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Sonstige Bereiche

Kurz informiert

ep8/2013, 1 Seite

BFE-Schulung: Speichern von Solarstrom; BG ETEM: Medienpaket für Berufsstarter; Finanzamt kassiert bei KV-Beitragsrückzahlungen mit; Der Innovationsgutschein Handwerk NRW; VDB: Partner für Mittelstandsfinanzierung; DGUV: Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen; Online-Seminare: Verträge am Bau


BETRIEBSFÜHRUNG Elektropraktiker, Berlin 67 (2013) 8 571 KURZ INFORMIERT Schulung: Speichern von Solarstrom Solarstrom effizient zu speichern und dessen Nutzung intelligent zu steuern, erfordert entsprechende intelligente Lösungen, wie z. B. das S10-Hauskraftwerk. Das BFE-Oldenburg hat in Kooperation mit der E3/DC Gmb H eine Fortbildung konzipiert: Die „Installationsschulung Hausspeicherkraftwerk S10“ richtet sich an Errichter von Photovoltaik (PV)- Anlagen und Elektroinstallateure. Sie findet erstmals am 4. und 5. September im EWE-„Zentrum-Zukunft“ im ecopark Emstek statt. Die Schulung vermittelt in 1,5 Tagen einen kompletten Überblick zu den Grundlagen der PV und des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) sowie im Einzelnen zum Anschluss des S10 in Privathäusern und Gewerbebetrieben, dessen Inbetriebnahme oder auch Onlineanbindung. Eingetragene Installateure können im Seminar die Berechtigung zur Errichtung des Systems erwerben. Als Ansprechpartner für Interessierte steht Reinhard Soboll zur Verfügung: Telefon: 0441 34092-290, E-Mail: r.soboll@bfe.de. Medienpaket für Berufsstarter Die BG ETEM hilft beim sicheren Start ins Berufsleben: Noch bis zum 31. Oktober 2013 erhalten Mitgliedsbetriebe, die einen oder mehrere Auszubildende einstellen, ein Medienpaket kostenlos. Zur Auswahl stehen Pakete zu den Themen: Feinmechanik/ Arbeiten an Maschinen, Elektrohandwerke/elektrotechnische Industrie, Energie- und Wasserwirtschaft, Druck und Papierverarbeitung, Mode und Textil sowie Büro/Verwaltung. Alle sechs Pakete enthalten praxisnahe, anschauliche Informationen zu den grundlegenden Aspekten der Arbeitssicherheit. Neben Aktionsplakaten für einen starken Rücken und Broschüren gehören dazu beispielsweise auch DVD-ROMs mit Informationsmodulen - z. B. zu den Themen elektrischer Strom, hoch gelegene Arbeitsplätze, Lärm oder Verkehrssicherheit. Anforderung unter: www.bgetem. de (Webcode 12822762). Finanzamt kassiert mit Gesetzliche und private Krankenkassen locken ihre Kunden oft mit Boni, Prämien und Beitragsrückzahlungen - Boni beispielsweise für die eigene Gesundheitsvorsorge oder auch Rückzahlungen, falls im Beitragsjahr - außer Vorsorgeuntersuchungen - keine Leistungen beansprucht worden sind. Ob privat oder gesetzlich versichert - der Versicherte muss die für seine Basisabsicherung zurückerstatteten Beträge in der Steuererklärung angeben. Auch der Versicherer meldet dies entsprechend dem Finanzamt. Diese Summe wird vom Betrag der Basisabsicherung abgezogen und das Finanzamt erkennt nur den Rest als Sonderausgabe an; ggf. erhöht sich damit die Einkommensteuer (Grenzsteuersatz). Quelle: test.de Der Innovations Gutschein Handwerk NRW Dieser neue Baustein von insgesamt neun der Handwerksinitiative NRW fördert kleine und mittlere Handwerksunternehmen bei der Planung, Entwicklung, Umsetzung oder qualitativen Verbesserung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen. Zwei Gutscheine stehen dem Unternehmen zu Verfügung: Der Gutschein B für Beratungsdienstleistungen und der Gutschein F+E für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten. Die Fördersummen betragen 5000 oder 