Aus dem Facharchiv: Leseranfrage
RCDs in Hubarbeitsbühnen
Kommen bei Hubarbeitsbühnen RCDs zur Anwendung? In welcher Norm ist der Einsatz geregelt?
Frage:
Müssen bei Hubarbeitsbühnen, egal welcher Bauart, die über eine interne „Verlängerungsleitung“ verfügen, auch eigene RCDs verbaut sein? Im Regelfall verfügen die Hubarbeitsbühnen am Chassis über eine Einspeisung per Schukostecker und im Korb/in der Plattform über eine Steckdose. Sehr häufig sind im Verlauf der Leitung dann RCDs in einem Kleinverteiler eingebaut. Hier stellt sich die Frage, auf welcher Norm der Einsatz der RCDs beruht. Sollte der Schutzleiter aus der Steckdose an leitfähige Teile des Arbeitskorbes/der Plattform angeschlossen sein, um einen Schutzpotentialausgleich sicherzustellen?
Antwort:
Vorweg. Hubarbeitsbühnen fallen nicht unter die Errichtungsbestimmungen, den Normen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100). Da es auch keine VDE-Bestimmung gibt, die als Produktnorm direkt zugeordnet werden kann, könnte DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1) [1] betrachtet werden. Zwar gibt es diverse DIN-EN-Normen, z. B. die DIN EN 14010 [2]. In erster Linie befassen sich diese aber mit der Mechanik und Konstruktion.
Anforderungen in DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1). Im Abschnitt 15.1 von DIN EN 60204-1 (VDE0113-1) [1] wird folgendes gefordert: „Stromkreise, die Steckdosen mit einem Nennstrom nicht größer als 20 A versorgen, müssen mit einer Fehlerstromschutzeinrichtung (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom von ≤ 30 mA zusätzlich geschützt sein.“
Anforderungen in DGUV Information 208-019.Dies entspricht in etwa auch den Vorgaben der DGUV Information 208-019 [3]. Im Abschnitt 4.8 ist folgendes festgelegt: „Beim Einsatz von fahrbaren Hubarbeitsbühnen können für die Personen in der Arbeitsbühne elektrische Gefährdungen entstehen. Soll mit elektrisch betriebenen Arbeitsmitteln gearbeitet werden, sind fahrbare Hubarbeitsbühnen mit Steckvorrichtungen in der Arbeitsbühne zu bevorzugen. Eine unzulässige Zugbeanspruchung von freihändigen Zuleitungen vom Erdboden bis in die Arbeitsbühne entfällt hierdurch. Stromkreise, an die fahrbare Hubarbeitsbühnen und elektrische Betriebsmittel angeschlossen werden, müssen einen Fehlerstromschutzschalter [...] mit einem Auslösestrom von lΔN ≤ 30 mA besitzen, um Personen in metallischen Arbeitsbühnen im Fehlerfall weitestgehend zu schützen.“
Damit ergibt sich die Notwendigkeit, für eine Steckdose auf der Hubarbeitsbühne eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA vorzusehen.
Das gilt auch dann, wenn in der Gebäudeinstallation schon der zusätzliche Schutz von Steckdosen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA vorgesehen ist.
Zur Frage Anschluss des Schutzleiters. Eine diesbezügliche Forderung gibt es in den Normen nicht, auch nicht in der Gruppennorm für den Schutz gegen elektrischen Schlag der DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410) [4]. Es würde auch wenig Sinn machen, wenn man aus der Steckdose einen Schutzpotentialausgleichsleiter, der bei ungeschützter Verlegung aus mindestens 4 mm2 Cu bestehen müsste, herausführen wollte.
Bei Hubarbeitsbühnen nach DIN EN 61057 (VDE 0682-741) [5], die eingesetzt werden für Arbeiten unter Spannung an elektrischen Anlagen, wäre das sogar unzulässig, weil hierbei die Hubarbeitsbühne isoliert angeordnet sein muss.
Was nach DGUV Information 208-019 [3] jedoch empfohlen wird, ist, ein Antistatikband an das Fahrgestell anzubringen, das die Karosserie mit dem Boden leitfähig verbindet, um die elektrostatische Aufladung der Hubarbeitsbühne zu verhindern.
Autor: W. Hörmann
Literatur
[1] DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1):2019-06 Sicherheit von Maschinen Elektrische Ausrüstung von Maschinen Teil 1: Allgemeine Anforderungen.
[2] DIN EN 14010:2009-12 Sicherheit von Maschinen Kraftbetriebene Parkeinrichtungen für Kraftfahrzeuge Sicherheits- und EMV-Anforderungen an Gestaltung, Herstellung, Aufstellung und Inbetriebnahme.
[3] DGUV Information 208-019:2020-01 Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen.
[4] DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2018-10 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 4-41: Schutzmaßnahmen Schutz gegen elektrischen Schlag.

