Leseranfrage
Querschnitt der Schutzpotentialausgleichsleiter
Bei der normativen Festlegung von Kabeldurchmessern müssen neben mechanischen Eigenschaften, insbesondere thermische Eigenschaften berücksichtigt werden.
Frage: In der DIN VDE 0100-540 (VDE 0100-540) steht unter 544.1 folgender Satz: „Der Querschnitt von Schutzpotentialausgleichsleitern für die Verbindung mit der Haupterdungsschiene braucht nicht größer als 25 mm2[...] zu sein.“
Wie ist dieser Satz zu verstehen? In welchen Fällen muss der Schutzpotentialausgleichsleiter (zwischen Hausanschlusskasten und Haupterdungsschiene) einen Querschnitt größer als 6 mm2 haben? Wann ist der Schutzpotentialausgleichsleiter in 25 mm2 auszuführen?
Antwort: Bei dieser Anfrage wird wieder deutlich, dass es notwendig ist, Hintergrundwissen zu den normativen Festlegungen aufzubauen bzw. die Festlegungen in den Normen und Vorschriften praxisgerecht zu erläutern, und zwar bezogen auf das normativ geforderte Schutzziel.
Anbei ein Auszug aus dem vom Anfragenden aufgeführten Abschnitt der DIN VDE 0100-540 (VDE 0100-540) [1]. 544.1 Schutzpotentialausgleichsleiter für die Verbindung mit der Haupterdungsschiene: „Der Schutzpotentialausgleichsleiter für die Verbindung zur Haupterdungsschiene muss einen Mindestquerschnitt haben von nicht weniger als:
- 6 mm2 Kupfer oder
- 16 mm2 Aluminium oder
- 50 mm2 Stahl.