ZVEH trifft Vereinbarungen mit Bautarifvertragsparteien
Schutz für Innungsfachbetriebe gegen SOKA-Bau-Willkür
Der ZVEH hat mit den Bautarifvertragsparteien eine Vereinbarung geschlossen, die die Innungsfachbetriebe künftig vor unberechtigtem Zugriff der Sozialkasse der Bauwirtschaft (SOKA-Bau) schützen soll.
Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz ändert nichts
Nach Einschätzung des ZVEH ändert daran auch das Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz (SOKASiG) nichts. Das komplexe Regelwerk wurde vom Bundesarbeitsministerium initiiert, um die SOKA-Bau nach Beschlüssen des Bundesarbeitsgerichts vor vermeintlichen Rückforderungsansprüchen von Betrieben zu schützen. Das Gesetz steht kurz vor der offiziellen Verkündung (Verabschiedung im Bundestag war am 26.01.2017).
Die Vereinbarung und Stellungnahme der Verbändeallianz wurden in der Beschlussempfehlung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales zum neuen Gesetz explizit aufgegriffen und befürwortet.
Darin heißt es: „Die Bautarifvertragsparteien haben sich verpflichtet, beim nächsten AVE-Verfahren eine Abgrenzung entlang der Kriterien Mitgliedschaft und Fachlichkeit vorzunehmen. […] Die Mehrheit des Ausschusses geht davon aus, dass […] die Abgrenzungsschwierigkeiten künftig weitestgehend ausgeräumt werden können.“

