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Elektrotechnik | Elektrosicherheit | Schutzmaßnahmen

Aus dem Facharchiv: Leseranfrage

RCD nachrüsten für maschinelle Anlage

21.05.2024

Ist der Einsatz von RCDs für Steckdosen bei Neubauten auch innerhalb einer Anlage notwendig?

 

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Frage:
Wir stellen computergesteuerte Anlagen für die Landwirtschaft her. Nach Kundenauftrag erweitern wir gerade eine Anlage im Kleinspannungsbereich. Es werden lediglich Ein-/Ausgangsmodule im 24-V-Bereich erweitert und angeschlossen. Weitere Arbeiten im und außerhalb des Schaltschrankes im Bereich von 230/400 V werden hier nicht vorgenommen. Müssen bei Neubauten Steckdosen auch innerhalb einer Anlage mit einem RCD versehen werden?

Antwort:
Vorweg. Eine Anpassung vorhandener elektrischer Anlagen an neuere Normen wird, bis auf ganz wenige Ausnahmen, nicht gefordert. Das gilt sowohl für die Normen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100) als auch für die DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1) [1].

Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen für Steckdosen an/in Maschinen/maschinellen Anlagen. Fakt ist, dass seit 2019-06, mit einer Übergangsfrist bis 14. 09. 2021, nach Abschnitt 15.1 von DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1) [1], die Stromkreise für Steckdosen, die bestimmungsgemäß für Zubehör (z. B. handgehaltene kraftbetriebene Werkzeuge, Prüfausrüstung) vorgesehen sind, mit einem Nennstrom nicht größer als 20 A u. a. mit einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA zusätzlich geschützt werden müssen. Hinweis: Die Forderung, dass der Stromkreis von solchen Steckdosen mit dem zusätzlichen Schutz versehen werden muss, weicht von der Forderung in DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410) [2] ab, wo es im Allgemeinen auch ausreichend ist, nur die Steckdosen mit dem zusätzlichen Schutz durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) zu versehen, z. B. mit sogenannten Steckdosen-FIs. (SRCDs) nach DIN VDE 0664-50 (VDE 0664-50) [3].

Aber es gibt in DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1) [1] auch keine Forderung, dass bei Änderungen, Erweiterungen die gesamte elektrische Anlage/Maschine an die neuen Normen anzupassen ist. Die neue Norm muss jedoch immer berücksichtigt werden für die Erweiterungen, d. h. würden im Nachhinein eine oder mehrere neue Steckdosen/Anlagenteile hinzugefügt werden, dann müsste dieser Stromkreis/ggf. dieser Anlagenteil mit einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA geschützt werden.

Da sich die Erweiterungen bei den Maschinen/maschinellen Anlagen des Anfragenden nur auf Steuerstromkreise bezieht, besteht keine Notwendigkeit, vorhandene Steckdosenstromkreise nachzurüsten. Allerdings ist es notwendig für diese Steuerstromkreise ggf. die Anforderungen aus der nun gültigen Norm zu berücksichtigen.


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