Aus dem Facharchiv: Leseranfrage
RCD für Wärmepumpe
Welcher RCD-Typ kommt bei Wärmepumpen zum Einsatz?
Frage:
Mit großem Interesse lese ich den Beitrag [1]. Für eine Wärmepumpe haben wir einen RCD (Typ B, 40 A, 4-polig, 30 mA) installiert. Der Stromkreis ist mit einem Leitungsschutzschalter 3C 16 A abgesichert. Seit Inbetriebnahme der Wärmepumpe kommt es wiederholt zur Auslösung des RCD. Der Hersteller fordert den Einsatz eines RCD mit 300 mA. Wie sehen Sie das?
Antwort:
Im Wesentlichen treffen die Aussagen in [1] auch für die Probleme des Anfragenden voll zu, d. h. für festangeschlossene elektrische Betriebsmittel/Verbrauchsmittel werden in TN-Systemen im Allgemeinen Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) nicht gefordert.
Sollten aus irgendwelchen Gründen Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) in solchen Stromkreisen – z. B. aus Brandschutzgründen – vorgesehen werden, dann würden im Allgemeinen Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) vom Typ A ausreichend sein.
Sollten elektrische Betriebsmittel/Verbrauchsmittel jedoch Gleichfehlerströme oder höherfrequente Fehlerströme erzeugen können, dann muss der Hersteller solcher Betriebsmittel/Verbrauchsmittel in seiner Dokumentation vorgeben, welcher Typ von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) auszuwählen ist, falls in der elektrischen Anlage Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) vorgesehen werden müssen oder sollten.
Fehlauslösungen. Wenn es – wie beim Anfragenden – zu Fehlauslösungen kommt, dann liegt das fasst immer an zu hohen Schutz-leiterströmen/Ableitströmen und nur bedingt an Fehlerströmen, die durch Isolationsfehler auftreten könnten.
Fakt ist, dass fest angeschlossene elektrische Betriebsmittel/Verbrauchsmittel mit Bemessungsströmen größer 2 A bis max. 20 A, im Allgemeinen keinen höheren Ableiteistrom/Schutzleiterstrom als 0,5 mA pro A Nennstrom aufweisen dürfen. Siehe hierzu auch die untere Tabelle aus dem Anhang NA von DIN VDE 0100-510 (VDE 0100-510) [2], die Werte für dauerhaft angeschlossene Verbrauchsmittel und ortsfeste Verbrauchsmittel enthält, beide ohne spezielle Maßnahmen für den Schutzleiter oder steckbare Verbrauchsmittel, geeignet für den Anschluss mittels ein- oder mehrpoliger Steckvorrichtungen mit einem Bemessungsstrom größer als 32 A.
Geht man von einem maximalen Bemessungsstrom von 16 A aus, der maximal, aufgrund der vom Anfragenden genannten Schutzeinrichtung, zum Fließen kommen kann, dann dürfte der Ableitstrom/Schutzleiterstrom max. 8 mA betragen. Bei einem Ableitstrom/Schutzleiterstrom von 8 mA darf eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA nicht auslösen. Daher muss davon ausgegangen werden, dass bei dem angeschlossenen Betriebsmittel „Wärmepumpe“ größere Ableitströme/Schutzleiterströme (größer 15 mA) auftreten können oder doch ein sporadisch auftretender Isolationsfehler vorliegt. Hinweis: Im Abschnitt 531.3.2 von DIN VDE 0100-530 (VDE 0100-530) [3] ist hierzu noch folgendes festgelegt: „Um unerwünschtes Abschalten durch Schutzleiterströme und/oder Ableitströme gegen Erde zu vermeiden, darf die Summe solcher Ströme auf der Lastseite der Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) nicht mehr als das 0,3-Fache des Bemessungsfehlerstroms betragen“, was als „Sicherheitsfaktor“ zu bewerten ist und nichts mit dem normativen Grenzwert von 50 % für eine Auslösung zu tun hat.
Autor: W. Hörmann
Quellen
[1] Hörmann, W.: RCD für Betriebsmittel im Außenbereich, Elektropraktiker, Leseranfragen, Berlin 74 (2020) 1, S. 14-15.
[2] DIN VDE 0100-510 (VDE 0100-510):2014-10 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 5-51: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel Allgemeine Bestimmungen.
[3] DIN VDE 0100-530 (VDE 0100-530):2018-06 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 530: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel Schalt- und Steuergeräte.
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