
Gesetzentwurf: Regierung gegen Extragebühr bei Kreditkartenzahlung
Kartenzahlung ohne Zuschlag
Wenn Kunden mit Kreditkarte zahlen, wird es für sie teurer. Vor allem Onlinehändler verlangen eine Zusatzgebühr bei Kartenzahlung. Damit soll ab 2018 Schluss sein – die Bundesregierung will die Gebühr verbieten.
Zu den weit verbreiteten Kreditkarten zählen Mastercard und Visacard. Für beide Kreditkarten sind Zusatzgebühren künftig ausgeschlossen.
Gilt der Gesetzentwurf nur für den Onlinehandel?
Nein, das Verbot des Zahlungsmittelentgelts betrifft Onlinehandel und stationären Handel.
Welche Änderungen sind mit dem Gesetzentwurf noch geplant?
Beim Onlinebanking soll die Sicherheit der Zahlungsabwicklung gestärkt werden. Dafür wird die Kundenauthentifizierung verbessert:
„Die starke Kundenauthentifizierung erfordert mindestens zwei Elemente der Kategorien Wissen (z. B. das Passwort), Besitz (z. B. die Debit- oder Kreditkarte) und Inhärenz, also ein ständiges Merkmal des Kunden (z. B. der Fingerabdruck).“
Für Überweisungen mit mTAN, eTAN, chipTAN oder sm@artTAN wird sich voraussichtlich nichts ändern. Die klassische TAN-Liste aus Papier dürfte ab 2018 wegfallen.
Lastschriften sollen ab 2018 vom Bankkunden grundsätzlich zurückgebucht werden können.
Die Haftungsgrenze des Zahlers „bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen“ wird „von gegenwärtig 150 Euro auf nur noch 50 Euro reduziert.“ Ausgenommen sind betrügerisches oder grob fahrlässiges Handeln des Zahlers. In beiden Fälle muss die Bank in Zukunft Beweismittel vorlegen.

Aktuelle Gebührenliste der Deutschen Bahn für den Ticketkauf mit Kreditkarte
