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Elektrotechnik | Elektrosicherheit | Schutzmaßnahmen

Aus dem Facharchiv: Leseranfrage

RCDs in Hubarbeitsbühnen

23.09.2025

Kommen bei Hubarbeitsbühnen RCDs zur Anwendung? In welcher Norm ist der Einsatz geregelt?

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Frage: 
Müssen bei Hubarbeitsbühnen, egal welcher Bauart, die über eine interne „Verlängerungsleitung“ verfügen, auch eigene RCDs verbaut sein? Im Regelfall verfügen die Hubarbeitsbühnen am Chassis über eine Einspeisung per Schukostecker und im Korb/in der Plattform über eine Steckdose. Sehr häufig sind im Verlauf der Leitung dann RCDs in einem Kleinverteiler eingebaut. Hier stellt sich die Frage, auf welcher Norm der Einsatz der RCDs beruht. Sollte der Schutzleiter aus der Steckdose an leitfähige Teile des Arbeitskorbes/der Plattform angeschlossen sein, um einen Schutzpotentialausgleich sicherzustellen?

Antwort:
Vorweg. Hubarbeitsbühnen fallen nicht unter die Errichtungsbestimmungen, den Normen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100). Da es auch keine VDE-Bestimmung gibt, die als Produktnorm direkt zugeordnet werden kann, könnte DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1) [1] betrachtet werden. Zwar gibt es diverse DIN-EN-Normen, z. B. die DIN EN 14010 [2]. In erster Linie befassen sich diese aber mit der Mechanik und Konstruktion.

Anforderungen in DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1). Im Abschnitt 15.1 von DIN EN 60204-1 (VDE0113-1) [1] wird folgendes gefordert: „Stromkreise, die Steckdosen mit einem Nennstrom nicht größer als 20 A versorgen, müssen mit einer Fehlerstromschutzeinrichtung (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom von ≤ 30 mA zusätzlich geschützt sein.“

Anforderungen in DGUV Information 208-019.Dies entspricht in etwa auch den Vorgaben der DGUV Information 208-019 [3]. Im Abschnitt 4.8 ist folgendes festgelegt: „Beim Einsatz von fahrbaren Hubarbeitsbühnen können für die Personen in der Arbeitsbühne elektrische Gefährdungen entstehen. Soll mit elektrisch betriebenen Arbeitsmitteln gearbeitet werden, sind fahrbare Hubarbeitsbühnen mit Steckvorrichtungen in der Arbeitsbühne zu bevorzugen. Eine unzulässige Zugbeanspruchung von freihändigen Zuleitungen vom Erdboden bis in die Arbeitsbühne entfällt hierdurch. Stromkreise, an die fahrbare Hubarbeitsbühnen und elektrische Betriebsmittel angeschlossen werden, müssen einen Fehlerstromschutzschalter [...] mit einem Auslösestrom von lΔN ≤ 30 mA besitzen, um Personen in metallischen Arbeitsbühnen im Fehlerfall weitestgehend zu schützen.“

Damit ergibt sich die Notwendigkeit, für eine Steckdose auf der Hubarbeitsbühne eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA vorzusehen.


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