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Betriebsführung | Recht

Gesetzentwurf: Regierung gegen Extragebühr bei Kreditkartenzahlung

Kartenzahlung ohne Zuschlag

09.02.2017

Wenn Kunden mit Kreditkarte zahlen, wird es für sie teurer. Vor allem Onlinehändler verlangen eine Zusatzgebühr bei Kartenzahlung. Damit soll ab 2018 Schluss sein – die Bundesregierung will die Gebühr verbieten.

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Warum wird ein Zahlungsmittelentgelt erhoben?

Die bisherige Gesetzgebung gestattet Händlern, ein Zahlungsmittelentgelt zu verlangen, wenn der Kunde den Kaufpreis für die Ware mit einem bargeldlosen Zahlungsmittel begleicht. Diese Gebühren müssen für die Händler kostendeckend sein, sie dürfen damit keinen Gewinn erzielen.

Der Zuschlag wird meist bei Zahlungen mit Kreditkarten fällig, auch Paypal kann davon betroffen sein. Mit dem Zahlungsmittelentgelt reicht der Händler die Gebühren der Kreditkartenunternehmen an die Kunden weiter.

Welche Händler verlangen das Zahlungsmittelentgelt?

Meist wird der Zuschlag auf Kreditkartenzahlung im Onlinehandel fällig. Die Deutsche Bahn führte z. B. das Zahlungsmittelentgelt am 4. November 2014 ein:

„In den letzten Jahren sind die Bearbeitungsgebühren, die Kreditkartenanbieter der Deutschen Bahn in Rechnung stellen, stark gestiegen […] Deshalb werden künftig Kunden, die sich beim Kauf von Fernverkehrsprodukten für eine Zahlung mit Kreditkarte oder PayPal entscheiden, an diesen sogenannten Disagiokosten beteiligt.“

Traditionelle Ladengeschäfte verzichten meist auf die Zusatzgebühr für Kreditkartenzahlung. Im Gesetzentwurf steht dazu:

„Im stationären Handel sind Kartenzahlungen an der Kasse in aller Regel nicht mit zusätzlichen Entgelten für den Verbraucher verbunden. Im Onlinehandel sind Entgelte für Kartenzahlungen jedoch häufiger anzutreffen. Die Bundesregierung hat die Zahl der Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen über eine Webseite oder eine App anbieten, mit rund 682.000 ermittelt und nachvollziehbar geschätzt, dass hiervon rund 185.000 Kartenzahlung zulassen. Rund 15 Prozent  (28.000) berechnen hierfür ein Entgelt.“

Was ändert sich mit dem Gesetzentwurf?

Ab 2018 sind alle Zusatzgebühren verboten, wenn das bargeldlose Zahlungsmittel weit verbreitet ist. Das gilt „für Überweisungen und Lastschriften in Euro, auf die die SEPA-Verordnung anwendbar ist“, außerdem für „alle Debit- und Kreditkarten, die Verbrauchern von sogenannten Vier-Parteien-Kartenzahlverfahren ausgestellt werden. Hierzu gehören insbesondere die gängigsten Kartenzahlverfahren in der Bundesrepublik Deutschland.“


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Autor
Name: Jürgen Winkler