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Arbeits- und Gesundheitsschutz

Gefährdungsbeurteilung - Teil 2: Praktische Umsetzung der Vorgaben aus Gesetz und Verordnung

luk6/2013, 2 Seiten

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet den Arbeitgeber, Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu ermitteln und diese zu bewerten. Auf dieser Grundlage hat er die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen und deren Wirksamkeit zu prüfen. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG wird durch die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln spezifiziert. In der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 1111 wird die BetrSichV konkretisiert.


   

Autor
  • H. H. Egyptien
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