Elektromobilität
2024: Vom neuen §14a EnWG profitieren
Eyond von The Mobility House integriert die ab 01. Januar 2024 verpflichtende Steuerung von Ladestationen durch den Netzbetreiber nach §14a EnWG. Verbraucher können die Sparchancen nutzen und profitieren von einem durchschnittlichen Einsparpotential aus reduzierten Netzentgelten von mehr als 400 Euro.
Ab 01. Januar 2024 müssen neu installierte Ladestationen mit mehr als 4,2 kW Leistung nach §14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom Netzbetreiber steuerbar sein. Bei Netzengpässen können Betreiber die Ladeleistung vorübergehend auf 4,2 kW herunterregeln. E-Auto-Fahrer profitieren im Gegenzug von reduzierten Netzentgelten.
„Mit unserem intelligenten Tarif eyond und der Steuerbarkeit der Ladeleistung durch die Netzbetreiber gehen wir einen großen Schritt in die Zukunft der Mobilität und Energieversorgung. Mit unserer Technologie, Expertise und langjährigen Erfahrung, leisten wir heute schon einen riesigen Beitrag. Unsere Vision von zero zero - zero Emissionen zu zero Kosten – rückt mit mehr als 400 Euro Einsparung bei den Ladekosten in greifbare Nähe”, sagt Marcus Fendt, Geschäftsführer von The Mobility House. “Perspektivisch werden E-Autos über bidirektionales Laden den gespeicherten Strom wieder ins Netz einspeisen und die Fahrer und Fahrerinnen damit noch mehr sparen.”
Der Tarif eyond von The Mobility House bietet E-Auto-Fahrern eine einfache und bequeme Möglichkeit, von den reduzierten Netzentgelten durch die Neufassung von §14a EnWG zu profitieren. Denn mit der Integration der Netzsteuerbarkeit ist eyond ein Komfort-Angebot, das zahlreiche Anforderungen bereits erfüllt beziehungsweise für die Kunden umsetzt.
Eyond ist seit Oktober 2023 verfügbar und verbindet schon jetzt mit einem festen Arbeitspreis sowie Einsparungen von 10 Cent je netzdienlich geladener Kilowattstunde die Vorteile klassischer und dynamischer Tarife - ohne Komforteinbußen und Preisrisiken. Für Kunden sind damit bei einem beispielhaften Strombedarf für das E-Auto von 2.500 kWh pro Jahr Einsparungen von rund 250 Euro möglich. Durch §14a kommen durchschnittlich rund 160 Euro dazu – wie groß der genaue Vorteil ist, hängt von der Höhe des regionalen Netzentgelts ab.
Interessierte Kunden können ab sofort auf der eyond-Webseite einen Infoservice abonnieren, um regelmäßig Updates zur Umsetzung der Neuregelung ab Januar 2024 zu erhalten