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ZVEH-Experte Bernd Zeilmann teilte beim „ZMP kompakt“ seine Erfahrungen bezüglich des Umbaus von Bestandsanlagen nach § 14a EnWG und plädierte dafür, die Mehrwerte der Digitalisierung der Stromnetze besser zu kommunizieren. Bild: EW Medien und Kongresse GmbH
Energietechnik/-Anwendungen | Energieverteilung | Innungen und Verbände | Veranstaltung

Paragraph 14a: Chancen und Herausforderungen

06.07.2026

Je weiter die netzorientierte Steuerung über intelligente Messsysteme fortschreitet, desto mehr praktische Erfahrungen sammelt auch die Energiebranche. Doch welche Fortschritte gibt es im operativen Betrieb? Wie praxistauglich sind die bisherigen Prozesse und vorhandenen Technologien? Und wo liegen zukünftige Herausforderungen? Diese Fragen standen Ende Juni bei „ZMP kompakt“, dem Fachkongress von VDE FNN zum Thema „Intelligente Messsysteme“, im Vordergrund.

Unter dem Motto „Steuerung auf dem Weg in die Praxis“ widmeten sich renommierte Experten zwei Tage lang (25./26.06.) Fragen rund den Smart-Meter-Rollout und die netzorientierte Steuerung. Einer von ihnen: Bernd Zeilmann, Obermeister der Innung für Elektro- und Informationstechnik Bayreuth und ZVEH-Experte für den Bereich Netzsteuerung und intelligente Netzsysteme. 

Herausforderungen beim Umbau von Bestandanlagen 

Im Vortrag „Kunden im Fokus: Wie Hersteller § 14a in die Praxis bringen“, den Zeilmann gemeinsam mit Moritz Lauster, Viessmann Holding International GmbH, und Marcel Müller, gridX GmbH, hielt, ging es unter anderem darum, wie die Hersteller von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) und Energiemanagementsystemen (EMS) § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) technisch und prozessual umsetzen. Zeilmann ging dabei vor allem auf die Herausforderungen beim Umbau von Bestandsanlagen ein. Denn in der Praxis erschweren Alter und Zustand dieser Anlagen – allein 41,2 % des Gebäudebestands in Deutschland stammen aus den Baujahren 1949 bis 1978 – häufig die Umsetzung von § 14a.

Alte Zählerschränke häufig problematisch 

Der ZVEH-Experte teilte seine Praxiserfahrungen und veranschaulichte sie mit Bildern alter Zählerschränke, wie sie im Gebäudebestand anzutreffen sind. Wird eine Ertüchtigung älterer Zählerschränke im Bestand in Betracht gezogen, fehlen oft Umrüstsätze und Ersatzteile, und der Installateur übernimmt zusätzliche Haftungsrisiken im Rahmen der Produkthaftung. Dabei ist es in der Regel sicherer und wirtschaftlicher, einen neuen Zählerschrank zu installieren, als durch manuelle Umbauten Einbauplätze für EMS und Komponenten steuerbarer Einrichtungen zu schaffen. Ein weiteres Problem aus der Praxis ist der hohe Abstimmungsbedarf zwischen Installateur und Netz- bzw. Messstellenbetreiber. Gründe sind hier die fehlende Marktkommunikation und uneinheitliche, noch nicht ausgereifte Netzanschlussportale. Erschwerend kommt hinzu, dass die Prozesse je nach Netz- und Messstellenbetreiber stark variieren.

Massentaugliche Prozesse erforderlich

Zeilmann appellierte daher an die Netzbetreiber, massentaugliche Prozesse aufzusetzen und ein gemeinsam nutzbares Netzanschlussportal zur Abwicklung des Netzzugangs gemäß § 20b EnWG aufzubauen. Auch betonte er: „Die Digitalisierung der Energiewende erfordert standardisierte Prozesse sowie Schulungen und Fortbildungen für alle Akteure – angefangen bei Energieberatern und Fachplanern über das Personal von Verteilnetz- und Messstellenbetreibern bis hin zu Dienstleistern und Fachbetrieben aus dem Handwerk.“

Viel Potential für die E-Handwerke 

Seine e-handwerklichen Kolleginnen und Kollegen rief Zeilmann auf, sich von den mit § 14a verbundenen Herausforderungen nicht abschrecken zu lassen: „Die Umsetzung hat enormes wirtschaftliches Potential!“ Dabei machte der Obermeister jedoch auch deutlich: Die Kommunikation rund um die Digitalisierung der Stromnetze ist verbesserungswürdig. Entsprechend plädierte er dafür, die Mehrwerte der Digitalisierung des Stromsektors für alle Beteiligten – darunter die Nutzung dynamischer Stromtarife, die Möglichkeit eines Energiemonitorings oder auch einer preisoptimierten Lastverschiebung – noch besser zu kommunizieren. Für e-handwerkliche Betriebe hatte Bernd Zeilmann zudem noch eine gute Nachricht parat: Mit dem von ihm vorgestellten Handwerkertool „EEBUS“ lässt sich nach der Umsetzung von § 14a in der Kundenanlage im Rahmen eines Testlaufs dokumentieren, dass die entsprechende Anlage so vorbereitet wurde, dass beim Ende-zu-Ende-Test des Verteilnetzbetreibers gemäß § 12 EnWG keine Nacharbeiten anfallen.

Quelle: ZVEH