 14676 wird im zweiten Quartal 2018 erwartet.
Rauchwarnmelder sind Bauprodukte, deren Inverkehrbringen durch die Europäische Bauproduktenverordnung (Construction Products Regulation, CPR) geregelt ist. Die dazugehörige, mandatierte Produktnorm ist die DIN EN 14604 [1]. Erfüllt ein Produkt deren Anforderungen, erstellt der Hersteller eine Leistungserklärung und bringt den Rauchwarnmelder mit einem CE-Kennzeichen in Europa auf den Markt. In Deutschland sind gemäß den Landesbauordnungen in Wohnungen Rauchwarnmelder nach DIN EN 14604 [1] zu installieren.
Die Anwendungsregeln für Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern in Europa können gemäß CPR national festgelegt werden. Diese Rolle übernimmt in Deutschland die DIN 14676 [2], die zugleich als „allgemein anerkannte Regel der Technik“ (aaRdT) gilt. Werden deren Anforderungen beachtet, gilt die in allen Landesbauordnungen sinngemäß enthaltene Forderung „Rauchwarnmelder sind so anzubringen und zu betreiben, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird“ als erfüllt. Bei Nichtbeachtung drohen allen Baubeteiligten spätestens im Schadensfall unter Umständen erhebliche Schadensersatzforderungen.
Die Neufassung der DIN 14676 markiert einen wichtigen Meilenstein in der Professionalisierung des immer noch jungen Marktes für Rauchwarnmelder in Deutschland. Indem aktuelle Technologien und Trends genauso berücksichtigt wurden wie konkrete Praxiserfahrungen der letzten fünf Jahre, beschreibt sie einen verlässlichen Handlungsrahmen für die Zukunft.
Dem Konzept der Ferninspektion verleiht sie erstmalig eine normative Grundlage und macht damit den Weg für neue Entwicklungen und Angebote frei. Aber auch die Berücksichtigung der Anforderungen von Menschen mit speziellen Bedürfnissen und das konkrete Aufzeigen von Anwendungssituationen für vernetzte Rauchwarnmelder gehören zu den wegweisenden Änderungen der neuen Norm. Dass der Kompetenznachweis für Dienstleistungserbringer von einem informativen auf einen normativen Status heraufgesetzt wurde, unterstreicht einmal mehr die Bedeutung der Fachausbildung.