10000 Euro. Der Gutschein kann ab sofort beantragt werden. Die Antragsunterlagen stehen unter: www.handwerksinitiative-nrw. de zum Download zur Verfügung und können bei jeder Technologie-Transfer-Stelle oder der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH) abgegeben werden - www.lgh.de. VDB: Partner für Mittelstandsfinanzierung Erst kürzlich wählte der Verband Deutscher Bürgschaftsbanken (VDB) den Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) und den Deutschen Franchise-Verband (DFV) neu in seinen Beirat. „Mit Vertretern von Leasing und Franchise wächst die branchenspezifische Expertise in unserem Beirat. Unser gemeinsames Ziel ist die Finanzierung des deutschen Mittelstands. Dabei ist unser Beirat ein gutes Forum, um Finanzierungsprobleme der kleinen und mittleren Unternehmen zu diskutieren“, betonte der VDB-Vorsitzende Dr. Stefan Papirow anlässlich der Beiratswahl - www.vdb.de. Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Das Institut für Arbeit und Gesundheit (IAG) der Deutschen Gesetzlichen U n f a l l v e r - s i c h e r u n g (DGUV) veröffentlichte einen Report zur „Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen“. Dieser praktische Leitfaden wendet sich an Unternehmen, die die psychischen Belastungen ihrer Beschäftigten bei der Arbeit messen und entsprechende Gegenmaßnahmen ergreifen wollen. Er enthält Tipps, wie bei der Messung vorzugehen ist, wie Betriebe Präventionsmaßnahmen erarbeiten und ihre Wirksamkeit prüfen können. Das Thema Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist ein viel diskutiertes Thema unter den Fachleuten im Bereich von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Den meisten ist bekannt, dass zur Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz § 5 auch das Erfassen der psychischen Belastungen gehört. Wie man das aber macht - darüber besteht viel Unsicherheit - www.dguv.de. Online-Seminare: Verträge am Bau 1. Nachtragsmanagement. Nachtragsforderungen sind häufig Anstoß für langwierige Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern. Das Online-Seminar „Erfolgreiches Nachtragsmanagement“ der BPM Bau Projekt Management vermittelt das rechtliche Know-how, diesen Schwierigkeiten sicher entgegenzuwirken. An praxisnahen Beispielen zeigt der Fachanwalt Frank Zillmer, wie begründete Ansprüche aus solchen abrechnungsrelevanten Änderungen eingebracht und durchgesetzt werden können - und das aus Sicht der Auftraggeber- und auch der Arbeitnehmerseite. Anhand von Schulungsaufgaben mit aktuellem Bezug setzen die Seminarteilnehmer ihr erworbenes Wissen praxisnah um. Hilfreich sind neben den Seminarunterlagen u. a. die kostenlosen Musterschreiben für die Kursteilnehmer. Nächster Termin ist: 20.08.-03.09.2013. 2. Aktuelle HOAI. Mit der am 7. Juni 2013 vom Bundesrat verabschiedeten HOAI ändern sich auch die Bestimmungen für die Gestaltung von Architekten- und Ingenieurverträgen hinsichtlich der Honorarberechnungen. Im Online-Seminar „Architekten-/ Ingenieurvertrag und HOAI 2013“ der BPM erfahren die Teilnehmer anhand praktischer Übungen und Beispiele, wie sie die aktuelle HOAI 2013 sicher anwenden. Sie erarbeiten einen hieb- und stichfesten Architekten- oder Ingenieurvertrag unter Berücksichtigung der besonderen Vertragsproblematik aus Sicht des Auftraggebers oder Auftragsnehmers - unter Anleitung des Referenten Frank Hempel, Architekt, Dipl.- Ing., Bausachverständiger für HOAI und Ausschreibung, Abrechnung und Vergütung. Termin: vom 10.09.-24.09.2013 - www.bpmseminare.de.

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