Strom ist gefährlich egal, ob in der Nieder-, Mittel- oder Hochspannung. In der Mittel- und Hochspannung treten erhöhte Unfallrisiken jedoch bereits bei unzulässiger Annäherung an aktive Teile oder bei falscher Bedienung von Schaltanlagen auf. Zum Schutz der u. a. an Mittelspannungsschaltanlagen arbeitenden Personen besagt das ArbSchG im § 7 sinngemäß, dass der Arbeitgeber nur solche Personen mit der Ausführung von Tätigkeiten beauftragen darf, die geeignet sind. Der Arbeitgeber hat eine Risikobewertung der Tätigkeit sowie der "befähigten Person" vornehmen. Um diese Kenntnisse zu erlangen, hat das bundesweite Kompetenznetzwerk Elkonet hochwertige, praxisbezogene Seminare konzipiert.