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Sonstige Bereiche

Kurz informiert

ep11/2013, 1 Seite

Qualifizieren zum Elektromontagehelfer; Gesundheit in Ausbildung und Beruf; 35 Mio. Euro Kapital für kleinen Mittelstand; Auf SEPA vorbereiten


Betriebsführung 852 Elektropraktiker, Berlin 67 (2013) 11 Kurz informiert Qualifizieren zum Elektromontagehelfer Das BFE-Oldenburg kooperiert mit Arbeitsagenturen, Jobcentern sowie Elektrounternehmen des Nordwestens, um Arbeitssuchende zu Elektromontagehelfern zu qualifizieren (Bild) mit dem Ziel, in E-Handwerksbetrieben zu arbeiten. Wichtige Elemente der Maßnahme sind der Langzeitcharakter und der fließende Einstieg: Die Qualifizierung läuft kontinuierlich, Interessenten können jeden Monat einsteigen. Von zentraler Bedeutung für die Teilnehmer: Aufbauend auf ihrem Wissen ist eine duale Umschulung zum Elektrotechniker für Energie- und Gebäudetechnik möglich; die Zeit der Ausbildung zum Montagehelfer wird auf die Ausbildungszeit der Umschulung angerechnet. Die Weiterbildung umfasst 982 Unterrichtsstunden, 606 im BFE, 376 im Betrieb. Inhaltlich befassen sich die Teilnehmer mit Arbeitssicherheit, Metallbearbeitung, Verlege- und Montagetechniken oder dem Umgang mit Kunden. Im Praktikum installieren sie unter Anleitung Gebäudetechnik, Kommunikationsanlagen oder Datennetze, führen elektrotechnische Messungen durch und dokumentieren die Arbeiten. Ansprechpartner für Interessenten sowie für Elektrobetriebe ist das BFE-Oldenburg - www.BFE. de, Suchbegriff 501001. Gesundheit in Ausbildung und Beruf Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) gründete im sozialen Netzwerk XING eine Fachgruppe mit dem Titel „Gesundheit in Ausbildung und Beruf“. Die Gruppe bietet Verantwortlichen für den Arbeitsschutz und betriebliches Gesundheitsmanagement in Unternehmen eine Plattform für den Austausch zu Themen wie Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin, Prävention, Gesundheitsförderung oder Ergonomie. Darüber hinaus werden regelmäßig Expertendialoge zu verschiedenen Schwerpunktthemen mit Sachverständigen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sowie der DGUV stattfinden. Mit dem Thema „Psychische Belastungen und Muskel-Skelett-Erkrankungen“ startete die Gruppe ihre Diskussion - unterstützt durch Experten des Instituts für Arbeit und Gesundheit der DGUV unter: www.xing.com/ net/gesundausbildungberuf. 35 Mio. Euro Kapital für kleinen Mittelstand Um die Nachfrage nach Mikrobeteiligungen zu bedienen und kleinen und jungen Unternehmen bessere Finanzierungschancen zu bieten, startete das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie mit Mitteln aus dem ESF (Europäischer Sozialfonds) und ERP (European Recovery Programme) den Mikromezzaninfonds-Deutschland über 35 Mio. Euro. Über die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften (MBG) der jeweiligen Bundesländer werden Beteiligungen zwischen 10000 bis 50000 Euro mit einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren ausgereicht. Zielgruppen: · kleine Betriebe und Existenzgründer · Unternehmen, die ausbilden · oder von Frauen geführt werden · Gründungen aus der Arbeitslosigkeit · Menschen mit Migrationshintergrund sowie · gewerblich orientierte soziale und umweltorientierte Unternehmen. Das Stellen von Sachsicherheiten, z. B. Grundbesitz oder andere Vermögenswerte, zur Absicherung des Beteiligungsgebers ist nicht erforderlich. Das Ausreichen des Beteiligungskapitals als stille Beteiligung ermöglicht es dem Unternehmer zudem, weiter unabhängig in seinen unternehmerischen Entscheidungen zu bleiben. 50 % aller Beteiligungsfinanzierungen im bundesdeutschen Mittelstand werden heute über MBG realisiert. Das sind wertmäßig nur etwa 5 % des Volumens der gesamten Beteiligungsfinanzierungen. Der Grund für diese Diskrepanz läge auf der Hand, so Waltraud Wolf, Geschäftsführerin der MBG Berlin-Brandenburg: denn das auf den Mittelstand zugeschnittene Angebot berücksichtige vorwiegend kleine Beträge ab 50000 Euro - mit dem neuen Fonds sogar bereits ab 10000 Euro Beteiligungskapital. Weitere Informationen unter: www.mbgbb.de und www.mikromezzaninfonds-deutschland.de. Auf SEPA vorbereiten Beim Umstellen des Zahlungsverkehrs auf SEPA ab dem 1. Februar 2014 sind vor allem hinsichtlich der Lastschriften einige Neuerungen zu beachten - so die Hinweise von Angelika Hilgers, Präsidium des Bundesverbandes der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC): Zunächst ist zu prüfen, ob die betrieblich genutzte Software bereits SEPA-fähig ist oder ob Anpassungen notwendig sind. In der Korrespondenz müssen Unternehmen neben der nationalen Kontonummer und Bankleitzahl auch die europaweit gültige „IBAN“ (International Bank Account Number) und „BIC“ (Business Identifier Code) angeben. Das betrifft vor allem Briefbogen, Rechnungen und Mahnungen sowie die eigene Homepage. Für SEPA-Lastschriften benötigen Unternehmen eine Gläubiger-Identifikationsnummer, die auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank zu beantragen ist: www.glaeubiger-id.bundesbank. de. Zudem ist für jeden Schuldner eine individuelle Mandatsreferenznummer vergeben, die sich eindeutig zuordnen lässt. Das bisher einheitlich gültige Lastschrifteinzugsverfahren wird abgelöst durch die: 1. SEPA-Basislastschrift - für Firmen- und Privatkonten. Vorteil: Schriftliche Einzugsermächtigungen können bestehen bleiben. Nachteil: Das Widerspruchsrecht verlängert sich aus Verbraucherschutzgründen auf acht Wochen. 2. SEPA-Firmenlastschrift - nur für Firmenkonten. Vorteil: Das Widerspruchsrecht entfällt. Nachteil: Der Zahlungspflichtige muss die Einzugsermächtigung gegenüber seinem Kreditinstitut erneut bestätigen. Für beide Verfahren gilt, dass der Zahlungsempfänger den Zahlungspflichtigen vorab schriftlich über die SEPA-Umstellung unter Angabe der Gläubiger-Identifikationsnummer und der jeweiligen Mandatsreferenznummer informieren muss. Bei Abbuchungsaufträgen ist grundsätzlich ein neues unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat einzuholen und dem Kreditinstitut vorzulegen. Das Gleiche gilt für Einzugsermächtigungen, die nicht in Papierform vorliegen. Beim Einholen von SEPA-Lastschriftmandaten sind ebenfalls die Gläubiger-Identifikationsnummer sowie die Mandatsreferenz im Formular anzugeben. Weitere Informationen sind unter www.sepadeutschland.de abrufbar. Gruppenbild: Die ersten neun Elektromontagehelfer erwarben nach 6 Monaten erfolgreicher Weiterbildung das BFE-Zertifikat „Elektrotechnisch unterwiesene Person mit besonderen Kenntnissen“ Foto: BFE-Oldenburg

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